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willige Leistungen des Landes einfach gestrichen und schließlich nur noch gesetzliche Pflichtleistungen<br />

finanziert würden. Ein Mitglied des Parlaments führt diesbezüglich an, dass<br />

Vertragslaufzeiten von fünf Jahren sinnvollere Planungen beim Einsatz der Finanzmittel ermöglichen<br />

würden. <strong>Die</strong>ses stärke den fachlichen Diskurs über die besten Ideen und Projekte,<br />

anstatt permanent um Mittel kämpfen zu müssen. Ähnliches äußert auch ein bezirklicher<br />

Vertreter: Inhaltliche Konzepte ließen sich durch lange Laufzeiten besser umsetzen, <strong>als</strong> wäre<br />

man den jährlichen H<strong>aus</strong>haltszyklen unterworfen. Dabei wird aber auch zu bedenken gegeben,<br />

dass die Thematik eben aufgrund der langen Laufzeiten stärker der politischen<br />

Diskussion entzogen würde, da das Interesse an den vertraglichen Entwicklungen in den<br />

Zeiträumen zwischen den einzelnen Vertragsabschlüssen kaum vorhanden wäre. Außer<strong>dem</strong><br />

sei es durch längere Vertragslaufzeiten schwieriger, bei neuartigen Entwicklungen zügig umsteuern<br />

zu <strong>können</strong>.<br />

Entscheidungen müssen nach Ansicht der Verbände fachlich begründet werden, damit sie<br />

von Seiten der Projekte akzeptiert werden. Im Gegensatz zu den Verbänden aber könne das<br />

Land wegen unterschiedlicher politischer Interessen seine – insbesondere mehrjährigen –<br />

Entscheidungen nicht rein sachlich begründen. Bei den Umstrukturierungen innerhalb der<br />

Drogenprojekte habe hingegen – so ein Vertreter der Senatsverwaltung – eine wissenschaftliche<br />

Bedarfsanalyse die Entscheidungsgrundlagen für den Senat geliefert und hätte wegen<br />

ihrer fachlichen Begründung zur Legitimierung der Entscheidungen bei den Leistungsträgern<br />

und Bezirksverwaltungen beigetragen. Nach Auffassung eines Fachverbandes werden gegenüber<br />

Mitgliedseinrichtung grundsätzlich fachliche Begründungen angeführt; sollten diese<br />

aber dennoch ihre Folgebereitschaft verweigern, so würde der Verband im Namen des Senats<br />

Folgebereitschaft einfordern. Dabei verweist er allerdings auch auf die Gefahr, das<br />

Vertrauensverhältnis zu Mitgliedseinrichtungen zu zerstören. Aber „es gibt eine Chance. (…)<br />

<strong>Die</strong> Chance liegt bei all diesen Konstruktionen immer in <strong>dem</strong> Rollenbewusstsein der Beteiligten.<br />

Also der Einrichtungen, der Zwischenhändler, der Senatsleute, der Verwaltung und so<br />

weiter. Wenn alle genau wissen, wo eigentlich die kritischen Punkte sind, <strong>können</strong> sie diese<br />

verschiedenen Rollen auch optimieren.“ 66 Der Senat müsse dann, wenn der Fachverband<br />

Probleme mit seinen Mitgliedseinrichtungen hat, selbst bestimmen. <strong>Die</strong>s sei aber <strong>aus</strong> Sicht<br />

des Fachverbandes tatsächlich nicht vorkommen, stattdessen habe keiner seine Verantwortung<br />

übernehmen wollen.<br />

Seitens der Verbände werden Rahmenvorgaben des Staates befürwortet, die es vor den<br />

Treuhandverträgen nicht gegeben habe. So weist ein Fachverbandsvertreter darauf hin, dass<br />

die Senatsverwaltung <strong>als</strong> Zuwendungsgeber vor den Verträgen überhaupt keine Vorgaben<br />

gemacht habe, weshalb die Einrichtungen theoretisch machen konnten, was sie wollten und<br />

Fehlentwicklungen aufgrund dessen nicht gestoppt werden konnten. Auch ein Vertreter eines<br />

<strong>Die</strong>nstleisters ist der Meinung, dass in der Zeit vor den Treuhandverträgen Projekte so<br />

etwas wie ein Gewohnheitsrecht auf Förderung besessen haben, insofern sie nur gute Arbeit<br />

leisteten; seit den 1990er Jahren sei das aber lediglich noch Vor<strong>aus</strong>setzung für eine Förde-<br />

66 Interview Nr. 11 mit einem Vertreter eines Fachverbandes, Zeilen 565-570.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 40

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