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Stabilisierung der Finanzierungsmittel<br />

<strong>Die</strong> Berliner Treuhandverträge entstanden zu einer Zeit, in der sich der Landesh<strong>aus</strong>halt in<br />

einer tiefen Finanzkrise befand, die von massiven Kürzungsquoten bei den Zuwendungsmitteln<br />

begleitet wurde. Nach Aussagen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin sah man<br />

von daher in den Treuhandverträgen einen Weg, <strong>dem</strong> Konsolidierungszwang des Berliner<br />

H<strong>aus</strong>halts entgegentreten zu <strong>können</strong>, insbesondere deshalb, weil die Zuwendungsmittel<br />

nicht mehr jährlich zur Disposition stünden. Auch <strong>aus</strong> Sicht der Senatsverwaltung habe man<br />

mit den Verträgen langjährige Mittelfestlegungen des Landes zum Ziel gehabt. Ein Staatssekretär<br />

a.D. erklärt, dass trotz notwendiger Mittelkürzungen ein bestimmter Topf an<br />

Zuwendungsmitteln für die sozialen Projekte gesichert werden sollte. Unzumutbare Kürzungen<br />

durch H<strong>aus</strong>haltspolitiker, für die der Nutzen der Projekte nicht besonders greifbar sei,<br />

sollten zugunsten sinnvoller Einsparungen verhindert werden. Durch die Verträge haben die<br />

Projekte – so die Senatsverwaltung – Planungssicherheit durch einen festen finanziellen<br />

Rahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten. Das sieht ein Vertreter eines Fachverbandes<br />

ebenso: Verbände und Projekte seien mit den Treuhandverträgen nicht mehr der<br />

„chaotischen Situation der Willkür der Verwaltung unterworfen“ 102 . <strong>Die</strong> Kürzungsquoten<br />

innerhalb der Verträge könnten mit <strong>dem</strong> Wissen, dass die verbleibenden Mittel sicher sind,<br />

besser umgesetzt werden. <strong>Die</strong> interviewten Vertreter der Wohlfahrtsverbände vertreten<br />

einhellig die Meinung, dass die Treuhandverträge zu einer Stabilisierung der Mittel geführt<br />

haben. Ohne die Verträge hätte das Land in seiner momentanen H<strong>aus</strong>haltslage wesentlich<br />

mehr Mittelkürzungen vollzogen – so die weitverbreitete Einschätzung auf Seiten der Wohlfahrtsverbände.<br />

Für die Projekte habe sich dadurch – nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes<br />

Berlin – die Situation ergeben, 100 Prozent ihrer Ressourcen für ihre eigentlichen<br />

Aufgaben <strong>aus</strong>geben zu <strong>können</strong>, anstatt einen Teil zur Sicherung ihrer Finanzmittel aufwenden<br />

zu müssen. <strong>Die</strong>s brachte den Verträgen bei den Projekten viel Sympathie ein: „<strong>Die</strong><br />

Stimmen der Kritik wurden immer leiser, und bald waren sie nicht mehr zu hören.“ 103<br />

Mittelkürzungen<br />

<strong>Die</strong> über die Treuhandverträge vereinbarte kontinuierliche Absenkung der Zuwendungsmittel<br />

sollte nach den Worten eines ehemaligen Staatssekretärs zur Stabilisierung der<br />

H<strong>aus</strong>haltslage des Landes beitragen. Nach den Angaben der Wohlfahrtsverbände haben die<br />

Verträge auch tatsächlich zu erheblichen Einsparungen in sozialen und gesundheitlichen Projekten<br />

geführt. Bis zum Ende des LIGA-Vertrages „Soziales“ bzw. des Integrierten<br />

Gesundheitsvertrages im Jahr 2010 habe man dann bezogen auf den Beginn der Treuhandverträge<br />

30 bis 40 Prozent an Einsparungen erzielt und damit einen enormen Beitrag zur<br />

Entlastung des Landesh<strong>aus</strong>haltes geleistet. Für die Zukunft wird die Situation aber <strong>als</strong> nicht<br />

unproblematisch eingeschätzt: „Der neue Vertrag sieht ja größere Dimensionen beim Kürzen<br />

102 Interview Nr. 11 mit einem Vertreter eines Fachverbandes, Zeilen 667-668.<br />

103 Interview Nr. 14 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 328-329.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 51

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