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führte wiederum bei der Senatsverwaltung zu einem veränderten Steuerungsverständnis<br />
und entsprechenden Leistungsänderungen.<br />
Staatliche versus verbandliche Steuerung<br />
Seit der Einführung der Treuhandverträge teilt sich der Staat bestimmte Steuerungsaufgaben<br />
mit Wohlfahrtsverbänden <strong>als</strong> – nach Auffassung der Senatsverwaltung – kompetenten Partnern.<br />
<strong>Die</strong> Verträge würden daher – so ein Mitglied des Parlaments – sowohl der<br />
Senatsverwaltung <strong>als</strong> auch den Verbänden relativ große Gestaltungsspielräume ermöglichen.<br />
Auch die Verbände heben besonders hervor, dass sie durch die Verträge aktive Steuerungsmöglichkeiten<br />
unter Beteiligung ihrer Leistungsträger gewonnen hätten, die sie vorher nicht<br />
kannten. Bis dahin habe die Senatsverwaltung „angeordnet“, wogegen die Verbände in ihrer<br />
Funktion <strong>als</strong> Interessenvertreter ihrer Mitglieder anschließend „Widerstand leisteten“. Ein<br />
Staatssekretär a.D. der SenGSV äußert sich dazu wie folgt: „Also ich sage, Staat muss nicht<br />
alles machen. Ich muss <strong>als</strong> Staat dafür sorgen, dass eine Aufgabe erledigt wird. Aber ich muss<br />
sie nicht selbst erledigen. (…) Es gibt ein paar Pflichtaufgaben. Feuerwehr, Polizei, Lebensmittelkontrolle<br />
muss ich möglicherweise machen. Aber ich muss nicht alles andere<br />
machen.“ 39 Demzufolge hat der Staat vor allem zu gewährleisten, dass öffentliche Aufgaben<br />
auch tatsächlich erbracht werden. Steuerung beziehe sich <strong>als</strong>o darauf, festzulegen, welche<br />
Aufgaben erfüllt werden sollen, nicht aber darauf, diese Aufgaben auch selbst zu erledigen.<br />
Ein Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin sieht es ähnlich: „Weil ich so<br />
nahe an <strong>dem</strong> Staat dran war und mitbekommen habe wie er reagiert, wie seine Bürokratien<br />
funktionieren, war mir immer klar, dass eine hochdynamische Gesellschaft mit so einem<br />
Staatsapparat dauerhaft nicht zu steuern ist, oder nicht die Leistungen, die der Staat eigentlich<br />
erbringen müsste, erstellt werden <strong>können</strong>.“ 40<br />
Aus Sicht der Fachverbände werden die Mitwirkungsmöglichkeiten, die die Verbände durch<br />
die Verträge erhalten, durch<strong>aus</strong> begrüßt, jedoch wird der sinkende Einfluss des Staates auch<br />
ambivalent beurteilt. <strong>Die</strong> Steuerungsmöglichkeiten, die die Verbände durch die Verträge<br />
bekommen haben, „gehören ihnen eigentlich nicht“ 41 – so ein Vertreter eines Fachverbandes<br />
– da Steuerung Staatsaufgabe sein solle. <strong>Die</strong> Verbände hätten sich stattdessen um ihre<br />
Mitglieder zu kümmern. „<strong>Die</strong> öffentliche Hand, die das Geld hat, kapituliert vor der Zivilgesellschaft<br />
und sagt ihr 'Wir kriegen das nicht mehr geregelt. Macht Ihr das mal'. (…) Und<br />
dann plötzlich haben diejenigen, die die Akteure im Feld sind, durch<strong>aus</strong> die Möglichkeit, ihre<br />
Vorstellungen viel viel schneller umzusetzen, <strong>als</strong> wenn sie drei Jahre brauchen bis irgendein<br />
Politiker ein Wahlprogramm geschrieben hat. Jetzt haben sie ja schon gleich die Ressourcen<br />
und <strong>können</strong> die dann so verteilen.“ 42<br />
Das Parlament hat die abnehmenden staatlichen Einflussmöglichkeiten bereits <strong>als</strong> Problem<br />
wahrgenommen: „Ich denke, dass der Senat ein Stück weit auch seine Verantwortung mit<br />
39 Interview Nr. 9 mit einem Vertreter der SenGSV, Zeilen 505-511.<br />
40 Interview Nr. 6 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 135-140.<br />
41 Interview Nr. 11 mit einem Vertreter eines Fachverbandes, Zeile 303.<br />
42 Interview Nr. 11 mit einem Vertreter eines Fachverbandes, Zeilen 498-505.<br />
B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 32