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III. FORSCHUNGSDESIGN<br />
Zielsetzung der vorliegenden <strong>Untersuchung</strong> war es, her<strong>aus</strong>zufinden, wie die oben genannten<br />
Treuhandverträge von den beteiligten Akteuren gedeutet und eingeschätzt werden. 10<br />
Zu diesem Zweck wurden leitfadengestützte Experteninterviews (vgl. Bogner 2005; Gläser<br />
2006) durchgeführt. <strong>Die</strong>se Form der Befragung bietet aufgrund des offenen und zugleich<br />
strukturierten Fragenkatalogs die Möglichkeit, bezogen auf den konkreten <strong>Untersuchung</strong>sgegenstand<br />
umfangreiches Expertenwissen <strong>aus</strong> unterschiedlichen Perspektiven zu<br />
analysieren (vgl. Krüger 2002: 209 f.), wobei die relativ offen gestellten Fragen den interviewten<br />
Expertinnen und Experten hinreichend Interpretations- und Deutungsspielraum zur<br />
Darstellung ihrer Sichtweise und Position eröffnen (vgl. <strong>Die</strong>kmann 2004: 443 f.).<br />
Als Experten für Treuhandverträge wurden – in Absprache mit der Geschäftsführung des<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin – solche Interviewpartner <strong>aus</strong>gewählt, die auf den<br />
verschiedenen Hierarchieebenen in Politik, Verwaltung und Verbänden in den Entscheidungsprozess<br />
über die Ein- und Fortführung von Treuhandverträgen involviert waren und<br />
sind. 11 Dazu zählen (ehemalige) Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales<br />
und Verbraucherschutz sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und der Arbeiterwohlfahrt<br />
Berlin, und auch des Verbandes für Sozial-Kulturelle Arbeit und der Gesellschaft<br />
für Beratung, Bildung und Innovation <strong>als</strong> beteiligtem <strong>Die</strong>nstleister; auf politischer Ebene<br />
wurden Vertreter des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Abgeordnetenh<strong>aus</strong>es<br />
von Berlin, des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf sowie mit den<br />
Treuhandverträgen betraute (ehemalige) Staatssekretäre interviewt.<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> war vorgesehen, einen Vertreter des Landesrechnungshofs zu dessen Erfahrungen<br />
und Einschätzungen bezüglich der Treuhandverträge zu befragen. Ein<br />
entsprechendes Experteninterview wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den Ansichten der direkt<br />
betroffenen Institutionen gewesen, vor allem da es sich bei <strong>dem</strong> Rechnungshof Berlin<br />
diesbezüglich um eine unabhängige Institution handelt, die in den vergangenen Jahren<br />
mehrm<strong>als</strong> die Praxis der treuhänderischen Zuwendungsvergabe geprüft und in ihren Jahresberichten<br />
<strong>aus</strong>führlich kritisiert hat. Aufgrund der restriktiven Handhabung seiner<br />
Erkenntnisse lehnte der Rechnungshof seine Teilnahme an <strong>dem</strong> Forschungsprojekt bedauerlicherweise<br />
hingegen ab. 12<br />
10 Im Zusammenhang mit dieser untersuchungsleitenden Fragestellung wurden Hypothesen aufgestellt, die<br />
mithilfe der gewonnenen Daten untersetzt werden sollen. <strong>Die</strong> Hypothesen orientieren sich an den im ersten<br />
Kapitel beschriebenen von den verschiedenen Theorieansätzen aufgezeigten Problematiken und an den aktuellen<br />
Diskussionen, die im Zuge der Einführung des Kontraktmanagements aufgekommen sind. Ausführlich wird<br />
im Kapitel IV auf den Inhalt der Hypothesen eingegangen.<br />
11 Im Rahmen der Befragung wurde folglich darauf verzichtet, die über die Treuhandverträge finanzierten Einrichtungen<br />
und Projekte einzubeziehen, da sie nicht direkt in die vertraglichen Entscheidungsprozesse<br />
einbezogen worden sind.<br />
12 Der Rechnungshof verweist darauf, dass es sich bei seinen Prüfungsverfahren um einen verwaltungsinternen<br />
Vorgang handelt, sodass die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht-öffentlich bleiben müssten, soweit sie nicht<br />
B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 24