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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit überproportional von der Person der Richters<br />

abhängt, was mich persönlich sehr bestürzt. Wir haben Rückmeldungen von Richtern. Es<br />

liegen die Quoten zwischen 0% – also kein einziger Fall gemeinsamer Obsorge – bis zu 80%.<br />

Und wenn ein und dasselbe Gesetz so unterschiedlich gehandhabt wird von Richtern, dann<br />

meine ich, dass diesen ein nicht gebührender Einfluss zukommt.“ 251 Jackwerth 252 schätzt die<br />

Durchschnittszahl der Obsorge beider Elternteile auf 20 bis 30 % aller Scheidungen und<br />

betont, dass es davon abhänge, wie RichterInnen die Obsorge beider Elternteile „verkauften“;<br />

hier gäbe es sehr unterschiedliche Vorgangsweisen. Jackwerth gibt an, er hätte Problemfälle<br />

erlebt, in denen zuerst die Obsorge beider Elternteile vereinbart worden sei, dann aber „die<br />

Eltern, beide muss ich schon sagen, auch die Väter, krass versagt haben, und sehr zu Lasten<br />

des Kindes“ 253 .<br />

Nach Paschinger 254 werde die Obsorge beider Elternteile, „zumindest am Papier“ 255 , sehr wohl<br />

angenommen. Doch in der Praxis blieben die Kinder trotz der von den Eltern vereinbarten<br />

Obsorge beider Elternteile ausschließlich bei der Mutter, die die Erziehungsarbeit zur Gänze<br />

übernähme, während der Vater nur den Geldunterhalt leiste und das Besuchsrecht<br />

wahrnähme. 256<br />

4.1.3 Mitspracherecht des Kindes<br />

Alle ExpertInnen beklagen die derzeitige rechtliche Situation der Kinder bei der Scheidung.<br />

Als großes Manko wird sowohl von Paschinger als auch von Tews das Fehlen von<br />

„Verfahrenspflegern“ genannt. 257 In Deutschland hingegen würden die Kinder, wenn während<br />

der Scheidung Interessenskollisionen zwischen ihren Eltern aufträten, von Verfahrenspflegern<br />

rechtlich betreut. 258 „Wir erleben immer wieder, dass Eltern ihre Kinder über die Scheidung<br />

nicht aufklären“ 259 , selbst mündige Jugendliche über 14 könnten kaum ihre Rechte<br />

wahrnehmen. 260<br />

Zur Befragung der Kinder beklagt Lehnbauer: „Ich bekomme einen rechtswirksamen<br />

Scheidungsvergleich, der muss pflegschaftsbehördlich geprüft werden, wer bekommt das Kind<br />

zugesprochen. Bei Kindern unter 10 Jahren prüft das das Jugendamt und Kinder, die älter als<br />

10 sind, muss ich befragen. Für mich ist das wahnsinnig schwierig, weil ich keinerlei Schulung<br />

dahingehend habe.“ 261 Verfahrenspfleger in Deutschland hingegen besäßen neben ihrem<br />

psychosozialen oder juristischen Quellberuf eine eigene Zusatzausbildung <strong>für</strong> diese<br />

Tätigkeit. 262<br />

251<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 3<br />

252<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 2<br />

253<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 2<br />

254<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1<br />

255<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1<br />

256<br />

Interviewtranskript, Josef Schweighofer, Seite 1<br />

257<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 1 f.; Günter Tews, Seite 4<br />

258<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />

259<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />

260<br />

ebenda<br />

261<br />

Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 6<br />

262<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />

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