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DIPLOMARBEIT - Universität Oldenburg

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6 Diskussion 81<br />

6.3.2 Maßnahmen<br />

Konkrete Maßnahmen sollten sich an der Biologie der Art orientieren, die Reproduktivität<br />

der Art nachhaltig steigern, ökonomisch vertretbar sein, mit dem lokalen<br />

sozioökonomischen Umfeld vereinbar sein und im Rahmen von Mitnahmeeffekten<br />

anderen Arten zugute kommen (SNYDER 2000).<br />

Nach ODASSO<br />

& FRANCESCHI (1998) können die Maßnahmen auf folgende<br />

Teilhabitate/Höhenstufen aufgeteilt werden (ob der Begriff des Primärhabitats hier<br />

gerechtfertigt ist, kann aufgrund von Herkunft und aktueller Verbreitung der Art als<br />

diskussionswürdig angesehen werden):<br />

a) Primärhabitat: (Krummseggenrasen, Blaugrashalden, alpine Stufe) ist stabil und<br />

bedarf keiner Maßnahmen.<br />

b) Sekundäres Trockenhabitat (Trockenrasen) braucht nur gezielte, gelegentliche<br />

Einsätze.<br />

c) Alle anderen Sekundärhabitate sind weniger stabil und brauchen konstante und<br />

extensive Nutzung, am besten durch Schaf-Umtriebweide, um die Buschanzahl<br />

unter der von der Art akzeptierten Obergrenze zu halten.<br />

DE FRANCESCHI (1994) stellt für den Schutz in den Italienischen Alpen ein Konzept auf,<br />

welches hier teilweise verändert wiedergegeben wird. Zunächst sollen durch weitere<br />

Beobachtungen zu allen Jahreszeiten weitere Kenntnisse zum Verhalten der Art (vor allem<br />

zu Ausbreitungstendenzen und Bewegungsradius) gewonnen werden. So kann die Größe<br />

der Fläche für entsprechende Maßnahmen ermittelt werden, oder von Teilflächen, welche<br />

durch Habitatvernetzung miteinander verbunden sind. Von primärem Interesse für den<br />

Schutz der Art sind die im Winter genutzten Lebensräume. Denn soweit die Tiere nicht an<br />

Windkanten höherer Lagen überwintern, sind sie zu dieser Jahreszeit auf vom Menschen<br />

genutzte Flächen angewiesen. Vertikale Verbindungen zwischen den Teillebensräumen sind<br />

dann ebenfalls wichtige Schutzobjekte. In allen Fällen ist eine Kontrolle der Maßnahmen<br />

durchzuführen. Folgende Maßnahmen zum Schutz der Art bieten sich an:<br />

1. Erhaltung eines Mosaiks aus niedriger, krautiger Vegetation, Gebüsch und Felsen<br />

in geeigneten Brutgebieten. Keines der Strukturelemente sollte Flächenanteile über<br />

50% aufweisen. Dabei kann auf den periodischen Einsatz von Maschinen zur<br />

Beseitigung aufkommender Verbuschung im Spätsommer nicht verzichtet werden.<br />

2. Einführen halbwilder Ziegen- oder Pferdeherden, dies bedeutet weniger<br />

Pflegeaufwand und verhindert eine weitere Verbuschung (Abb. 21).<br />

3. Einsatz von Ziegen auch nach Verjüngung der Krautvegetation durch<br />

schachbrettartige Bodenreinigung in von Gehölzen überwucherten Bereichen,<br />

welche als Winterlebensraum dienen.<br />

4. Erst kürzlich verlassene Bergweiden mähen und das Mähgut abtragen<br />

(Nährstoffentzug). Diese Bereiche eignen sich auch als Wintereinstand für wilde<br />

Huftiere, welche durch Verbiss die Flächen weiter offen halten.

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