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Mädchenspezifische Suchtprävention

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Die Symptome verschiedener Substanzabhängigkeiten gleichen sich. „Abhängigkeit<br />

wird definiert als ein Muster von drei oder mehr Symptomen die, (...), zu beliebigen<br />

Zeitpunkten innerhalb derselben 12-Monats-Periode auftreten.“ (ebd., 1996, S. 223)<br />

Kriterien für Substanzabhängigkeit nach DSM- IV (vgl. ebd., 1996, S227):<br />

- Toleranzentwicklung<br />

a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung<br />

b) Deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben<br />

Dosis<br />

- Entzugssymptome<br />

a) charakteristisches Entzugssyndrom<br />

b) Substanz wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder<br />

zu vermeiden<br />

- Substanz wird länger als beabsichtigt und in größeren Mengen eingenommen<br />

- Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder<br />

zu kontrollieren<br />

- Viel Zeit wird für die Substanz und die Beschaffung verwendet<br />

- Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgegeben oder<br />

eingeschränkt<br />

- Fortgesetzter Substanzmißbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden<br />

körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich<br />

durch Substanzmißbrauch verursacht oder verstärkt wurde<br />

Substanzabhängigkeit kann mit und ohne körperlicher Abhängigkeit vorliegen.<br />

2) Substanzmißbrauch<br />

„Das Hauptmerkmal des Substanzmißbrauchs ist ein fehlangepaßtes Muster von Substanzgebrauch,<br />

das sich in wiederholten und deutlich nachteiligen Konsequenzen infolge<br />

des wiederholten Substanzgebrauchs manifestiert“ (ebd., 1996, S. 228) Mindestens<br />

eines der folgenden Kriterien muß manifestiert sein (vgl. ebd., 1996, S. 229):<br />

- Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung<br />

wichtiger Verpflichtungen führt<br />

- Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund des<br />

Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann<br />

- Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch<br />

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