Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group
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108 PPPp<br />
Gewinnrücklagen<br />
Mio. € 31.12.<strong>2002</strong> 31.12.2001<br />
Gesetzliche Rücklage 23 23<br />
Satzungsmäßige Rücklage<br />
Rücklage für Bewertung nach IAS 39<br />
28 25<br />
(inkl. latenter Steuern) -8 31<br />
Rücklage für Währungsumrechnung -33 66<br />
Andere Gewinnrücklagen 295 231<br />
305 376<br />
Die Gewinnrücklagen beinhalten unter anderem die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung<br />
nach IAS 39 sowie latente Steuern hierauf. Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr wurden insgesamt -39 Mio. € (Vorjahr<br />
-10 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, hiervon entfallen -36 Mio. € (Vorjahr -12 Mio. €) auf<br />
derivative Finanzinstrumente innerhalb Cash Flow Hedges und -3 Mio. € (Vorjahr 2 Mio. €) auf Vermögenswerte,<br />
die als „zur Veräußerung verfügbar“ klassifiziert wurden. Ergebniseinflüsse aus der<br />
Klasse „zur Veräußerung verfügbar“ bestanden – wie im Vorjahr – nicht.<br />
Daneben haben 99 Mio. € Währungsumrechnungsdifferenzen das Eigenkapital vermindert (Vorjahr<br />
Erhöhung um 34 Mio. €). Die Verluste stammen im Wesentlichen aus den Ländern Polen, Großbritannien,<br />
Rumänien, Russland, der Türkei und der VR China.<br />
Im Zuge der retroaktiven Behandlung der erstmaligen Equity-Bewertung der Loyalty Partner GmbH<br />
wurden insgesamt -5 Mio. € erfolgsneutral in den anderen Gewinnrücklagen erfasst.<br />
Status Spruchverfahren<br />
Die bei den 1996 durchgeführten Verschmelzungen der Asko Deutsche Kaufhaus AG, der Deutschen<br />
SB-Kauf AG und der Kaufhof Holding AG auf die <strong>METRO</strong> AG festgesetzten Umtauschverhältnisse<br />
werden auf Antrag ehemaliger Aktionäre der drei Gesellschaften in Spruchverfahren gerichtlich überprüft.<br />
Die Antragsteller behaupten, dass das jeweilige Umtauschverhältnis der Anteile zu ihren Lasten<br />
zu niedrig bemessen worden sei.<br />
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat durch Beschluss vom 20. November 2001 die sofortige<br />
Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2000<br />
zurückgewiesen und ausgesprochen, dass ein Anspruch auf weitere bare Zuzahlung für die früheren<br />
außenstehenden Kaufhof-Aktionäre nicht besteht. Das Kaufhof-Spruchverfahren ist rechtskräftig<br />
beendet. Damit liegt die erste abschließende Gerichtsentscheidung vor, die die Richtigkeit des in den<br />
Verschmelzungsverträgen festgestellten Umtauschverhältnisses bestätigt.<br />
Die beiden weiteren Spruchverfahren sind bei den Landgerichten Saarbrücken und Frankfurt/Main<br />
anhängig.<br />
Mitteilungen gemäß §§ 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 Nrn. 1 und 2 WpHG<br />
Die <strong>METRO</strong> AG wird über die Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG bzw. weitere Gesellschaften<br />
der Mehrheitsaktionäre Beisheim, Haniel und Schmidt-Ruthenbeck beherrscht. Durch eine<br />
vertragliche Vereinbarung haben die Gesellschafterstämme die einheitliche Wahrnehmung der Rechte<br />
aus der Mehrheitsbeteiligung an der <strong>METRO</strong> AG sichergestellt. Zu den Einzelheiten der in <strong>2002</strong><br />
erfolgten Mitteilungen wird auf die Angaben im Anhang des Einzelabschlusses der <strong>METRO</strong> AG verwiesen.