26.12.2014 Aufrufe

Weblink...(PDF) - Dr. Stephan Rosiny

Weblink...(PDF) - Dr. Stephan Rosiny

Weblink...(PDF) - Dr. Stephan Rosiny

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(7) Ramadān und andere Feste und Rituale<br />

a) Islamische Feiertage<br />

Im Islam gibt es zwei hohe Feiertage. Das Fest des Fastenbrechens ('Īd al-Fitr) oder das<br />

„Kleinere Fest“ - auf Türkisch wegen der verteilten Süßigkeiten auch Zuckerfest genannt -<br />

beendet den Fastenmonat Ramadān. Es wird am ersten Tag des islamischen Monats<br />

Schawwāl, meist auch am 2. und 3. gefeiert und ist ein Fest der zwischenmenschlichen Versöhnung,<br />

an dem Geschenke und Glückwünsche ausgetauscht werden und ein spezielles<br />

Almosen gezahlt wird. Sozial ist es bedeutsamer als das Opferfest ('Īd al-Adhā), wenngleich<br />

letzteres normativ höher bewertet wird und als das „Größere Fest“ gilt. Mit dem Opferfest<br />

wird am 10. Tag des Pilgermonats Dhū al-Hijja an die Bereitschaft Abrahams erinnert, seinen<br />

Sohn Isma'il Gott zu opfern. Zu diesem Anlass kann ein Tier rituell geschlachtet werden, um<br />

an Abrahams Ersatzhandlung zu erinnern. Weitere Feiertage wie der Prophetengeburtstag<br />

(Maulid an-Nabī) sind eher volkstümlich, andere gelten nur für bestimmte Richtungen ('Āschūrā'<br />

und 'Īd al-Ghadīr für Schiiten) oder sie finden außerhalb der Schulzeit statt und spielen<br />

für Kinder und Jugendliche daher noch keine besondere Rolle wie die „Nacht der Bestimmung“<br />

(Lailatu-l-Qadr). (Eine Übersicht der wichtigsten islamischen Feiertage und ihrer<br />

Bedeutung findet sich in Kapitel 2.5 dieser Handreichung)<br />

An Berliner Schulen haben Muslime die Möglichkeit, sich an den beiden hohen Festtagen frei<br />

zu nehmen. Die Termine folgen dem islamischen Mondkalender, dessen zwölf Monate 29<br />

oder 30 Tage lang sind und so ein gegenüber dem Sonnenjahr um ca. elf Tage kürzeres<br />

Jahr ergeben. Die Festtage verschieben sich dadurch von Jahr zu Jahr und können in verschiedene<br />

Jahreszeiten fallen. Aufgrund unterschiedlicher Methoden zur Bestimmung der<br />

Monatswechsel kommt es teilweise zu innerislamischen Differenzen bei ihrer Festlegung. 38<br />

Nach Mehrheitsmeinung der in Deutschland ansässigen Islamverbände kann der Monatsbeginn<br />

nur durch die tatsächliche Sichtung des neuen Mondes bestätigt werden, weshalb etwa<br />

Beginn und Ende des Fastenmonats Ramadān erst kurzfristig bekannt gegeben werden<br />

können. Bei den bereits für die nächsten Jahre errechneten Tagen handelt es sich daher<br />

lediglich um vorläufige Angaben. Konfessionelle Unterschiede spielen ebenfalls eine Rolle,<br />

wobei Schiiten den Ramadān meistens einen Tag später als Sunniten beginnen und beenden.<br />

Eine solche kurzfristige Festlegung des tatsächlichen Termins und die konfessionellen Unterschiede<br />

kollidieren mitunter mit den Erfordernissen einer verlässlichen Unterrichtsplanung.<br />

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung legt deshalb die Tage im<br />

Vorhinein fest, an denen eine Schulbefreiung vorgenommen werden darf. Schülerinnen und<br />

Schüler müssen sich hierfür eine schriftliche Genehmigung einholen, die als Vordruck meist<br />

im Sekretariat erhältlich ist. An Schulen mit hohem Anteil von Muslimen geht man mittlerweile<br />

pragmatischer mit den differierenden Feiertagen um, indem die Schüler selbst entscheiden<br />

können, für welchen Tag sie sich befreien lassen. Die Rütli-Schule etwa informierte 2006, als<br />

es zu einer solch kurzfristigen Änderung kam: „Das Fastenbrechen der muslimischen Familien<br />

war vom Zentralrat der Muslime für Dienstag, den 24. Oktober, vorgesehen. Danach richtete<br />

sich auch die Planung des Schuljahres durch die entsprechenden Dienststellen. Dieses<br />

Fest hat sich allerdings durch neuere Festlegungen islamischer Gelehrter auf Montag, den<br />

23. Oktober, verschoben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur an einem der beiden Tage<br />

vom Unterricht befreit ist. Bitte teilen Sie der/dem Klassenlehrer/in bis spätestens zum Freitag<br />

mit, für welchen der beiden Tage Sie sich entschieden haben. Ein förmlicher Antrag auf<br />

Beurlaubung ist nicht nötig, es genügt eine einfache Information.“ Eine solche pragmatische<br />

Lösung ist möglicherweise vorzuziehen, auch um die betroffenen Schüler/innen nicht zu einem<br />

unentschuldigten Fernbleiben zu verleiten.<br />

38 Hierauf wurde bereits an früherer Stelle verwiesen; siehe Kap. 2.1 „Der islamische Mondkalender“.<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!