Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group
Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group
Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group
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Betreuung der Konzerngesellschaften. Die <strong>METRO</strong> AG nutzt das im Finanzbereich gebündelte<br />
Finanz-Know-how, um die Konzerngesellschaften in Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das<br />
reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung<br />
der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in den Gesprächen mit<br />
Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen<br />
der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> im In- und Ausland optimal eingesetzt werden und zum anderen alle<br />
Konzerngesellschaften an der Stärke und Bonität der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen<br />
teilhaben.<br />
Corporate Governance<br />
Im Nachfolgenden berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam über die Corporate Governance<br />
der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong>. Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG wurde im<br />
Juni <strong>2002</strong> der Öffentlichkeit vorgestellt und ist seitdem im Internet abrufbar. Damit hat sich die <strong>METRO</strong><br />
AG sehr früh an den Anforderungen und Erwartungen insbesondere der internationalen Kapitalmärkte<br />
und deren Verständnis von guter Corporate Governance orientiert und damit den hohen Standard<br />
der <strong>Gesch</strong>äftstätigkeit der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> nochmals verbessert. Die in ihm<br />
enthaltenen Grundsätze sollen das Vertrauen in die <strong>METRO</strong> AG als exzellenten Partner auf dem Kapital-,<br />
dem Arbeits-, dem Absatz- und Beschaffungsmarkt national wie international fördern und vertiefen.<br />
Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG enthält neben dem gesetzlichen Grundverständnis<br />
der Corporate Governance auch die „Soll“-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance<br />
Kodex in der Fassung vom 26. Februar <strong>2002</strong>.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>METRO</strong> AG haben gemeinsam am 19. Dezember <strong>2002</strong> die erste vom<br />
Aktiengesetz vorgesehene Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese Erklärung ist den Aktionären ab dem 19.<br />
Dezember <strong>2002</strong> auf der Internet-Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht worden. Die Erklärung<br />
lautet: „Die <strong>METRO</strong> AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex.“<br />
Die <strong>METRO</strong> AG hat sich in ihrem Corporate Governance Code weitergehende Verpflichtungen auferlegt.<br />
Sie dokumentiert auf diesem Wege, wie sie eine verantwortungsbewusste, auf Steigerung des<br />
Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung verwirklichen will. Der<br />
Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG enthält neben einer Darstellung der Ziele und der Struktur<br />
der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> Erläuterungen zu grundlegenden Aktionärsrechten und den<br />
Beziehungen zu den Aktionären, den Aufgaben und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie<br />
den Anforderungen an die Transparenz und die Rechnungslegung.<br />
Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG wird u.a. durch folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />
p Vorstand und Aufsichtsrat erörtern mindestens einmal jährlich, ob die Verhaltensvorschriften eingehalten<br />
werden. Um die Einhaltung der Grundsätze zu überwachen, hat der Vorstand im Einvernehmen<br />
mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden den Leiter der Revision zum Corporate Governance-<br />
Beauftragten ernannt.<br />
p Die Individualverpflichtungen der Organmitglieder der <strong>METRO</strong> AG sind in den <strong>Gesch</strong>äftsordnungen<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat sowie in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder verankert<br />
worden, insbesondere zu Interessenkonflikten und Informationspflichten. Dadurch werden<br />
gemeinsame Werte und Verhaltensanforderungen festgelegt.<br />
p Der Aktienbesitz einschließlich der Optionen und der sonstigen Derivate des einzelnen Vorstandsund<br />
Aufsichtsratsmitglieds wird angegeben, wenn er direkt oder indirekt ein Prozent der von der<br />
Gesellschaft ausgegebenen Aktien übersteigt. Übersteigt der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />
die vorgenannten Werte, wird der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und<br />
Aufsichtsrat angegeben.<br />
p Um die komplexen Sachverhalte des Aufsichtsrats in Ausschüssen behandeln und vorberaten zu<br />
können, hat der Aufsichtsrat neben dem gesetzlich vorgesehenen Vermittlungsausschuss das Aufsichtsratspräsidium,<br />
den Personal- und Nominierungsausschuss und den Bilanz- und Prüfungsausschuss<br />
gebildet.<br />
LAGEBERICHT<br />
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