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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1431 Züge fahren<br />

Seite 8 von 23<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

6. Bremseinsatzpunkte, die vom Versuchsleiter vor der Abfahrt des Zuges<br />

schriftlich mitgeteilt werden,<br />

7. Regeln über Langsamfahrstellen; verständigen des Versuchsleiters, wenn<br />

eine zulässige Geschwindigkeit im Bereich einer Langsamfahrstelle nicht<br />

gelten soll, und dies durch Befehl 11 mitgeteilt worden ist.<br />

8. bei unsichtigem Wetter oder bei ausgefallener Tunnelbeleuchtung entscheidet<br />

der Versuchsleiter im Einvernehmen mit dem Ersten Triebfahrzeugführer,<br />

ob die Fahrt mit dem Versuchszug durchgeführt wird,<br />

9. wenn der Versuchszug in mehreren aufeinander folgenden Versuchsabschnitten<br />

fahren soll,<br />

10. melden an den Fahrdienstleiter, wenn ein Versuchsabschnitt nicht in der in<br />

der Fahrplananordnung vorgesehenen Länge oder in Teilabschnitten befahren<br />

werden soll,<br />

11. Regeln für den Fall, dass die Wirbelstrombremse eingeschaltet ist,<br />

12. Regeln für den Fall, dass während der Fahrt des Versuchszuges Fahrzeuge<br />

entkuppelt oder mit Fahrzeugen Rückwärtsbewegungen durchgeführt<br />

werden sollen,<br />

13. Regeln für Versuchsfahrten bei Dunkelheit; den Triebfahrzeugführern<br />

müssen im Führerraum des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges Kilometerund<br />

Hektometerangaben digital angezeigt werden; die Triebfahrzeugführer<br />

müssen spätestens nach zwei Stunden abgelöst werden,<br />

14. melden an den Fahrdienstleiter, wenn der Versuchszug unvorhergesehen<br />

angehalten hat,<br />

15. nach Halten am Zielsignal Zugbeeinflussung - soweit am Triebfahrzeug<br />

vorhanden - einschalten und Halten dem Fahrdienstleiter melden,<br />

16. andere Regeln, z. B. Anordnungen der Aufsichtsbehörde.<br />

d) Regeln für den Zweiten Triebfahrzeugführer<br />

Sie müssenEs sind die Weisungen des Ersten Triebfahrzeugführers zu beachten.<br />

e) Regeln für Betriebszentrale<br />

1. Fahrdienstleiter unterrichtet über das Verkehren des Versuchszuges,<br />

2. Fahrdienstleiter beim Durchführen des Versuchszuges unterstützen,<br />

3. Einschränkungen beim Begegnen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Zweiter<br />

Triebfahrzeugführer<br />

Betriebszentrale<br />

Schrankenwärter,<br />

BÜP<br />

Aufsteller der<br />

Fahrplananordnung<br />

Bekannt<br />

geben<br />

Verteilen<br />

f) Regeln für Schrankenwärter, Bahnübergangsposten<br />

(6) a) Geben Sie inIn der Fahrplananordnung müssen die Fahrplanangaben auf<br />

Fahrplanseiten und die von der Produktionsdurchführung mitgeteilten und zu<br />

beachtenden Regeln im Abschnitt „Besondere Anordnungen“ bekannt geben<br />

werden. Nehmen Sie aufAuf der Titelseite der Fahrplananordnung und im Kopf<br />

des Fahrplans den ist der Hinweis „Versuchszug“ aufzunehmen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Der Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Produktionsdurchführung - teilt Ihnen mit, welche<br />

Stellen oder Mitarbeiter eine Fahrplananordnung erhalten müssen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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