Weblink...(PDF) - Dr. Stephan Rosiny
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eits zitierten „Prügelvers“ 4:34 oder dem „Schwertvers“ 9:5 33 lassen sich Gewalt verurteilende<br />
Stellen entgegenhalten wie der Vers 5:32: „Aus diesem Grund haben wir den Kindern<br />
Israels verordnet, dass wenn einer jemanden tötet - es sei denn für (Mord) an einem anderen<br />
oder weil er Unheil auf der Erde angerichtet hat -, so soll es sein, als habe er die Menschen<br />
alle getötet. Und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob er die Menschen<br />
alle am Leben erhalten hätte...“. Der Islam lässt sich also auch als Krieg vermeidende<br />
34 und als Friedensethik 35 lesen.<br />
Sind religiöse Feinderklärungen und extremistische politische Ansichten von Schüler/innen<br />
Ausdruck einer radikal-islamistischen Gesinnung Sind sie eine Reaktion auf traumatische<br />
Erlebnisse, etwa Gewalterfahrungen in Kriegen wie im Sommerkrieg 2006 im Libanon Oder<br />
dienen sie „nur“ der pubertären Provokation Diese Unterscheidung ist notwendig, weil nur<br />
sie zielgerichtete Reaktionen ermöglicht. Auf pubertäre Provokation muss anders reagiert<br />
werden als auf eine radikale Jihad-Ideologie, die sich auf den Islam beruft. Deeskalierend<br />
könnte es hier unter anderem sein, aktuelle politische Themen aus den Herkunftsländern in<br />
den Unterricht aufzunehmen, um auch diesen Teil der Lebenswelten muslimischer Schüler/innen<br />
zu integrieren.<br />
Literaturtipp: Landeskommission Berlin gegen Gewalt: Gewalt von Jungen, männlichen<br />
Jugendlichen und jungen Männern mit Migrationshintergrund in Berlin, März 2007,<br />
(www.berlin-gegen-gewalt.de)<br />
(5) Klassenfahrten<br />
Bei Bedenken von Eltern gegen Klassenfahrten vermischen sich meist kulturell-moralische<br />
und religiöse Bedenken. So bestehen Sorgen wegen des möglichen Kontakts zu Alkohol und<br />
<strong>Dr</strong>ogen. Außerdem könnten die islamischen Speisetabus verletzt werden oder die Jugendlichen<br />
ihrer Pflicht zum Gebet nicht nachkommen, wenn sich die vorgeschriebene Gebetszeit<br />
mit anderweitigen Unternehmungen überschneidet. Besonders gegen die Teilnahme von<br />
Mädchen aus traditionellen Familien, die meist sehr behütet aufwachsen, bestehen Bedenken,<br />
weil sie auf Klassenfahrten der Kontrolle der Familie entzogen sind. Es könnte zu sexuellen<br />
Kontakten, dem Verlust der Jungfräulichkeit und einer ungewollten Schwangerschaft<br />
kommen. Außerdem können auf Klassenfahrten kulturelle Unterschiede deutlich sichtbar<br />
werden und Kinder mit Migrationshintergrund vom Rest der Klasse nicht akzeptiert werden.<br />
Manche der Bedenken, etwa wegen Alkohol- und <strong>Dr</strong>ogenkonsum und sexuellen Kontakten,<br />
teilen sicherlich auch Eltern von Kindern ohne Migrationshintergrund. Die mitfahrenden Lehrkräfte<br />
sollten daher klare Regeln für die Klassenfahrt aufstellen und diese rechtzeitig mit den<br />
Kindern und Eltern absprechen. Zu denken wäre daran, Alkoholverbot, geschlechtergetrennte<br />
Schlaf- und Waschräume und Rücksichtnahme auf Essgewohnheiten deutlich zu kommunizieren.<br />
Schüler, Lehrkräfte und Eltern könnten eine entsprechende Vereinbarung erarbeiten<br />
und gemeinsam unterzeichnen. Eventuell muss ein islamkonformes Speiseangebot sichergestellt<br />
werden (siehe hierzu Kap. 10: „Speisevorschriften“). Bei der Tagesplanung sollte<br />
bei entsprechendem Wunsch Rücksicht auf die islamischen Gebetszeiten genommen werden.<br />
Man kann diese vorsorglich vor Reiseantritt für den Zielort im Internet recherchieren<br />
33 „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet,<br />
greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet<br />
verrichten und die Almosensteuer geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen! Gott ist barmherzig und<br />
bereit zu vergeben.“<br />
34 Z. B. Koran 8:61: „Und wenn sie (d.h. die Feinde) sich dem Frieden zuneigen, dann neige auch du<br />
dich ihm zu!“<br />
35 Siehe etwa Koran 16: 90: „Gott befiehlt zu tun, was recht und billig ist, gut zu handeln und den Verwandten<br />
zu geben (was ihnen zusteht). Und er verbietet, was abscheulich und verwerflich ist, und<br />
gewalttätig zu sein. (...)“<br />
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