Gesch äftsbericht 2002 - METRO Group
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KONZERNANHANG<br />
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten/Hedge Accounting<br />
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz<br />
erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie.<br />
Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 zum Fair Value bilanziert und unter „Übrige Forderungen<br />
und sonstige Vermögenswerte” bzw. unter „Übrige Verbindlichkeiten” ausgewiesen.<br />
Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen ggf. inklusive<br />
der für die <strong>METRO</strong> <strong>Group</strong> gültigen Kreditmarge oder Börsenkurse herangezogen; dabei werden die<br />
Geld- und Briefkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse verwendet werden, wird<br />
der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet. Die angesetzten Fair<br />
Values entsprechen jeweils dem Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und<br />
voneinander unabhängigen <strong>Gesch</strong>äftspartnern ein Vermögenswert oder eine Schuld beglichen werden<br />
könnte.<br />
Gewinne und Verluste aus derivativen Finanzgeschäften, die als qualifizierte Sicherungsinstrumente<br />
innerhalb eines Fair Value Hedges designiert wurden oder für die kein qualifizierter Sicherungszusammenhang<br />
nach den Vorschriften des IAS 39 hergestellt werden konnte und daher kein Hedge<br />
Accounting angewandt werden durfte, sind erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst. Die Ergebnisse aus derivativen Finanzgeschäften, für die ein Cash Flow Hedge gebildet und<br />
für die die Effektivität nachgewiesen wurde, sind erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Etwaige<br />
Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität dieser Finanzgeschäfte sind erfolgswirksam in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Bilanzierung von Aktienoptionsplänen<br />
Die im Rahmen des aktienorientierten Vergütungssystems gewährten Aktienoptionen (SOP) und<br />
Wertzuwachsrechte (SAR) werden grundsätzlich durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften<br />
abgesichert. Die Kosten der Sicherungsgeschäfte werden ratierlich über die Laufzeit der SOP/SAR<br />
verteilt und als Personalaufwand erfasst. Sofern der Abschluss des Sicherungsgeschäfts nicht zeitgleich<br />
mit Gewährung der SOP/SAR erfolgt, wird eine zeitanteilige Rückstellung in Höhe des Differenzbetrages<br />
zwischen Basispreis und Ausübungshürde gebildet.<br />
Verwendung von Annahmen und Schätzungen<br />
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt<br />
worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen<br />
sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen<br />
beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern,<br />
die Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen.<br />
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und<br />
Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam<br />
berücksichtigt.<br />
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