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IV. ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG<br />

<strong>Die</strong> Interview<strong>aus</strong>sagen der Expertinnen und Experten wurden anhand von Hypothesen zu<br />

den Auswirkungen der Treuhandverträge auf die wohlfahrtsstaatliche Leistungserbringung<br />

systematisiert (vgl. Anlage 2); bei der Hypothesenbildung wurde der Stand der Fachdiskussion<br />

zum NPM weitgehend aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Befragung des relativ weitgefächerten Gesamtspektrums der an den Entscheidungen<br />

über die Treuhandverträge beteiligten Akteure ermöglicht es, unterschiedliche Sichtweisen<br />

und Deutungen her<strong>aus</strong>zuarbeiten. <strong>Die</strong> folgenden Befunde machen deutlich, dass die Praxis<br />

der im Rahmen von Treuhandverträgen finanzierten öffentlichen Aufgaben unterschiedlich<br />

bewertet wird. Allerdings gibt es auch von den Interviewten gemeinsam geteilte Auffassungen<br />

über Wirkungen und Resultate der Treuhandverträge. Im Folgenden werden die<br />

Befunde in einem ersten Schritt anhand des authentischen Materi<strong>als</strong> präsentiert und anschließend<br />

sozialwissenschaftlich analysiert.<br />

IV. a. „Ausverkauf der Wohlfahrtsverbände, Untergang des Aben d-<br />

landes mindestens“ – Zum Rollenverständnis der Akteure<br />

<strong>Die</strong> Einführung des Kontraktmanagements bzw. von Treuhandverträgen hat sowohl beim<br />

Staat <strong>als</strong> auch bei den (Wohlfahrts-) Verbänden zu einer veränderten Rollenwahrnehmung<br />

geführt.<br />

Aufgabenkritik<br />

Der Staat hat im sozialen und gesundheitlichen Bereich über die Treuhandverträge das Zuwendungsverfahren<br />

weitgehend den Wohlfahrtsverbänden <strong>als</strong> Beliehene übertragen und<br />

sich damit selbst mit der Grundsatzfrage konfrontiert, was ist eine öffentliche Aufgabe. Vertreter<br />

der Senatsverwaltung verweisen in diesem Zusammenhang auf das<br />

Subsidiaritätsprinzip, wonach sich der Staat bei seinem Tätigwerden immer fragen muss,<br />

welche Leistungen er direkt in eigener Trägerschaft vorhalten muss und was stattdessen<br />

auch von freien Trägern geleistet werden kann. Aus Sicht der Verwaltung <strong>können</strong> die Wohlfahrtsverbände<br />

aufgrund ihrer fachlichen und personellen Nähe zur jeweiligen Aufgabe bei<br />

der Zuwendungsvergabe wesentlich besser <strong>als</strong> die Senatsverwaltung entscheiden. Es bestand<br />

somit keine Notwendigkeit mehr, das gesamte Zuwendungsverfahren <strong>als</strong> staatliche<br />

Aufgabe fortzuführen.<br />

Allerdings scheint die Übergabe dieser Aufgaben an die Wohlfahrtsverbände nicht konfliktfrei<br />

verlaufen zu sein. Ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände spricht in diesem<br />

Zusammenhang sogar davon, dass Mitarbeiter der Verwaltung regelrecht traumatisiert waren,<br />

denn sie hatten auf einmal keine Aufgabe mehr. Mit Einführung der Treuhandverträge<br />

hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin die Verantwortung für die Abwicklung der<br />

Zuwendungen übertragen bekommen und geriet damit gleichzeitig in die Rolle des Geldgebers.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 26

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