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Einschätzung von Experten – nicht differenzierte Evaluationsbefunde, sondern ein schlichtes<br />

politisches Legitimationswissen erfordern würde.<br />

Als besonders problematisch wird auf Seiten der Freien Wohlfahrtspflege der staatliche<br />

Kompetenzverlust eingeschätzt. Im Zuge der Aufgabenübertragung auf Wohlfahrtsverbände<br />

sei es zum Stellenabbau in den betroffenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung gekommen,<br />

wodurch es dort mittlerweile an fachkundigem Personal fehlen würde, das in der Lage<br />

sei, die Förderentscheidungen und Projekte zu überschauen und fachpolitisch einzuschätzen.<br />

<strong>Die</strong> interviewten Vertreter der Senatsverwaltung teilen diese Auffassung nicht in Gänze,<br />

sondern billigen allenfalls zu, dass sie, aufgrund der Person<strong>als</strong>ituation in der jeweiligen Fachverwaltung<br />

nicht mehr in der Lage wären, das „Zuwendungsgeschäft“ nach Ablauf eines<br />

Kontraktes wieder eigenständig durchzuführen.<br />

<strong>Die</strong> Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wiederum haben im Rahmen der Treuhandverträge<br />

einen erhöhten Einfluss auf die Sozial- und Gesundheitspolitik erhalten. <strong>Sie</strong> sind in die<br />

Lage versetzt worden, sich aktiv an politischen Steuerungsprozessen zu beteiligen und im<br />

Rahmen dieser hinzugewonnenen politischen Steuerungsmöglichkeiten fach- und ansatzweise<br />

auch gesellschaftspolitische Prioritäten zu setzen, anstatt passiv den Entscheidungen von<br />

Politik und Verwaltung <strong>aus</strong>gesetzt zu sein.<br />

Gleichwohl – so die interviewten Experten <strong>aus</strong> Politik und Freier Wohlfahrtspflege – sei nur<br />

der Staat legitimiert, die den Kontrakten zugrunde liegenden gesellschaftspolitischen Grundsatzentscheidungen<br />

zu treffen. Insofern sei er auch dazu verpflichtet, Verbänden und<br />

Leistungsträgern grundlegende politische Zielvorgaben zu machen, die für beide Seiten – in<br />

Anerkennung der fachlichen und verbandlichen Gestaltungsspielräume der Freien Wohlfahrtspflege<br />

– verpflichtend seien. Das aber – so die einhellige Auffassung von Vertretern <strong>aus</strong><br />

Politik und Verbänden – sei bei den Treuhandverträgen nicht geleistet worden. Sowohl der<br />

Gesetzgeber <strong>als</strong> auch die Verbände fordern insofern einen „gewährleistenden Staat“ 165 , der<br />

mittels politischer Zielvorgaben und entsprechender Budgets gesellschaftspolitisch steuert<br />

und ordnungspolitische Rahmenbedingungen setzt. In der Einführungsphase der Kontrakte<br />

habe sich die Senatsverwaltung stattdessen – entgegen den ursprünglich angestrebten Vertragsintentionen<br />

– zunehmend auf immer kleinteiligere Festlegungen und intensivere<br />

Kontrollen formaler Regelungen in diesen zuwendungsgeförderten Bereichen „versteift“. Im<br />

Zuge dieser „Formalisierung“ seien die Verbände in die Rolle von „Bürokraten“ – so Interviewpartner<br />

– gedrängt worden, die erhebliche Ressourcen hätten aufwenden müssen, um<br />

den formellen Anforderungen der Senatsverwaltung gerecht zu werden. <strong>Die</strong> Senatsverwaltung<br />

habe bei all<strong>dem</strong> ihre eigentlichen gesellschafts- und sozialpolitischen Ziele und deren<br />

Steuerung <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Blick verloren. <strong>Die</strong> politische Zurückhaltung des Staates eröffnet zugleich<br />

aber den Verbänden neue Handlungsspielräume – unter der Vor<strong>aus</strong>setzung, dass eine staatliche<br />

Feinregulierung und Kontrolle derartige Bestrebungen nicht von vorherein unterbindet.<br />

165 Ban<strong>dem</strong>er und Hilbert sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem „aktivierenden Staat“ (vgl. Ban<strong>dem</strong>er/Hilbert<br />

2005: 30).<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 71

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