Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1431 Züge fahren<br />
Seite 8 von 23<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
6. Bremseinsatzpunkte, die vom Versuchsleiter vor der Abfahrt des Zuges<br />
schriftlich mitgeteilt werden,<br />
7. Regeln über Langsamfahrstellen; verständigen des Versuchsleiters, wenn<br />
eine zulässige Geschwindigkeit im Bereich einer Langsamfahrstelle nicht<br />
gelten soll, und dies durch Befehl 11 mitgeteilt worden ist.<br />
8. bei unsichtigem Wetter oder bei ausgefallener Tunnelbeleuchtung entscheidet<br />
der Versuchsleiter im Einvernehmen mit dem Ersten Triebfahrzeugführer,<br />
ob die Fahrt mit dem Versuchszug durchgeführt wird,<br />
9. wenn der Versuchszug in mehreren aufeinander folgenden Versuchsabschnitten<br />
fahren soll,<br />
10. melden an den Fahrdienstleiter, wenn ein Versuchsabschnitt nicht in der in<br />
der Fahrplananordnung vorgesehenen Länge oder in Teilabschnitten befahren<br />
werden soll,<br />
11. Regeln für den Fall, dass die Wirbelstrombremse eingeschaltet ist,<br />
12. Regeln für den Fall, dass während der Fahrt des Versuchszuges Fahrzeuge<br />
entkuppelt oder mit Fahrzeugen Rückwärtsbewegungen durchgeführt<br />
werden sollen,<br />
13. Regeln für Versuchsfahrten bei Dunkelheit; den Triebfahrzeugführern<br />
müssen im Führerraum des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges Kilometerund<br />
Hektometerangaben digital angezeigt werden; die Triebfahrzeugführer<br />
müssen spätestens nach zwei Stunden abgelöst werden,<br />
14. melden an den Fahrdienstleiter, wenn der Versuchszug unvorhergesehen<br />
angehalten hat,<br />
15. nach Halten am Zielsignal Zugbeeinflussung - soweit am Triebfahrzeug<br />
vorhanden - einschalten und Halten dem Fahrdienstleiter melden,<br />
16. andere Regeln, z. B. Anordnungen der Aufsichtsbehörde.<br />
d) Regeln für den Zweiten Triebfahrzeugführer<br />
Sie müssenEs sind die Weisungen des Ersten Triebfahrzeugführers zu beachten.<br />
e) Regeln für Betriebszentrale<br />
1. Fahrdienstleiter unterrichtet über das Verkehren des Versuchszuges,<br />
2. Fahrdienstleiter beim Durchführen des Versuchszuges unterstützen,<br />
3. Einschränkungen beim Begegnen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zweiter<br />
Triebfahrzeugführer<br />
Betriebszentrale<br />
Schrankenwärter,<br />
BÜP<br />
Aufsteller der<br />
Fahrplananordnung<br />
Bekannt<br />
geben<br />
Verteilen<br />
f) Regeln für Schrankenwärter, Bahnübergangsposten<br />
(6) a) Geben Sie inIn der Fahrplananordnung müssen die Fahrplanangaben auf<br />
Fahrplanseiten und die von der Produktionsdurchführung mitgeteilten und zu<br />
beachtenden Regeln im Abschnitt „Besondere Anordnungen“ bekannt geben<br />
werden. Nehmen Sie aufAuf der Titelseite der Fahrplananordnung und im Kopf<br />
des Fahrplans den ist der Hinweis „Versuchszug“ aufzunehmen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Der Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Produktionsdurchführung - teilt Ihnen mit, welche<br />
Stellen oder Mitarbeiter eine Fahrplananordnung erhalten müssen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14