Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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hineinversetzen können in die Rolle des Mannes, der plötzlich von seinen Kindern zum Teil<br />
abgeschnitten wird. Also da erblicken wir schon einen Wandel, aber einen sehr zarten.“ 229<br />
Auch wenn es diese Gruppe der „neuen <strong>Männer</strong>“ gäbe, sei ihre Anzahl derzeit noch sehr klein.<br />
Nach Lehnbauer ergäbe sich aus Gerichtspraxis und Beratung, dass „sich eigentlich sehr wenig<br />
<strong>Männer</strong> wirklich da<strong>für</strong> einsetzen, dass sie die Kinder bekommen. Sicherlich auch benachteiligt<br />
durch den Beruf, aber ich finde, es bemühen sich auch wirklich nur wenige darum.“ 230 Klaar<br />
beurteilt die Situation ähnlich. Auch sie ist der Ansicht, dass „engagierte <strong>Männer</strong>“ eine<br />
verschwindende Minderheit darstellten und sich häufig nicht mehr <strong>für</strong> das Kind interessierten,<br />
sobald sie eine neue Partnerin gefunden hätten: „Also, ich habe da viele enttäuschende<br />
Erfahrungen gemacht, auch mit sogenannten engagierten Vätern.“ 231<br />
Dass in der Vergangenheit überwiegend den Frauen die Obsorge zugesprochen wurde, führen<br />
die ExpertInnen einerseits auf fehlendes Interesse der <strong>Männer</strong> zurück; wenn <strong>Männer</strong> aber<br />
Interesse an der Zuteilung der Obsorge <strong>für</strong> ihre Kinder zeigten, würden sie andererseits von der<br />
Judikatur ungleich behandelt. Da bei der Zuteilung der Obsorge das Wohl des Kindes zu<br />
beachten ist, würde es, wenn das Kind bisher von der Mutter versorgt wurde, dem Wohl des<br />
Kindes eher entsprechen, wenn sich an dieser Situation nichts ändere. 232 Es wäre daher auch<br />
möglich, dass <strong>Männer</strong> gerade deshalb kaum Anträge auf Obsorge einbrächten, weil sie, da<br />
Kinder im Vorschulalter zumeist von ihren Müttern versorgt werden, die Möglichkeit, die<br />
alleinige Obsorge zugesprochen zu erhalten, auf Grund der ständigen Judikatur der Gerichte<br />
als sehr gering einschätzten. Als Richter kennt Schweighofer 233 sowohl strittige Fälle in denen<br />
„engagierte“ Väter, als auch strittige Fälle in denen Frauen den Kampf um die Obsorge <strong>für</strong> ihre<br />
Kinder verloren haben. Entscheidend <strong>für</strong> die Zuteilung der Obsorge seien letztendlich die<br />
Gutachten der SozialarbeiterInnen und der ExpertInnen, welcher Elternteil das Wohl des<br />
Kindes eher gewährleiste. 234<br />
Bei einvernehmlicher Scheidung 235 haben die Eltern gemäß § 55a EheG die hinkünftige<br />
Obsorge durch schriftliche Vereinbarung einvernehmlich festzulegen. Meist vereinbaren die<br />
Ehegatten die alleinige Obsorge der Mutter, obwohl seit Inkrafttreten des KindRÄG am 1. Juli<br />
2001 auch die Obsorge beider Elternteile möglich wäre. 236 Kühbauer erlebt in der<br />
<strong>Männer</strong>beratung selten Väter, die die alleinige Obsorge anstreben, „weil welcher Mann mit<br />
Karrierestress will denn <strong>für</strong> zwei Kinder sorgen? Von der Schule abholen, Kleinkinder,<br />
sondern die wollen eher ihre Karriere weitermachen, ihr berufliches Engagement, und ihren<br />
Obolus leisten über Geld. Also, ich hab’ ganz, ganz selten <strong>Männer</strong>, die das bedauern, dass sie<br />
nicht die Alleinobsorge bekommen haben.“ 237<br />
229<br />
Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 2<br />
230<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 1<br />
231<br />
Interviewtranskript, Helene Klaar, Seite 1<br />
232<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 5<br />
233<br />
Interviewtranskript, Josef Schweighofer, Seite 2<br />
234<br />
ebenda<br />
235<br />
ca. 90% aller Scheidungen<br />
236<br />
Interviewtranskript, Josef Schweighofer, Seite 2<br />
237<br />
Interviewtranskript, Gottfried Kühbauer, Seite 6<br />
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