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Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

KONZERNANHANG<br />

Ertrags- und Aufwandsrealisierung<br />

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst<br />

dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind und<br />

damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist.<br />

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer<br />

Verursachung als Aufwand erfasst.<br />

Dividenden werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung vereinnahmt.<br />

Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.<br />

Um den Einblick in die Ertragslage zu verbessern, werden Aufwendungen und Erträge in dem nach<br />

IFRS vorgeschriebenen bzw. zulässigen Umfang saldiert dargestellt.<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

<strong>Gesch</strong>äfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden in Übereinstimmung mit IAS 22<br />

(Business Combinations) aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren abgeschrieben.<br />

<strong>Gesch</strong>äfts- oder Firmenwerte, die aus dem Erwerb von Gesellschaften im Cash & Carry-<br />

Bereich und von schweizerischen Dienstleistungsgesellschaften resultieren, werden über 25 Jahre<br />

abgeschrieben. Die über Jahrzehnte in ihren Grundzügen unveränderten, erfolgreichen Konzepte<br />

rechtfertigen die 25-jährige Nutzungsdauer. Die Bestimmung der Nutzungsdauer der <strong>Gesch</strong>äfts- oder<br />

Firmenwerte erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der konzernstrategischen Bedeutung der<br />

jeweiligen Akquisition und der Möglichkeit zur Erzielung von Synergieeffekten. Die Werthaltigkeit der<br />

<strong>Gesch</strong>äfts- oder Firmenwerte wird regelmäßig überprüft. Liegen Anzeichen für eine Wertminderung<br />

vor, werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen auf den erzielbaren Betrag (Recoverable<br />

Amount) vorgenommen.<br />

Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten<br />

aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 (Intangible Assets) erfüllt sind. Die Herstellungskosten<br />

umfassen dabei alle dem Herstellungsprozess direkt oder indirekt zurechenbaren<br />

Kosten. Finanzierungskosten und Forschungskosten werden nicht aktiviert. Aktivierte selbst erstellte<br />

Software wird – entsprechend der erworbenen Software – planmäßig linear über eine Nutzungsdauer<br />

von 3 bis 5 Jahren, Lizenzen werden über ihre Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die genannten<br />

immateriellen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn<br />

der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

liegt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Fortfall der Gründe einer in Vorjahren vorgenommenen<br />

außerplanmäßigen Abschreibung.<br />

Sachanlagen<br />

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die im <strong>Gesch</strong>äftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt<br />

werden, sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen<br />

bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten<br />

angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht als<br />

Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse<br />

sowie freie Investitionszulagen werden berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Rückbauverpflichtungen<br />

in Zusammenhang mit Mietereinbauten werden ratierlich über die Nutzungsdauer<br />

durch Bildung von Rückstellungen berücksichtigt. Die aktivierten Rückbaukosten entsprechen<br />

dabei dem abgezinsten Erfüllungsbetrag.<br />

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