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Dennoch hebt die Verwaltung positiv hervor, dass die Übertragung bestimmter Aufgaben im<br />

Zusammenhang mit der Zuwendungsabwicklung es ihr ermöglicht, sich stärker auf Planungsund<br />

Steuerungsprozesse sowie ihre fachaufsichtlichen Aufgaben zu konzentrieren. Von Seiten<br />

der Wohlfahrtsverbände wird diese Entwicklung unterstützt. Demnach solle sich der<br />

Staat mit Hilfe von Treuhandverträgen überall dort der Gesellschaft und ihrer Verbände bedienen,<br />

wo er selbst nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Allerdings wird <strong>dem</strong><br />

Staat auch ganz klar bescheinigt, dass er in einem <strong>dem</strong>okratischen Staatswesen die Letztverantwortung<br />

für Verteilungsentscheidungen nicht <strong>aus</strong> der Hand geben darf. Politische<br />

Steuerung wird <strong>als</strong> staatliche Kernaufgabe angesehen. Das bedeutet aber keineswegs, dass<br />

der Staat auch für den Betrieb von sozialen <strong>Die</strong>nsten und Einrichtungen zuständig wäre. <strong>Die</strong>ses<br />

– so die einhellige Meinung der interviewten Verbandsexperten – <strong>können</strong> sie selbst<br />

bedeutend besser. Für ein Funktionieren der Bürgergesellschaft ist es nach Auffassung der<br />

Verbände notwendig, dass sich der Staat auf die politische Steuerung sozialpolitischer Prozesse<br />

konzentriert: „Eine wirklich lebendige Bürgergesellschaft hat nur dann überhaupt eine<br />

Chance (…), wenn es einen anderen Staat gibt, einen anderen Staatsapparat – der nur noch<br />

steuert mit Fachexperten." 15<br />

Hier stößt der Staat allerdings auch an Grenzen. So kritisiert ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband<br />

Berlin mit bestimmten Aufgaben des Fachcontrollings beauftragter<br />

<strong>Die</strong>nstleister beispielsweise, dass auf politischer Ebene kaum Ansprechpartner mehr vorhanden<br />

sind, die noch ein Verständnis von Sozialpolitik haben, in den zuständigen<br />

Senatsverwaltungen auf Landesebene sähe es sogar noch schlechter <strong>aus</strong>. Bestätigt werden<br />

diese Aussagen auch durch Vertreter der befragten Senatsverwaltung selbst, die infolge des<br />

fortschreitenden Personalabb<strong>aus</strong> in den eigenen Reihen merklich Kompetenzlücken sehen.<br />

Kooperation<br />

Ein von allen Befragten bestätigter Effekt der Treuhandverträge besteht in der Anforderung,<br />

einvernehmlich mit den Beteiligten nach Lösungen für anstehende Probleme suchen zu müssen.<br />

Das betrifft sowohl die Beziehung zwischen Wohlfahrtsverbänden und<br />

Senatsverwaltung <strong>als</strong> auch das Verhältnis der Verbände untereinander. <strong>Die</strong> Wohlfahrtsverbände<br />

sehen in den Treuhandverträgen die Chance, „auf Augenhöhe, partnerschaftlich mit<br />

<strong>dem</strong> Staat zusammenarbeiten“ 16 zu <strong>können</strong>. Mit der Unterzeichnung der Treuhandverträge<br />

haben die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit <strong>dem</strong> Staat Verantwortung für eine leistungsfähige<br />

öffentliche Aufgabenerbringung übertragen bekommen. <strong>Die</strong> Verbände mussten<br />

dadurch ihren bisherigen „Besitzstandslobbyismus“ aufgeben und anerkennen, dass öffentliche<br />

Mittel begrenzt sind und verantwortungsvoll eingesetzt werden müssen: Der Verband<br />

musste erkennen, dass, „wenn wir selbst mit in der Verantwortung sind, wir auch unsere<br />

Lobbyarbeit anders wahrnehmen müssen. Wir <strong>können</strong> nicht mehr nur blind Besitzstandslobbyismus<br />

betreiben, sondern wir werden durch den Zwang dieser Verträge auch in die<br />

15 Interview Nr. 6 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 149-152.<br />

16 Interview Nr. 2 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 30-32.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 27

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