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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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Die ExpertInnen appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der <strong>Männer</strong> <strong>für</strong> deren weitere<br />

Lebensgestaltung. <strong>Männer</strong> müssten insbesondere bei Gründung einer neuen Familie alle ihre<br />

Unterhaltspflichten - die gegenüber der alten Familie bestehenden und die gegenüber der<br />

neuen Familie neu entstehenden - bedenken.<br />

Die ExpertInnen meinen, viele Unterhaltspflichtige würden in Arbeitslosigkeit und<br />

Schwarzarbeit 548 flüchten, und das <strong>für</strong> ihr Leben erforderliche Geld nicht nur an der Steuer<br />

sondern auch am Unterhalt vorbei verdienen. Selbst wenn bei der Bemessung des Unterhalts<br />

der Anspannungsgrundsatz herangezogen wird, d.h. der Unterhalt auf Basis des erzielbaren<br />

Einkommens bemessen wird, scheine sich das <strong>für</strong> die Unterhaltspflichtigen, zumindest <strong>für</strong> den<br />

Moment, zu rentieren. Neben dem Risiko, bei der Schwarzarbeit erwischt zu werden, habe der<br />

Unterhaltspflichtige jedoch langfristig mit Nachteilen zu rechnen, vor allem dann wenn er<br />

Unterhaltsschulden entstehen lasse. Da staatlich bevorschusste Unterhaltsschulden nicht<br />

verjähren, könnten sie den geschiedenen Mann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sich<br />

wieder in den regulären Arbeitsprozess einbinden will, oder ein neues Leben mit einer neuen<br />

Partnerin beginnen möchte, einholen.<br />

Die ExpertInnen vertreten die Ansicht, <strong>für</strong> Geschiedene würden generell dieselben<br />

Risikofaktoren <strong>für</strong> Armut wie <strong>für</strong> alle anderen Personen auch gelten. Durch die Scheidung<br />

würden überdies die in der Ehe bereits vorhandenen, latenten finanziellen Probleme virulent.<br />

Die Scheidung könnte die bereits latent vorhandenen Risikofaktoren <strong>für</strong> Armut und<br />

Obdachlosigkeit nur verstärken. Scheidung alleine sei jedoch niemals der alleinige Auslöser<br />

und die einzige Ursache von Armut und Obdachlosigkeit, da immer mehrere Risikofaktoren<br />

zusammenspielen müssten.<br />

Von kurzfristiger Wohnungslosigkeit nach der Scheidung dürften nach Meinung der<br />

ExpertInnen allerdings relativ viele Personen mit geringem Einkommen betroffen sein. Über<br />

die Anzahl jener <strong>Männer</strong>, die über einen befristeten Zeitraum bei Freunden oder der Familie<br />

unterkommen, bestehen keine gesicherten statistischen Daten; diese Zahl kann auch nicht<br />

abgeschätzt werden. 549<br />

Einige ExpertInnen vertreten die Ansicht, das Unterhaltsexistenzminimum, das 75% des<br />

Existenzminimums beträgt, sei zu gering. Die Möglichkeit der Pfändung des Einkommens bis<br />

zur Grenze des Unterhaltsexistenzminimums und in Ausnahmefällen sogar darunter wird von<br />

den ExpertInnen kritisiert. Scheine eine Erhöhung des Unterhaltsexistenzminimums, das<br />

derzeit bei € 472,50 550 liegt, auch als sehr wünschenswert, so sollten die Auswirkungen dieser<br />

548 F. Schneider schätzt in seinem Buch „Der Umfang der Schwarzarbeit des Jahres 2002 in<br />

Deutschland, Österreich und der Schweiz – Weiteres Anwachsen der Schwarzarbeit.“, Linz 2002,<br />

die Erträge aus Schwarzarbeit in Österreich im Jahr 2002, berechnet nach dem Bargeldansatz, auf<br />

€ 21,8 Mrd.<br />

549 siehe auch Kapitel 3<br />

550 das derzeitige Unterhaltsexistenzminimum gemäß Anlage 2/8 der Existenzminimum-Verordnung<br />

2002, BGBl. II 22/2002 idgF, unabhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten bei einem<br />

Gehalt bis zu € 559,99 monatlich, berechnet von dem Grundbetrag von € 630,--<br />

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