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<strong>Die</strong> Vorstellungen von einem Gesundheitsnetzwerk sind bisher noch Zukunftserwartung.<br />

Dessen ungeachtet bestätigen Vertreter <strong>aus</strong> Verwaltung und Verbänden, dass es durch die<br />

Treuhandverträge zu Umsteuerungsprozessen gekommen ist, die ohne diese Verträge nicht<br />

passiert wären. Zum Vertrag „Ambulante Drogenhilfe“ äußert sich diesbezüglich ein Vertreter<br />

des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin wie folgt: „Wir haben diesen Vertrag Ende<br />

letzten Jahres abgeschlossen und haben alles, was an Entwicklungsaufgaben dort vereinbart<br />

war, umgesetzt. Wir haben die ambulante Drogenhilfe komplett umstrukturiert.“ 57 Fachkräfte<br />

seien im gesamten Land Berlin neu verteilt worden, und zwar ohne größere Widerstände<br />

seitens der Leistungsträger, was dadurch begünstigt wurde, dass die Umstrukturierung auf<br />

Grundlage einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse durchgeführt worden ist und getroffene<br />

Entscheidungen sich somit fachlich begründen ließen. Darüber hin<strong>aus</strong> habe man es sogar<br />

geschafft, integrierte Suchthilfedienste für illegale Drogen und Alkohol einzurichten. 58 Ein<br />

anderer Verbandsvertreter ist mit diesem Feld weniger zufrieden. Er problematisiert die Aufteilung<br />

der Zuständigkeiten für Zuwendungsförderungen im niedrigschwelligen Bereich bei<br />

legalen Suchtmitteln auf die Bezirke und bei illegalen Drogen auf das Land. <strong>Die</strong> Bezirke würden<br />

sich gegen eine Übergabe ihrer Zuständigkeit an das Land zugunsten einer<br />

gesamtstädtischen Zuständigkeit massiv wehren, um die wenigen Mittel, die sie für diesen<br />

Bereich zur Verfügung haben, nicht abgeben zu müssen. „Deswegen kriegen wir <strong>hier</strong> einfach<br />

auch keine integrierte Suchthilfe hin im niedrigschwelligen Bereich, im Beratungsbereich.“ 59<br />

Der Verband habe schon früh bei den Strukturen der Drogenhilfe einen großen Veränderungsbedarf<br />

gesehen, die Senatsverwaltung sei dagegen diesbezüglich immer sehr träge<br />

gewesen. Berlin habe – so die Ansicht eines Parlamentariers – viele Projekte, die bereits seit<br />

Jahrzehnten gefördert werden, deren sozial- und gesundheitspolitische Notwendigkeit jedoch<br />

fraglich wäre. <strong>Die</strong> langfristig <strong>aus</strong>gerichteten Treuhandverträge würden es allerdings<br />

ermöglichen, Umsteuerungsprozesse einzuleiten, die auch effektivere und effizientere Organisationsstrukturen<br />

schaffen <strong>können</strong>. <strong>Die</strong> frühere Jährlichkeit der Zuwendungsvergabe habe<br />

dagegen – so ein Vertreter der Fachverbände – zu starker Hektik, Ängsten und wenig Bereitschaft<br />

bei den Leistungsträgern geführt, sich auf solche Prozesse einzulassen. Nach Angaben<br />

des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin habe man mit den Treuhandverträgen in den<br />

letzten zehn Jahren ca. ein Drittel der Zuwendungsmittel umgeschichtet, was teilweise neuen<br />

Trägern und teilweise auch neuen Projekten von bereits geförderten Trägern zugute kam.<br />

Umstrukturierungen der Mittel seien aber – so der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin –<br />

auch in Zukunft noch notwendig, um neuen sozialen Problemlagen besser gerecht werden zu<br />

<strong>können</strong>. Ziel sei es, Erfolgskriterien für die Leistungserbringung zu entwickeln, um damit wirkungsorientiert<br />

steuern zu <strong>können</strong>. „<strong>Die</strong> Grundlagen für Steuerungsprozesse sind heute<br />

Lichtjahre besser <strong>als</strong> 1996. Das Steuerungsinstrument im Zuwendungsrecht ist der Zuwendungszweck.<br />

Der Zuwendungszweck steht im Zuwendungsbescheid. Und da steht dann eben<br />

'Beratungsstelle für'. (…) Und damit ist im Grunde jede Vergleichbarkeit, jede Steuerung erst<br />

57 Interview Nr. 1 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 114-116.<br />

58 <strong>Die</strong>s wird ebenfalls von einem Vertreter der SenGSV bestätigt.<br />

59 Interview Nr. 6 mit einem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Zeilen 1107-1109.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 37

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