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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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Derzeit gibt es zu § 68a EheG noch keine Judikatur des OGH. 310 Nach übereinstimmender<br />

Meinung der ExpertInnen beeinflusse § 68a Abs. 2 EheG jedoch die bei einvernehmlichen<br />

Scheidungen getroffenen Unterhaltsvereinbarungen, da diese Vereinbarungen sich an den<br />

Bestimmungen des EheG orientierten. 311 „Bei einvernehmlichen Scheidungen gibt es schon<br />

eine gewisse Neigung, einen Mann, unter Hinweis auf diese Bestimmung, dazu zu bringen, der<br />

Frau eine kleine Geldrente zu zahlen.“ 312<br />

4.4 Kindesunterhalt<br />

Von den Interviewten werden die rechtlichen Bestimmungen über den Unterhalt <strong>für</strong> Kinder im<br />

Allgemeinen als ausreichend und großteils positiv bewertet. 313 Die auf Grund der ständigen<br />

Judikatur des OGH zu § 140 ABGB angewandten Prozentsätze 314 werden von Klaar und Engl<br />

als angemessen bewertet. 315 Tews kritisiert die „mangelnde wirtschaftswissenschaftliche<br />

Basis“ dieser Prozentsatzmethode und plädiert <strong>für</strong> eine „wissenschaftliche Erhebung des<br />

Bedarfs von Kindern“ 316 . Eine Begünstigung Besserverdienender sieht Klaar 317 in der<br />

Obergrenze des Unterhalts, der sogenannten „Luxusgrenze“. Jackwerth 318 begrüßt, dass der<br />

OGH seit einigen Jahren auch in Fragen der Bemessung des Unterhalts angerufen werden<br />

kann.<br />

Da bei der Bemessung des Kindesunterhaltes zwischen Müttern und Vätern nicht<br />

unterschieden wird, beinhalteten weder § 140 ABGB noch die bezughabende ständige<br />

Judikatur des OGH geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Bemessung des Unterhaltes<br />

des Kindes. Nach Ansicht der Interviewten bestehen in der Judikatur einzelne<br />

geschlechtsspezifische Problembereiche, die samt ihren praktischen Konsequenzen <strong>für</strong> die<br />

Betroffenen im Folgenden dargestellt werden:<br />

310<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 1; Reinhard Jackwerth, Seite 14; Helene Klaar, Seite 4;<br />

Josef Schweighofer, Seite 5<br />

311<br />

Interviewtranskript, Helene Klaar, Seite 4; Günter Tews, Seite 1; Josef Schweighofer, Seite 5<br />

312<br />

Interviewtranskript, Helene Klaar, a.a.O<br />

313<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 4; Helene Klaar, Seite 4; Erich Engl, Seite 2;<br />

Reinhard Jackwerth, Seite 15<br />

314<br />

siehe Kapitel 2.3.1.3<br />

315<br />

Interviewtranskript, Helene Klaar, Seite 2; Erich Engl, Seite 2<br />

316<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 5<br />

317<br />

Interviewtranskript, Helene Klaar, Seite 2<br />

318<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 5<br />

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