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Property-Rights-Theorie<br />

<strong>Die</strong> Property-Rights-Theorie 2 thematisiert die Eigentums- und Verfügungsrechte, die den<br />

handelnden Akteuren einen institutionellen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sie agieren<br />

und auch Transaktionskosten erzeugen. Angenommen wird, dass Akteure <strong>als</strong> Eigentümer<br />

grundsätzlich gewinnorientiert handeln und bestrebt sind, effizient zu wirtschaften und die<br />

Transaktionskosten niedrig zu halten. <strong>Die</strong> offene Frage ist allerdings, durch welche Anreize<br />

und Sanktionen man sicherstellen kann, dass Individuen auch in den Fällen bestrebt sind,<br />

effizient zu wirtschaften, in denen sie nicht die Eigentümer sind (vgl. Grüning 2000: 205 ff.;<br />

Proeller 2002: 68; Ruflin 2006: 64).<br />

Principle-Agent-Theorie<br />

Bei der Principle-Agent-Theorie steht das Verhältnis zwischen Auftraggeber (Principle) und<br />

Auftragnehmer (Agent) im Fokus der Aufmerksamkeit. Der Auftraggeber <strong>als</strong> Nicht-Fachmann<br />

hat gegenüber <strong>dem</strong> Auftragnehmer häufig ein Informationsdefizit und muss daher darauf<br />

vertrauen, dass der Auftragnehmer in seinem Sinne handelt. Problematisch an diesem Verhältnis<br />

ist allerdings, dass sowohl Auftraggeber <strong>als</strong> auch Auftragnehmer jeweils eigene<br />

Interessen haben, die nicht unbedingt deckungsgleich sind. Um Schaden an seinem Eigentum<br />

zu vermeiden, muss der Auftraggeber Überwachungs- und Kontrollmechanismen sowie<br />

Anreizsysteme entwickeln und die entsprechenden Kosten einkalkulieren. <strong>Die</strong> Beziehung<br />

zwischen Principle und Agent sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen<br />

werden üblicherweise in einem Kontrakt kodifiziert (vgl. Proeller 2002: 68 f.; Ruflin 2006:<br />

64 f.).<br />

Leistungstiefenpolitik<br />

Im deutschsprachigen Diskurs wird versucht, die genannten Ansätze im Konzept der Leistungstiefenpolitik<br />

zu integrieren. Im Kern geht es <strong>hier</strong> um die Frage „was macht ein Staat<br />

mittels seiner Verwaltung selber und was kauft er bei Privatpersonen oder Privatorganisationen<br />

zu welchen Bedingungen, warum und zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer<br />

ein“ (Ruflin 2006: 66). Der Staat versteht sich in diesem Sinne zunehmend <strong>als</strong> Gewährleistungsstaat<br />

und stellt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen<br />

Leistungserbringer zur Verfügung (vgl. Dahme/Kühnlein/Wohlfahrt/Burmester 2005: 53).<br />

In einer kritischen Betrachtung der genannten mikroökonomischen Ansätze wird hervorgehoben,<br />

dass das zugrunde liegende Menschen- und Weltbild vor allem an Vorstellungen von<br />

Gewinnmaximierung orientiert ist und dass tradierte gesellschaftliche Werte wie Gerechtigkeit,<br />

Chancengleichheit, Toleranz und Integration vernachlässigt werden (vgl. Taylor-Gooby<br />

1999). Der flexible Mensch, der sich ständig neu an veränderte Rahmenbedingungen anpassen<br />

muss, verhält sich zwar ökonomisch sinnvoll, ist aber – so der Kulturphilosoph Richard<br />

Sennett – <strong>dem</strong> Risiko der seelischen und sozialen „Verarmung“ <strong>aus</strong>gesetzt (vgl. Sennett<br />

2000; Ruflin 2006: 67).<br />

2 Auch: Theorie der Verfügungsrechte.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 14

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