Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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Hälfte zahlen sollte, kein Sonderbedarf ist, weil die Mutter das Kind durch pädagogische<br />
Maßnahmen von der Notwendigkeit des Brillentragens überzeugen soll und nicht durch<br />
Ankauf einer hübschen, modernen Brillenfassung. Da könnte ich Ihnen einige solcher<br />
Beispiele nennen.“ 337<br />
Als positiv bewertet Tews 338 , dass jeder Sonderbedarf der „Abrechnungspflicht“ unterliegt. Bei<br />
Unterhaltszahlungen nahe an der sogenannten „Luxusgrenze“ wird vom Obsorgeberechtigten<br />
überdies erwartet, <strong>für</strong> Sonderausgaben Rücklagen zu bilden. Wird dennoch Sonderbedarf<br />
beantragt, wird geprüft, warum der hohe Unterhalt zur Bildung von Rücklagen nicht<br />
ausgereicht hat. 339<br />
4.4.4 Nichtberücksichtigung der Besuchskosten und der Ausgaben des<br />
Unterhaltspflichtigen <strong>für</strong> das Kind bei Festsetzung der Höhe des Unterhalts<br />
Nach der ständigen Judikatur des OGH 340 können Aufwendungen im Rahmen des üblichen<br />
Besuchsrechtes die Höhe des Unterhalts grundsätzlich nicht schmälern. Die Kosten <strong>für</strong><br />
gemeinsame Urlaube des Vaters mit seinem Kind sind als Aufwendungen im Rahmen des<br />
Besuchsrechtes anzusehen. 341 Die Rechtsprechung geht nach Jackwerth 342 davon aus, dass<br />
bereits in den festgelegten Prozentzahlen berücksichtigt ist, dass der Unterhaltspflichtige je<br />
nach seinem sozialen Status mit dem Besuchsrecht auch gewisse Auslagen hat.<br />
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung 343 des OGH und der Gerichte zweiter Instanz, dass<br />
ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht, etwa wenn das Kind tagsüber ständig<br />
beim Geldunterhaltspflichtigen aufhältig ist, zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung<br />
führen kann. Bei der Reduzierung des Geldunterhalts ist nicht von den Aufwendungen des<br />
Geldunterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen des<br />
Obsorgeberechtigten auszugehen. 344 Nähme der Unterhaltspflichtige sein Kind im Sommer<br />
einen Monat oder länger zu sich, so wirkte sich das nach Jackwerth 345 daher unterhaltsmindernd<br />
aus, „wobei die Rechtsprechung nicht sagt, in dem Monat muss er gar nichts zahlen,<br />
weil manche Kosten laufen ja weiter, sondern er muss um das weniger zahlen, was sich die<br />
Mutter erspart, sprich, vor allem die Lebensmittel und diese Sachen. Und das wird natürlich<br />
geschätzt. Also er muss ein bisschen weniger zahlen.“ 346<br />
337 Interviewtranskript, Helene Klaar, a.a.O.<br />
338 Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 6<br />
339 Interviewtranskript, Günter Tews, a.a.O.<br />
340 4 Ob 507/92; 8 Ob 1661/93; 8 Ob 2263/96v; 6 Ob 20/97b; 6 Ob 2362/96p; 6 Ob 382/97p; 6 Ob<br />
16/98s; 2 Ob 319/99x; 6 Ob 176/00a; u.v.a.<br />
341 6 Ob 176/00a; 10 Ob 502/96; 10 Ob 2018/96d; u.a.<br />
342 Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 11<br />
343 8 Ob 602/90; 8 Ob 1661/93; 4 Ob 518/94; 3 Ob 1611/94; 10 Ob 2018/96d; 6 Ob 20/97b; 2 Ob<br />
2132/96k; 2 Ob 319/99x; EFSlg 42752; EFSlg 5044; u.v.a.<br />
344 8 Ob 1661/93; 4 Ob 518/94; u.a.<br />
345 Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 11<br />
346 ebenda<br />
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