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Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group

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90 PPPp<br />

Rückstellungen<br />

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung<br />

erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden<br />

Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens<br />

werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch<br />

die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende<br />

ergebende Unterschiedsbeträge (so genannte versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste)<br />

zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert<br />

werden dabei nur dann bilanziert, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10 Prozent<br />

des Verpflichtungsumfangs liegen. In diesem Fall werden sie ab dem Folgejahr über die durchschnittliche<br />

Restdienstzeit der berechtigten Mitarbeiter verteilt und als Ertrag oder Aufwand erfasst.<br />

Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand<br />

innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt. Sonstige Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten gemäß<br />

IAS 19 gebildet.<br />

Übrige Rückstellungen werden gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten bestehen, die auf zurückliegenden <strong>Gesch</strong>äftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich<br />

zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berücksichtigung<br />

aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und<br />

nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Langfristige Rückstellungen, z. B. für Mietunterdeckungen<br />

oder Rückbauverpflichtungen, sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Grundsätzlich sind alle Finanzschulden gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Finanzschulden, die als Grundgeschäft innerhalb<br />

eines Fair Value Hedges designiert wurden, sind mit ihrem Fair Value passiviert. Die angegebenen<br />

Fair Values der Finanzschulden sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden<br />

Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt.<br />

In Übereinstimmung mit IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) werden die<br />

Fremd- und Eigenkapitalkomponenten kombinierter Finanzinstrumente (wie z. B. der DM-Wandelanleihe)<br />

getrennt voneinander dargestellt: Die Anleihe wird dabei mit dem Wert angesetzt, der für die<br />

Ausgabe dieses Fremdkapitalinstruments ohne Eigenkapitalbestandteil auf Grundlage der damals<br />

bestehenden Marktbedingungen erzielt worden wäre. Der in das Eigenkapital eingestellte Betrag<br />

entspricht demnach – unter Berücksichtigung latenter Steuern – dem Marktwert der Wandel- bzw.<br />

Optionsrechte zum damaligen Ausgabezeitpunkt. In den Folgeperioden wird die Fremdkapitalkomponente<br />

zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Position „Anleihen” angesetzt und zum Bilanzstichtag<br />

um den Zinsanteil der Periode erhöht. Die Eigenkapitalkomponente ist (in unveränderter<br />

Höhe) in der Kapitalrücklage enthalten.<br />

Finanzschulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten<br />

passiviert.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

angesetzt.<br />

Die übrigen Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern es sich nicht um derivative<br />

Finanzinstrumente handelt, die gemäß IAS 39 mit dem Fair Value bilanziert sind.<br />

Eventualverbindlichkeiten<br />

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen<br />

Ereignissen beruhen, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt<br />

wird. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent<br />

Assets) nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang zu nennen.

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