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doch jetzt <strong>hier</strong> mal nicht kritisieren, dass eine Verwaltung <strong>aus</strong>nahmsweise mal so schnell<br />
gehandelt hat.“ 50<br />
Kooperationsgremium<br />
<strong>Die</strong> Steuerungsaufgaben innerhalb der vereinbarten Treuhandverträge werden vorranging in<br />
einem Kooperationsgremium bewältigt. Sowohl die Senatsverwaltung <strong>als</strong> auch die Verbände<br />
sind darin mit gleicher Sitzanzahl vertreten. Beschlussvorlagen werden in ebenfalls paritätisch<br />
besetzten Arbeitsgruppen erarbeitet. Über das Kooperationsgremium bewahre sich –<br />
nach Ansicht einer Bezirksvertreterin – die Senatsverwaltung ihre Möglichkeiten zur inhaltlichen<br />
Einflussnahme und Kontrolle. Allerdings bestände auch die Gefahr, dass mit<br />
zunehmender Laufzeit der Verträge, die beteiligten Akteure ihre Aufgaben im Kooperationsgremium<br />
nicht mehr so häufig wahrnehmen und Entscheidungen daher auch ohne deren<br />
Mitwirkung getroffen werden könnten. Anzumerken ist <strong>hier</strong>bei jedoch, dass Abstimmungen<br />
nach <strong>dem</strong> Konsensprinzip erfolgen, wobei das Land ein Vetorecht besitzt und damit nach<br />
Auffassung der Verwaltung nie seine Steuerungsmöglichkeit <strong>aus</strong> der Hand gegeben habe.<br />
„Das Land konnte gar nicht überstimmt werden, egal ob wir nun zwei oder drei Stimmen<br />
haben, das war egal.“ 51<br />
Abstimmprozesse<br />
Vertreter der Senatsverwaltung sehen aber auch, dass es durch die Einbeziehung der Verbände<br />
wesentlich einfacher wurde, neue Entwicklungen, die auch immer Einsparungen<br />
bedeuteten, umzusetzen, denn die Kürzungsraten hätten die Verbände selbst mit abgeschlossen<br />
und stünden dadurch jetzt mit in der Verantwortung. <strong>Die</strong> Verbände verstehen ihre<br />
neue Verantwortung <strong>als</strong> Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Weiterentwicklung der fachlichen<br />
Arbeit in den Projekten nehmen zu <strong>können</strong>. <strong>Die</strong> fachlichen Vorgaben, die die Verbände<br />
bei den Projekten machen, würden mit der Senatsverwaltung abgestimmt. Das wäre aber<br />
auch schon alles. Seitens der Senatsverwaltung wird bestätigt, dass diese eher allgemeine<br />
Vorgaben machen, bzw. Entscheidungen treffen würde, welche Projekte gefördert werden<br />
sollen; für Einzelfragen, beispielsweise die Anerkennung bestimmter förderfähiger Ausgaben,<br />
wären die Verbände alleinzuständig. Schwerpunktänderungen seien jedoch nur mit<br />
Zustimmung der Senatsverwaltung möglich: „Das muss man gemeinsam entscheiden. Wir<br />
müssen ja gemeinsam sagen, wenn es zu Schwerpunktänderungen kommt. (…) Und dann<br />
geht das eben auch nur mit unserer Zustimmung. Also insofern <strong>können</strong> wir schon Einfluss<br />
<strong>aus</strong>üben. Wenn wir die nicht geben an der Stelle, dann kommt keine Einigung zustande.<br />
Aber wir müssen uns auf der anderen Seite aber auch mit der anderen Seite einigen und<br />
versuchen, eine Lösung hinzukriegen.“ 52 Auch <strong>aus</strong> Sicht der Fachverbände müssten die<br />
Wohlfahrtsverbände <strong>als</strong> Verwalter öffentlicher Mittel von den politischen Vertretern ernst<br />
genommen werden, da sie <strong>als</strong> Treuhänder quasi zum selben „Laden“ dazugehören würden,<br />
und sie erhielten folglich die Chance, Prozesse aktiv mit steuern zu <strong>können</strong>. Dadurch seien<br />
50 Interview Nr. 3 mit einem Vertreter der SenGSV, Zeilen 159-161.<br />
51 Interview Nr. 3 mit einem Vertreter der SenGSV, Zeilen 159-161.<br />
52 Interview Nr. 8 mit Vertretern der SenGSV, Zeilen 1008-1015.<br />
B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 35