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) Der Fastenmonat Ramadān<br />

Im islamischen Monat Ramadān, dem neunten Monat des islamischen Kalenders, soll sich<br />

der Gläubige, wenn er hierzu gesundheitlich in der Lage ist, von der ersten Morgendämmerung<br />

bis zum Sonnenuntergang des Essens, Trinkens, Rauchens und Geschlechtsverkehrs<br />

enthalten. Das allabendliche Mahl des Fastenbrechens wird im Kreis der Familie begangen,<br />

zu dem auch Gäste herzlich eingeladen sind. So ist es eine sehr familiäre Zeit, in der Gastfreundschaft<br />

und sozialer Zusammenhalt hochgeschätzt sind.<br />

Immer mehr muslimische Kinder befolgen mittlerweile die Fastenregeln. Verbindlich ist das<br />

Fasten jedoch erst mit Eintritt der Geschlechtsreife, die im Islam die religiöse Mündigkeit<br />

markiert. Dennoch imitieren vermehrt auch jüngere Kinder das Verhalten der Eltern und älterer<br />

Geschwister. Die meisten Religionsgelehrten befürworten dies, weil die Kinder dadurch<br />

bereits frühzeitig an die Regeln herangeführt würden, was der Prophet Muhammad begrüßt<br />

habe. Minderjährige sollten jedoch vom Fasten abgebracht werden, da sie sich in der körperlichen<br />

Wachstumsphase befinden und regelmäßig eine gesunde und kräftigende Ernährung<br />

und ausreichend viel Flüssigkeit benötigen. Ihr Körper hat nicht die Reserven, um einen Unterrichtstag<br />

aufmerksam zu überstehen. Am besten lassen sie sich davon überzeugen, wenn<br />

ihre Absicht zu fasten gewürdigt, aber eine abgeschwächte Form empfohlen wird, beispielsweise<br />

nur bis zum Mittag oder ersatzweise ein Tag am Wochenende.<br />

Der Ramadān wird unter einigen Jugendlichen immer mehr zu einer „Leistungsschau“, in der<br />

nicht fastende Mitschüler Verachtung zu spüren bekommen. Lehrkräfte beklagen, dass die<br />

Fastenden unkonzentriert und unaufmerksam, häufig auch unausgeschlafen seien, weil sie<br />

die letzte Mahlzeit bereits vor der Morgendämmerung zu sich nehmen müssen. Aber das<br />

Fasten, das im Islam als Gehorsam Gott gegenüber verstanden wird, darf nicht als Entschuldigung<br />

für Regel- und Pflichtverletzungen im Schulalltag herhalten. Das besondere Opfer<br />

des Fastens besteht ja gerade darin, es als eine zusätzliche Leistung zu erbringen, nicht<br />

sonstige Pflichten dadurch zu vernachlässigen. Ernsthaft Fastende halten dem entgegen,<br />

dass das Fasten ein Akt der Selbstdisziplinierung sei und ihre Konzentration nicht einschränke<br />

oder sogar befördere.<br />

Fällt die Fastenzeit in die Sommerzeit mit langen Tagen und großer Hitze, wird das Fasten<br />

körperlich besonders belastend. Auch wenn wichtige Klausuren in die Zeit fallen, etwa die<br />

Abiturprüfungen, werden die Gläubigen abwägen müssen, ob sie die rituelle Regelbefolgung<br />

oder ihre berufliche Zukunft höher gewichten wollen. Auf solche und andere Grenzen der<br />

Fastenpflicht sollten auch muslimische Organisationen deutlicher hinweisen. Sie gilt zum<br />

Beispiel nicht für Minderjährige vor der Pubertät – und diese sollten auch nicht dazu ermutigt<br />

werden. Kranke und Reisende sind ebenfalls von der Fastenpflicht ausgenommen. Sie können<br />

nach Ende der Krankheit oder Reise das Fasten auch in Etappen nachholen. Im relevanten<br />

Koranvers 2:185 heißt es: „Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet<br />

(und deshalb nicht fasten kann), ist ihm eine entsprechende Anzahl anderer Tage (zur<br />

Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht<br />

darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und<br />

preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“ Eine<br />

solche Regelung lässt sich analog auch auf Prüfungszeiten in der Schule übertragen.<br />

Im Koran wird verschiedentlich vor Übertreibung gewarnt, als welche etwa auch das asketische<br />

Fasten der christlichen Mönche gewertet wird. Kranken, etwa Diabetikern, ist es sogar<br />

ausdrücklich verboten zu fasten, da es islamrechtlich untersagt ist, sich selbst Schaden zuzufügen.<br />

So heißt es in Koran 2:195: „Und stürzt euch nicht (mit eigener Hand) ins Verderben!“<br />

Wenn Jugendliche sich übergeben oder Kreislaufprobleme bekommen, müssen sie<br />

angehalten werden, das Fasten sofort abzubrechen. Am besten wäre dies zu kommunizieren,<br />

wenn ein (muslimischer) Arzt oder ein Islamgelehrter entsprechend über die Schranken<br />

des Fastens und die gesundheitlichen Risiken aufklären würde.<br />

Lehrende sollen den Islam nicht diskreditieren, weil er Menschen „zum Hungern“ zwinge.<br />

Zum einen ist dies inhaltlich falsch, da letztendlich jeder Gläubige für sich selbst entscheiden<br />

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