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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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sie nirgends aufscheinen, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage jedoch nicht einbezogen<br />

werden. 388 Solange ein Unternehmer zumindest den Durchschnittsbedarf zahle, würde er nicht<br />

höher eingestuft, solange nicht sehr offensichtlich und nachweisbar sei, dass er mehr<br />

verdient. 389<br />

4.7 Unterhaltsvorschuss und die Folgen <strong>für</strong> den Unterhaltspflichtigen<br />

Obsorgeberechtigte können gemäß § 212 ABGB den Jugendwohlfahrtsträger in<br />

Unterhaltsangelegenheiten mit schriftlicher Zustimmung als (zusätzlichen) Vertreter des<br />

Kindes („Unterhaltssachwalter“) ernennen. Gemäß § 212 Abs. 4 ABGB wird durch die<br />

Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers die Vertretungsbefugnis des<br />

Obsorgeberechtigten nicht eingeschränkt, der Obsorgeberechtigte behält sohin das Recht, alle<br />

verfahrensrechtlichen Schritte in Unterhaltsangelegenheiten zu stellen. Diese Zustimmung zur<br />

(zusätzlichen) Vertretung kann gemäß § 212 Abs. 5 ABGB vom Obsorgeberechtigten jederzeit<br />

widerrufen werden.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird der Jugendwohlfahrtsträger mit<br />

Zustellung des Beschlusses, mit dem Unterhaltsvorschüsse gewährt werden, alleiniger<br />

gesetzlicher Vertreter des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt verliert der Obsorgeberechtigte sohin<br />

das Recht, in Unterhaltsangelegenheiten gegen den Unterhaltspflichtigen vorzugehen. „In dem<br />

Augenblick, wo Unterhaltsvorschuss bewilligt wird, und dieser Beschluss muss dann dem<br />

zuständigen Jugendamt zugestellt werden, und ab der Zustellung sind sie automatisch<br />

besonderer Vertreter in der Unterhaltssache mit Ausschluss der Mutter.“ 390<br />

Einem Unterhaltspflichtigen, der seinen Zahlungen mit Schädigungsabsicht nicht nachkommt,<br />

droht nach § 198 StGB eine Strafanzeige. Allerdings werde Müttern eher davon abgeraten,<br />

zahlungssäumige Väter anzuzeigen, „weil ein Vater, sofern er überhaupt verurteilt wird, im<br />

Gefängnis erst recht keinen Unterhalt zahlen kann“ 391 .<br />

Sofern der Kindesunterhalt vom Unterhaltspflichtigen nicht freiwillig bezahlt wird, und dieser<br />

auch durch Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Lohnpfändung oder Exekution nicht oder<br />

nicht zur Gänze eingebracht werden kann, besteht Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss<br />

nach den Bestimmungen des UVG aus den Mitteln des Ausgleichsfonds <strong>für</strong> Familienbeihilfen.<br />

Unterhaltsvorschuss wird auf Grund eines gerichtlich bewilligten Beschlusses vom Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichtes gemäß § 17 Abs. 1 UVG als Vorschuss jeweils am Ersten eines jeden<br />

Monats im Voraus ausgezahlt und kann, wenn der Jugendwohlfahrtsträger dies beantragt,<br />

gemäß § 17 Abs. 2 UVG auch an den Jugendwohlfahrtsträger übermittelt werden. 392<br />

Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss besitzen gemäß § 2 UVG minderjährige Kinder, die<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische<br />

388<br />

ebenda<br />

389<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 9<br />

390<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 5<br />

391<br />

ebenda<br />

392<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />

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