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III. FORSCHUNGSDESIGN<br />

Zielsetzung der vorliegenden <strong>Untersuchung</strong> war es, her<strong>aus</strong>zufinden, wie die oben genannten<br />

Treuhandverträge von den beteiligten Akteuren gedeutet und eingeschätzt werden. 10<br />

Zu diesem Zweck wurden leitfadengestützte Experteninterviews (vgl. Bogner 2005; Gläser<br />

2006) durchgeführt. <strong>Die</strong>se Form der Befragung bietet aufgrund des offenen und zugleich<br />

strukturierten Fragenkatalogs die Möglichkeit, bezogen auf den konkreten <strong>Untersuchung</strong>sgegenstand<br />

umfangreiches Expertenwissen <strong>aus</strong> unterschiedlichen Perspektiven zu<br />

analysieren (vgl. Krüger 2002: 209 f.), wobei die relativ offen gestellten Fragen den interviewten<br />

Expertinnen und Experten hinreichend Interpretations- und Deutungsspielraum zur<br />

Darstellung ihrer Sichtweise und Position eröffnen (vgl. <strong>Die</strong>kmann 2004: 443 f.).<br />

Als Experten für Treuhandverträge wurden – in Absprache mit der Geschäftsführung des<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin – solche Interviewpartner <strong>aus</strong>gewählt, die auf den<br />

verschiedenen Hierarchieebenen in Politik, Verwaltung und Verbänden in den Entscheidungsprozess<br />

über die Ein- und Fortführung von Treuhandverträgen involviert waren und<br />

sind. 11 Dazu zählen (ehemalige) Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales<br />

und Verbraucherschutz sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und der Arbeiterwohlfahrt<br />

Berlin, und auch des Verbandes für Sozial-Kulturelle Arbeit und der Gesellschaft<br />

für Beratung, Bildung und Innovation <strong>als</strong> beteiligtem <strong>Die</strong>nstleister; auf politischer Ebene<br />

wurden Vertreter des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Abgeordnetenh<strong>aus</strong>es<br />

von Berlin, des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf sowie mit den<br />

Treuhandverträgen betraute (ehemalige) Staatssekretäre interviewt.<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> war vorgesehen, einen Vertreter des Landesrechnungshofs zu dessen Erfahrungen<br />

und Einschätzungen bezüglich der Treuhandverträge zu befragen. Ein<br />

entsprechendes Experteninterview wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den Ansichten der direkt<br />

betroffenen Institutionen gewesen, vor allem da es sich bei <strong>dem</strong> Rechnungshof Berlin<br />

diesbezüglich um eine unabhängige Institution handelt, die in den vergangenen Jahren<br />

mehrm<strong>als</strong> die Praxis der treuhänderischen Zuwendungsvergabe geprüft und in ihren Jahresberichten<br />

<strong>aus</strong>führlich kritisiert hat. Aufgrund der restriktiven Handhabung seiner<br />

Erkenntnisse lehnte der Rechnungshof seine Teilnahme an <strong>dem</strong> Forschungsprojekt bedauerlicherweise<br />

hingegen ab. 12<br />

10 Im Zusammenhang mit dieser untersuchungsleitenden Fragestellung wurden Hypothesen aufgestellt, die<br />

mithilfe der gewonnenen Daten untersetzt werden sollen. <strong>Die</strong> Hypothesen orientieren sich an den im ersten<br />

Kapitel beschriebenen von den verschiedenen Theorieansätzen aufgezeigten Problematiken und an den aktuellen<br />

Diskussionen, die im Zuge der Einführung des Kontraktmanagements aufgekommen sind. Ausführlich wird<br />

im Kapitel IV auf den Inhalt der Hypothesen eingegangen.<br />

11 Im Rahmen der Befragung wurde folglich darauf verzichtet, die über die Treuhandverträge finanzierten Einrichtungen<br />

und Projekte einzubeziehen, da sie nicht direkt in die vertraglichen Entscheidungsprozesse<br />

einbezogen worden sind.<br />

12 Der Rechnungshof verweist darauf, dass es sich bei seinen Prüfungsverfahren um einen verwaltungsinternen<br />

Vorgang handelt, sodass die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht-öffentlich bleiben müssten, soweit sie nicht<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 24

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