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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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Kinder, einige sind trotz ihrer angespannten finanziellen Lage mit der Höhe des Unterhalts<br />

einverstanden und sehen diese als durchaus gerechtfertigt an. So kritisiert zwar ein<br />

wohnungsloser Sozialhilfeempfänger sein niedriges Einkommen, den Betrag von € 14,50<br />

monatlich als Unterhalt <strong>für</strong> sein Kind empfindet er dennoch als durchaus angemessen. Sobald<br />

er mehr verdiene, wolle er auch gerne mehr bezahlen. Einer der Befragten empfindet die<br />

geregelte Höhe des Unterhalts, weil sie Transparenz erzeuge, als einen Gewinn: „Mir geht es<br />

jetzt besser als früher. Ich habe mir vor kurzem ein neues Motorrad gekauft, das habe ich mir<br />

früher nicht leisten können ... . Jetzt kriegt meine Frau einen fixen Betrag, und mit dem muss<br />

sie auskommen. Früher hatte sie Kreditkarte, Bankomatkarte, und sie hat immer mehr<br />

ausgegeben. Wir waren immer im Minus.“ 581<br />

Kritisiert wird von den Betroffenen, übereinstimmend mit den ExpertInnen, dass Exekutionen<br />

bis auf das Unterhaltsexistenzminimum zu wenig Geld <strong>für</strong> das eigene Leben übrig ließen.<br />

5.2.1.4 Vermögensaufteilung<br />

Über die bei der Scheidung vorgenommene einvernehmliche Vermögensaufteilung äußern sich<br />

die Betroffenen durchwegs zufrieden bzw. erachten diese als akzeptabel, auch wenn sie die<br />

erhaltenen Ausgleichszahlungen als zu gering erachten.<br />

Ein Interviewter 582 führt aus, während der Scheidung habe seine geschiedene Ehefrau das<br />

eheliche Vermögen „so geschickt verschoben“ 583 , dass es bei der Vermögensaufteilung nicht<br />

mehr vorhanden gewesen sei. Das Haus, in dem sie während aufrechter Ehe gemeinsam gelebt<br />

hätten, sei ein Geschenk des Vaters seiner geschiedenen Ehefrau gewesen. In dieses Haus habe<br />

er <strong>für</strong> die Renovierung viel Geld investiert. Während der Scheidung habe die Ehefrau das Haus<br />

ihrem Vater „zurückgeschenkt“, sie sei sohin bei der Scheidung einkommens- und mittellos<br />

gewesen. Sie wohne zwar weiterhin in diesem Haus, zahle aber jetzt an den Vater Miete. Die<br />

von ihm <strong>für</strong> die Renovierungsarbeiten aufgenommenen Kredite, die nicht unterhaltsmindernd<br />

wirkten, zahle der Mann noch immer zurück. Dies empfindet der Betroffene als sehr unfair,<br />

weiß sich aber nicht zu wehren. 584<br />

5.2.1.5 Mediation<br />

Der Scheidungsvergleich eines Betroffenen kam durch Mediation zustande. Der Betroffene ist<br />

mit der Scheidungsvereinbarung weitgehend zufrieden, weil ihm durch die Mediation die<br />

Bedürfnisse seiner geschiedenen Ehefrau und seiner Kinder bewusst wurden und in der<br />

Scheidungsvereinbarung auch seine Wünsche berücksichtigt sind. Die Mediation bewirkte<br />

auch die Vereinbarung der Obsorge beider Elternteile, als die <strong>für</strong> alle Beteiligten beste Lösung.<br />

Die Mediation kam sohin dieser Familie sehr entgegen, andererseits ließ sie Verständnis <strong>für</strong><br />

die Situation des anderen Elternteils und Zufriedenheit mit der Unterhaltsvereinbarung <strong>für</strong> die<br />

geschiedene Ehefrau und die Kinder entstehen. Die Mediation ist daher <strong>für</strong> diese Familie als<br />

institutionaler Stützmechanismus anzusehen.<br />

581<br />

Interviewtranskript B3, Seite 4<br />

582<br />

Interviewtranskript B4, Seite 1<br />

583<br />

ebenda<br />

584<br />

ebenda<br />

118

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