Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit überproportional von der Person der Richters<br />
abhängt, was mich persönlich sehr bestürzt. Wir haben Rückmeldungen von Richtern. Es<br />
liegen die Quoten zwischen 0% – also kein einziger Fall gemeinsamer Obsorge – bis zu 80%.<br />
Und wenn ein und dasselbe Gesetz so unterschiedlich gehandhabt wird von Richtern, dann<br />
meine ich, dass diesen ein nicht gebührender Einfluss zukommt.“ 251 Jackwerth 252 schätzt die<br />
Durchschnittszahl der Obsorge beider Elternteile auf 20 bis 30 % aller Scheidungen und<br />
betont, dass es davon abhänge, wie RichterInnen die Obsorge beider Elternteile „verkauften“;<br />
hier gäbe es sehr unterschiedliche Vorgangsweisen. Jackwerth gibt an, er hätte Problemfälle<br />
erlebt, in denen zuerst die Obsorge beider Elternteile vereinbart worden sei, dann aber „die<br />
Eltern, beide muss ich schon sagen, auch die Väter, krass versagt haben, und sehr zu Lasten<br />
des Kindes“ 253 .<br />
Nach Paschinger 254 werde die Obsorge beider Elternteile, „zumindest am Papier“ 255 , sehr wohl<br />
angenommen. Doch in der Praxis blieben die Kinder trotz der von den Eltern vereinbarten<br />
Obsorge beider Elternteile ausschließlich bei der Mutter, die die Erziehungsarbeit zur Gänze<br />
übernähme, während der Vater nur den Geldunterhalt leiste und das Besuchsrecht<br />
wahrnähme. 256<br />
4.1.3 Mitspracherecht des Kindes<br />
Alle ExpertInnen beklagen die derzeitige rechtliche Situation der Kinder bei der Scheidung.<br />
Als großes Manko wird sowohl von Paschinger als auch von Tews das Fehlen von<br />
„Verfahrenspflegern“ genannt. 257 In Deutschland hingegen würden die Kinder, wenn während<br />
der Scheidung Interessenskollisionen zwischen ihren Eltern aufträten, von Verfahrenspflegern<br />
rechtlich betreut. 258 „Wir erleben immer wieder, dass Eltern ihre Kinder über die Scheidung<br />
nicht aufklären“ 259 , selbst mündige Jugendliche über 14 könnten kaum ihre Rechte<br />
wahrnehmen. 260<br />
Zur Befragung der Kinder beklagt Lehnbauer: „Ich bekomme einen rechtswirksamen<br />
Scheidungsvergleich, der muss pflegschaftsbehördlich geprüft werden, wer bekommt das Kind<br />
zugesprochen. Bei Kindern unter 10 Jahren prüft das das Jugendamt und Kinder, die älter als<br />
10 sind, muss ich befragen. Für mich ist das wahnsinnig schwierig, weil ich keinerlei Schulung<br />
dahingehend habe.“ 261 Verfahrenspfleger in Deutschland hingegen besäßen neben ihrem<br />
psychosozialen oder juristischen Quellberuf eine eigene Zusatzausbildung <strong>für</strong> diese<br />
Tätigkeit. 262<br />
251<br />
Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 3<br />
252<br />
Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 2<br />
253<br />
Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 2<br />
254<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1<br />
255<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1<br />
256<br />
Interviewtranskript, Josef Schweighofer, Seite 1<br />
257<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1 f.; Günter Tews, Seite 4<br />
258<br />
Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />
259<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />
260<br />
ebenda<br />
261<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 6<br />
262<br />
Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />
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