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auch nur sagen, damit ist sie einverstanden. (…) Aber wir würden uns ja nicht einem Vertrag<br />

beugen, da jetzt nur Sachen reinschreiben [Wort bricht ab]. Das geht ja gar nicht.“ 47 Einen<br />

ersten Vorschlag zur Vertragsgestaltung habe – so ein Senatsvertreter – eine Arbeitsgruppe<br />

der Senatsverwaltung erarbeitet, den sie mit ihrem H<strong>aus</strong>haltsreferat und <strong>dem</strong> Justiziariat<br />

abgestimmt habe, von den Verbänden sei jedoch kein substanzieller eigener Beitrag gekommen.<br />

<strong>Die</strong> Senatsverwaltung sei in der Vertragsgestaltung Spezialist, um <strong>hier</strong> in Vorlage<br />

gehen zu <strong>können</strong>, im Gegensatz zu den Verbänden, denen kompetentes Personal diesbezüglich<br />

fehlen würde. 48<br />

Der Druck der Verbände auf die Vertragsgestaltung sei schon da, jedoch sei es ordinäres Geschäft<br />

der Verwaltung, parlamentsfeste und für den Rechnungshof gefällige Verträge zu<br />

machen. Vertragstexte würden daher über die Jahre immer wieder modifiziert, um Fehler<br />

<strong>aus</strong>zugleichen: „Ich würd mal sagen, das Schicksal der Verträge ist, dass sie immer detaillierter<br />

werden, ohne dass man jedes Problem regeln kann. Je knapper ein Vertrag ist, desto<br />

besser ist es eigentlich. Das ist alles Vertrags<strong>aus</strong>legung und lässt einem viel mehr Spielräume.<br />

Aber die Zeit ist vorbei. Da gucken zu viele Leute mit.“ 49 Kritisiert wird diese Entwicklung<br />

auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. So habe der ursprüngliche Treuhandvertrag<br />

von 1994 lediglich zehn Seiten gehabt, jeder neue Vertrag wäre jedoch umfangreicher<br />

und detaillierter geworden. Unklar ist <strong>dem</strong> Verband, warum immer mehr vertraglich geregelt<br />

werden müsse, da früher auch keine unhaltbaren Zustände geherrscht hätten. Je kleinteiliger<br />

dagegen alles von der Senatsverwaltung geregelt würde, umso weniger würden die<br />

Wohlfahrtsverbände benötigt. Mit <strong>dem</strong> neuen Treuhandvertrag „Stadtteilzentren“ habe der<br />

Senat allerdings – so die Auffassung des Vertreters eines Fachverbandes – wieder mehr Entscheidungsspielräume<br />

an die Verbände abgegeben.<br />

Vertreter der Senatsverwaltung verweisen bezüglich der Forderungen der LIGA, Regelungen<br />

der Landesh<strong>aus</strong>haltsordnung teilweise für die Verträge außer Kraft setzen zu lassen, auf deren<br />

fehlende Kompetenzen; es wären davon schließlich auch bundesrechtliche Grundsätze<br />

betroffen, über die weder die Fachverwaltung, noch die Senatsverwaltung für Finanzen,<br />

noch der Landesgesetzgeber allein entscheiden könnten. <strong>Sie</strong> verweisen damit auf ein Erfordernis,<br />

beim Abschluss der Treuhandverträge alle Angelegenheiten, die mit <strong>dem</strong><br />

Landesh<strong>aus</strong>halt im Zusammenhang stehen, mit der Senatsverwaltung für Finanzen abstimmen<br />

zu müssen. Allerdings sei diese Abstimmung nur bei Abschluss, jedoch nicht bei der<br />

Umsetzung der Verträge notwendig. <strong>Die</strong> letztendliche Entscheidungsgewalt habe bei Neuverhandlungen<br />

der Verträge dagegen das Parlament. <strong>Die</strong> Schwierigkeiten der<br />

Senatsverwaltung, alle betroffenen Akteure angemessen in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen,<br />

zeigt sich u.a. in der Kritik der Bezirksbürgermeister beim Abschluss des ersten<br />

Vertrages über die ambulante Drogenhilfe, die allerdings vom damaligen regierenden Bürgermeister<br />

Eberhard <strong>Die</strong>pgen in etwa mit folgenden Worten abgetan wurde: „Na, wir wollen<br />

47 Interview Nr. 8 mit Vertretern der SenGSV, Zeilen 1095-1099.<br />

48 Interview Nr. 8 mit Vertretern der SenGSV, Zeilen 1055-1072.<br />

49 Interview Nr. 8 mit Vertretern der SenGSV, Zeilen 1126-1132.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 34

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