Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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Kinder, einige sind trotz ihrer angespannten finanziellen Lage mit der Höhe des Unterhalts<br />
einverstanden und sehen diese als durchaus gerechtfertigt an. So kritisiert zwar ein<br />
wohnungsloser Sozialhilfeempfänger sein niedriges Einkommen, den Betrag von € 14,50<br />
monatlich als Unterhalt <strong>für</strong> sein Kind empfindet er dennoch als durchaus angemessen. Sobald<br />
er mehr verdiene, wolle er auch gerne mehr bezahlen. Einer der Befragten empfindet die<br />
geregelte Höhe des Unterhalts, weil sie Transparenz erzeuge, als einen Gewinn: „Mir geht es<br />
jetzt besser als früher. Ich habe mir vor kurzem ein neues Motorrad gekauft, das habe ich mir<br />
früher nicht leisten können ... . Jetzt kriegt meine Frau einen fixen Betrag, und mit dem muss<br />
sie auskommen. Früher hatte sie Kreditkarte, Bankomatkarte, und sie hat immer mehr<br />
ausgegeben. Wir waren immer im Minus.“ 581<br />
Kritisiert wird von den Betroffenen, übereinstimmend mit den ExpertInnen, dass Exekutionen<br />
bis auf das Unterhaltsexistenzminimum zu wenig Geld <strong>für</strong> das eigene Leben übrig ließen.<br />
5.2.1.4 Vermögensaufteilung<br />
Über die bei der Scheidung vorgenommene einvernehmliche Vermögensaufteilung äußern sich<br />
die Betroffenen durchwegs zufrieden bzw. erachten diese als akzeptabel, auch wenn sie die<br />
erhaltenen Ausgleichszahlungen als zu gering erachten.<br />
Ein Interviewter 582 führt aus, während der Scheidung habe seine geschiedene Ehefrau das<br />
eheliche Vermögen „so geschickt verschoben“ 583 , dass es bei der Vermögensaufteilung nicht<br />
mehr vorhanden gewesen sei. Das Haus, in dem sie während aufrechter Ehe gemeinsam gelebt<br />
hätten, sei ein Geschenk des Vaters seiner geschiedenen Ehefrau gewesen. In dieses Haus habe<br />
er <strong>für</strong> die Renovierung viel Geld investiert. Während der Scheidung habe die Ehefrau das Haus<br />
ihrem Vater „zurückgeschenkt“, sie sei sohin bei der Scheidung einkommens- und mittellos<br />
gewesen. Sie wohne zwar weiterhin in diesem Haus, zahle aber jetzt an den Vater Miete. Die<br />
von ihm <strong>für</strong> die Renovierungsarbeiten aufgenommenen Kredite, die nicht unterhaltsmindernd<br />
wirkten, zahle der Mann noch immer zurück. Dies empfindet der Betroffene als sehr unfair,<br />
weiß sich aber nicht zu wehren. 584<br />
5.2.1.5 Mediation<br />
Der Scheidungsvergleich eines Betroffenen kam durch Mediation zustande. Der Betroffene ist<br />
mit der Scheidungsvereinbarung weitgehend zufrieden, weil ihm durch die Mediation die<br />
Bedürfnisse seiner geschiedenen Ehefrau und seiner Kinder bewusst wurden und in der<br />
Scheidungsvereinbarung auch seine Wünsche berücksichtigt sind. Die Mediation bewirkte<br />
auch die Vereinbarung der Obsorge beider Elternteile, als die <strong>für</strong> alle Beteiligten beste Lösung.<br />
Die Mediation kam sohin dieser Familie sehr entgegen, andererseits ließ sie Verständnis <strong>für</strong><br />
die Situation des anderen Elternteils und Zufriedenheit mit der Unterhaltsvereinbarung <strong>für</strong> die<br />
geschiedene Ehefrau und die Kinder entstehen. Die Mediation ist daher <strong>für</strong> diese Familie als<br />
institutionaler Stützmechanismus anzusehen.<br />
581<br />
Interviewtranskript B3, Seite 4<br />
582<br />
Interviewtranskript B4, Seite 1<br />
583<br />
ebenda<br />
584<br />
ebenda<br />
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