Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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Die ExpertInnen appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der <strong>Männer</strong> <strong>für</strong> deren weitere<br />
Lebensgestaltung. <strong>Männer</strong> müssten insbesondere bei Gründung einer neuen Familie alle ihre<br />
Unterhaltspflichten - die gegenüber der alten Familie bestehenden und die gegenüber der<br />
neuen Familie neu entstehenden - bedenken.<br />
Die ExpertInnen meinen, viele Unterhaltspflichtige würden in Arbeitslosigkeit und<br />
Schwarzarbeit 548 flüchten, und das <strong>für</strong> ihr Leben erforderliche Geld nicht nur an der Steuer<br />
sondern auch am Unterhalt vorbei verdienen. Selbst wenn bei der Bemessung des Unterhalts<br />
der Anspannungsgrundsatz herangezogen wird, d.h. der Unterhalt auf Basis des erzielbaren<br />
Einkommens bemessen wird, scheine sich das <strong>für</strong> die Unterhaltspflichtigen, zumindest <strong>für</strong> den<br />
Moment, zu rentieren. Neben dem Risiko, bei der Schwarzarbeit erwischt zu werden, habe der<br />
Unterhaltspflichtige jedoch langfristig mit Nachteilen zu rechnen, vor allem dann wenn er<br />
Unterhaltsschulden entstehen lasse. Da staatlich bevorschusste Unterhaltsschulden nicht<br />
verjähren, könnten sie den geschiedenen Mann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sich<br />
wieder in den regulären Arbeitsprozess einbinden will, oder ein neues Leben mit einer neuen<br />
Partnerin beginnen möchte, einholen.<br />
Die ExpertInnen vertreten die Ansicht, <strong>für</strong> Geschiedene würden generell dieselben<br />
Risikofaktoren <strong>für</strong> Armut wie <strong>für</strong> alle anderen Personen auch gelten. Durch die Scheidung<br />
würden überdies die in der Ehe bereits vorhandenen, latenten finanziellen Probleme virulent.<br />
Die Scheidung könnte die bereits latent vorhandenen Risikofaktoren <strong>für</strong> Armut und<br />
Obdachlosigkeit nur verstärken. Scheidung alleine sei jedoch niemals der alleinige Auslöser<br />
und die einzige Ursache von Armut und Obdachlosigkeit, da immer mehrere Risikofaktoren<br />
zusammenspielen müssten.<br />
Von kurzfristiger Wohnungslosigkeit nach der Scheidung dürften nach Meinung der<br />
ExpertInnen allerdings relativ viele Personen mit geringem Einkommen betroffen sein. Über<br />
die Anzahl jener <strong>Männer</strong>, die über einen befristeten Zeitraum bei Freunden oder der Familie<br />
unterkommen, bestehen keine gesicherten statistischen Daten; diese Zahl kann auch nicht<br />
abgeschätzt werden. 549<br />
Einige ExpertInnen vertreten die Ansicht, das Unterhaltsexistenzminimum, das 75% des<br />
Existenzminimums beträgt, sei zu gering. Die Möglichkeit der Pfändung des Einkommens bis<br />
zur Grenze des Unterhaltsexistenzminimums und in Ausnahmefällen sogar darunter wird von<br />
den ExpertInnen kritisiert. Scheine eine Erhöhung des Unterhaltsexistenzminimums, das<br />
derzeit bei € 472,50 550 liegt, auch als sehr wünschenswert, so sollten die Auswirkungen dieser<br />
548 F. Schneider schätzt in seinem Buch „Der Umfang der Schwarzarbeit des Jahres 2002 in<br />
Deutschland, Österreich und der Schweiz – Weiteres Anwachsen der Schwarzarbeit.“, Linz 2002,<br />
die Erträge aus Schwarzarbeit in Österreich im Jahr 2002, berechnet nach dem Bargeldansatz, auf<br />
€ 21,8 Mrd.<br />
549 siehe auch Kapitel 3<br />
550 das derzeitige Unterhaltsexistenzminimum gemäß Anlage 2/8 der Existenzminimum-Verordnung<br />
2002, BGBl. II 22/2002 idgF, unabhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten bei einem<br />
Gehalt bis zu € 559,99 monatlich, berechnet von dem Grundbetrag von € 630,--<br />
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