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Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group

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Betreuung der Konzerngesellschaften. Die <strong>METRO</strong> AG nutzt das im Finanzbereich gebündelte<br />

Finanz-Know-how, um die Konzerngesellschaften in Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das<br />

reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung<br />

der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in den Gesprächen mit<br />

Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen<br />

der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> im In- und Ausland optimal eingesetzt werden und zum anderen alle<br />

Konzerngesellschaften an der Stärke und Bonität der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen<br />

teilhaben.<br />

Corporate Governance<br />

Im Nachfolgenden berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam über die Corporate Governance<br />

der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong>. Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG wurde im<br />

Juni <strong>2002</strong> der Öffentlichkeit vorgestellt und ist seitdem im Internet abrufbar. Damit hat sich die <strong>METRO</strong><br />

AG sehr früh an den Anforderungen und Erwartungen insbesondere der internationalen Kapitalmärkte<br />

und deren Verständnis von guter Corporate Governance orientiert und damit den hohen Standard<br />

der <strong>Gesch</strong>äftstätigkeit der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> nochmals verbessert. Die in ihm<br />

enthaltenen Grundsätze sollen das Vertrauen in die <strong>METRO</strong> AG als exzellenten Partner auf dem Kapital-,<br />

dem Arbeits-, dem Absatz- und Beschaffungsmarkt national wie international fördern und vertiefen.<br />

Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG enthält neben dem gesetzlichen Grundverständnis<br />

der Corporate Governance auch die „Soll“-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex in der Fassung vom 26. Februar <strong>2002</strong>.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>METRO</strong> AG haben gemeinsam am 19. Dezember <strong>2002</strong> die erste vom<br />

Aktiengesetz vorgesehene Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese Erklärung ist den Aktionären ab dem 19.<br />

Dezember <strong>2002</strong> auf der Internet-Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht worden. Die Erklärung<br />

lautet: „Die <strong>METRO</strong> AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex.“<br />

Die <strong>METRO</strong> AG hat sich in ihrem Corporate Governance Code weitergehende Verpflichtungen auferlegt.<br />

Sie dokumentiert auf diesem Wege, wie sie eine verantwortungsbewusste, auf Steigerung des<br />

Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung verwirklichen will. Der<br />

Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG enthält neben einer Darstellung der Ziele und der Struktur<br />

der <strong>METRO</strong> AG und der <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> Erläuterungen zu grundlegenden Aktionärsrechten und den<br />

Beziehungen zu den Aktionären, den Aufgaben und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie<br />

den Anforderungen an die Transparenz und die Rechnungslegung.<br />

Der Corporate Governance Code der <strong>METRO</strong> AG wird u.a. durch folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />

p Vorstand und Aufsichtsrat erörtern mindestens einmal jährlich, ob die Verhaltensvorschriften eingehalten<br />

werden. Um die Einhaltung der Grundsätze zu überwachen, hat der Vorstand im Einvernehmen<br />

mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden den Leiter der Revision zum Corporate Governance-<br />

Beauftragten ernannt.<br />

p Die Individualverpflichtungen der Organmitglieder der <strong>METRO</strong> AG sind in den <strong>Gesch</strong>äftsordnungen<br />

von Vorstand und Aufsichtsrat sowie in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder verankert<br />

worden, insbesondere zu Interessenkonflikten und Informationspflichten. Dadurch werden<br />

gemeinsame Werte und Verhaltensanforderungen festgelegt.<br />

p Der Aktienbesitz einschließlich der Optionen und der sonstigen Derivate des einzelnen Vorstandsund<br />

Aufsichtsratsmitglieds wird angegeben, wenn er direkt oder indirekt ein Prozent der von der<br />

Gesellschaft ausgegebenen Aktien übersteigt. Übersteigt der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />

die vorgenannten Werte, wird der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und<br />

Aufsichtsrat angegeben.<br />

p Um die komplexen Sachverhalte des Aufsichtsrats in Ausschüssen behandeln und vorberaten zu<br />

können, hat der Aufsichtsrat neben dem gesetzlich vorgesehenen Vermittlungsausschuss das Aufsichtsratspräsidium,<br />

den Personal- und Nominierungsausschuss und den Bilanz- und Prüfungsausschuss<br />

gebildet.<br />

LAGEBERICHT<br />

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