Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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sie nirgends aufscheinen, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage jedoch nicht einbezogen<br />
werden. 388 Solange ein Unternehmer zumindest den Durchschnittsbedarf zahle, würde er nicht<br />
höher eingestuft, solange nicht sehr offensichtlich und nachweisbar sei, dass er mehr<br />
verdient. 389<br />
4.7 Unterhaltsvorschuss und die Folgen <strong>für</strong> den Unterhaltspflichtigen<br />
Obsorgeberechtigte können gemäß § 212 ABGB den Jugendwohlfahrtsträger in<br />
Unterhaltsangelegenheiten mit schriftlicher Zustimmung als (zusätzlichen) Vertreter des<br />
Kindes („Unterhaltssachwalter“) ernennen. Gemäß § 212 Abs. 4 ABGB wird durch die<br />
Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers die Vertretungsbefugnis des<br />
Obsorgeberechtigten nicht eingeschränkt, der Obsorgeberechtigte behält sohin das Recht, alle<br />
verfahrensrechtlichen Schritte in Unterhaltsangelegenheiten zu stellen. Diese Zustimmung zur<br />
(zusätzlichen) Vertretung kann gemäß § 212 Abs. 5 ABGB vom Obsorgeberechtigten jederzeit<br />
widerrufen werden.<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird der Jugendwohlfahrtsträger mit<br />
Zustellung des Beschlusses, mit dem Unterhaltsvorschüsse gewährt werden, alleiniger<br />
gesetzlicher Vertreter des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt verliert der Obsorgeberechtigte sohin<br />
das Recht, in Unterhaltsangelegenheiten gegen den Unterhaltspflichtigen vorzugehen. „In dem<br />
Augenblick, wo Unterhaltsvorschuss bewilligt wird, und dieser Beschluss muss dann dem<br />
zuständigen Jugendamt zugestellt werden, und ab der Zustellung sind sie automatisch<br />
besonderer Vertreter in der Unterhaltssache mit Ausschluss der Mutter.“ 390<br />
Einem Unterhaltspflichtigen, der seinen Zahlungen mit Schädigungsabsicht nicht nachkommt,<br />
droht nach § 198 StGB eine Strafanzeige. Allerdings werde Müttern eher davon abgeraten,<br />
zahlungssäumige Väter anzuzeigen, „weil ein Vater, sofern er überhaupt verurteilt wird, im<br />
Gefängnis erst recht keinen Unterhalt zahlen kann“ 391 .<br />
Sofern der Kindesunterhalt vom Unterhaltspflichtigen nicht freiwillig bezahlt wird, und dieser<br />
auch durch Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Lohnpfändung oder Exekution nicht oder<br />
nicht zur Gänze eingebracht werden kann, besteht Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss<br />
nach den Bestimmungen des UVG aus den Mitteln des Ausgleichsfonds <strong>für</strong> Familienbeihilfen.<br />
Unterhaltsvorschuss wird auf Grund eines gerichtlich bewilligten Beschlusses vom Präsidenten<br />
des Oberlandesgerichtes gemäß § 17 Abs. 1 UVG als Vorschuss jeweils am Ersten eines jeden<br />
Monats im Voraus ausgezahlt und kann, wenn der Jugendwohlfahrtsträger dies beantragt,<br />
gemäß § 17 Abs. 2 UVG auch an den Jugendwohlfahrtsträger übermittelt werden. 392<br />
Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss besitzen gemäß § 2 UVG minderjährige Kinder, die<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische<br />
388<br />
ebenda<br />
389<br />
Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 9<br />
390<br />
Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 5<br />
391<br />
ebenda<br />
392<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />
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