Weblink...(PDF) - Dr. Stephan Rosiny
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(7) Ramadān und andere Feste und Rituale<br />
a) Islamische Feiertage<br />
Im Islam gibt es zwei hohe Feiertage. Das Fest des Fastenbrechens ('Īd al-Fitr) oder das<br />
„Kleinere Fest“ - auf Türkisch wegen der verteilten Süßigkeiten auch Zuckerfest genannt -<br />
beendet den Fastenmonat Ramadān. Es wird am ersten Tag des islamischen Monats<br />
Schawwāl, meist auch am 2. und 3. gefeiert und ist ein Fest der zwischenmenschlichen Versöhnung,<br />
an dem Geschenke und Glückwünsche ausgetauscht werden und ein spezielles<br />
Almosen gezahlt wird. Sozial ist es bedeutsamer als das Opferfest ('Īd al-Adhā), wenngleich<br />
letzteres normativ höher bewertet wird und als das „Größere Fest“ gilt. Mit dem Opferfest<br />
wird am 10. Tag des Pilgermonats Dhū al-Hijja an die Bereitschaft Abrahams erinnert, seinen<br />
Sohn Isma'il Gott zu opfern. Zu diesem Anlass kann ein Tier rituell geschlachtet werden, um<br />
an Abrahams Ersatzhandlung zu erinnern. Weitere Feiertage wie der Prophetengeburtstag<br />
(Maulid an-Nabī) sind eher volkstümlich, andere gelten nur für bestimmte Richtungen ('Āschūrā'<br />
und 'Īd al-Ghadīr für Schiiten) oder sie finden außerhalb der Schulzeit statt und spielen<br />
für Kinder und Jugendliche daher noch keine besondere Rolle wie die „Nacht der Bestimmung“<br />
(Lailatu-l-Qadr). (Eine Übersicht der wichtigsten islamischen Feiertage und ihrer<br />
Bedeutung findet sich in Kapitel 2.5 dieser Handreichung)<br />
An Berliner Schulen haben Muslime die Möglichkeit, sich an den beiden hohen Festtagen frei<br />
zu nehmen. Die Termine folgen dem islamischen Mondkalender, dessen zwölf Monate 29<br />
oder 30 Tage lang sind und so ein gegenüber dem Sonnenjahr um ca. elf Tage kürzeres<br />
Jahr ergeben. Die Festtage verschieben sich dadurch von Jahr zu Jahr und können in verschiedene<br />
Jahreszeiten fallen. Aufgrund unterschiedlicher Methoden zur Bestimmung der<br />
Monatswechsel kommt es teilweise zu innerislamischen Differenzen bei ihrer Festlegung. 38<br />
Nach Mehrheitsmeinung der in Deutschland ansässigen Islamverbände kann der Monatsbeginn<br />
nur durch die tatsächliche Sichtung des neuen Mondes bestätigt werden, weshalb etwa<br />
Beginn und Ende des Fastenmonats Ramadān erst kurzfristig bekannt gegeben werden<br />
können. Bei den bereits für die nächsten Jahre errechneten Tagen handelt es sich daher<br />
lediglich um vorläufige Angaben. Konfessionelle Unterschiede spielen ebenfalls eine Rolle,<br />
wobei Schiiten den Ramadān meistens einen Tag später als Sunniten beginnen und beenden.<br />
Eine solche kurzfristige Festlegung des tatsächlichen Termins und die konfessionellen Unterschiede<br />
kollidieren mitunter mit den Erfordernissen einer verlässlichen Unterrichtsplanung.<br />
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung legt deshalb die Tage im<br />
Vorhinein fest, an denen eine Schulbefreiung vorgenommen werden darf. Schülerinnen und<br />
Schüler müssen sich hierfür eine schriftliche Genehmigung einholen, die als Vordruck meist<br />
im Sekretariat erhältlich ist. An Schulen mit hohem Anteil von Muslimen geht man mittlerweile<br />
pragmatischer mit den differierenden Feiertagen um, indem die Schüler selbst entscheiden<br />
können, für welchen Tag sie sich befreien lassen. Die Rütli-Schule etwa informierte 2006, als<br />
es zu einer solch kurzfristigen Änderung kam: „Das Fastenbrechen der muslimischen Familien<br />
war vom Zentralrat der Muslime für Dienstag, den 24. Oktober, vorgesehen. Danach richtete<br />
sich auch die Planung des Schuljahres durch die entsprechenden Dienststellen. Dieses<br />
Fest hat sich allerdings durch neuere Festlegungen islamischer Gelehrter auf Montag, den<br />
23. Oktober, verschoben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur an einem der beiden Tage<br />
vom Unterricht befreit ist. Bitte teilen Sie der/dem Klassenlehrer/in bis spätestens zum Freitag<br />
mit, für welchen der beiden Tage Sie sich entschieden haben. Ein förmlicher Antrag auf<br />
Beurlaubung ist nicht nötig, es genügt eine einfache Information.“ Eine solche pragmatische<br />
Lösung ist möglicherweise vorzuziehen, auch um die betroffenen Schüler/innen nicht zu einem<br />
unentschuldigten Fernbleiben zu verleiten.<br />
38 Hierauf wurde bereits an früherer Stelle verwiesen; siehe Kap. 2.1 „Der islamische Mondkalender“.<br />
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