Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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2 Familien- und eherechtliche Bestimmungen und Analyse der Literatur<br />
zur ökonomischen und sozialen Situation unterhaltspflichtiger <strong>Männer</strong> 6<br />
2.1 Potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene<br />
Prinzipiell ist Scheidung sowohl <strong>für</strong> Frauen als auch <strong>für</strong> <strong>Männer</strong> wie selbstverständlich auch<br />
<strong>für</strong> deren Kinder ein „kritisches Lebensereignis“ 7 und beeinträchtigt somit das psychosoziale<br />
Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit der Betroffenen.<br />
Betrachtet man die geschlechtsspezifische Reaktion auf Trennungen genauer, lässt sich<br />
insgesamt feststellen, dass <strong>Männer</strong>n die emotionale Bewältigung direkt nach der Scheidung<br />
schlechter zu gelingen scheint. Diese allgemeine Erkenntnis gilt insbesondere dann, wenn es<br />
sich um <strong>Männer</strong> handelt, deren Einkommen niedrig ist, wenn „kein ersichtlicher Konflikt in<br />
der Ambivalenzphase bestand, [und] sie die Trennung nicht gewünscht und eine Versöhnung<br />
angestrebt hatten“ 8 . <strong>Männer</strong> erleben die intensivste emotionale Belastung meist kurz nach der<br />
Trennung, „während Frauen am stärksten bereits vor der eigentlichen Trennung leiden und<br />
daher früher als <strong>Männer</strong> mit dem Trauer- und Verarbeitungsprozess beginnen“ 9 . Eckardt<br />
analysiert die psychologische Forschungsliteratur der 80er Jahre und kommt zu dem Schluss,<br />
dass <strong>Männer</strong> allgemein mit den psychischen Belastungen durch eine Scheidung schlechter<br />
zurecht kommen. Die Bestätigung hie<strong>für</strong> sieht er in der höheren Selbstmordrate nach<br />
Scheidungen bei deutschen <strong>Männer</strong>n. Frauen dürften hingegen stärker mit den materiellen<br />
Folgen nach der Scheidung belastet sein. 10<br />
Auf Grundlage der bestehenden Forschungsergebnisse ist eine differenzierte Aussage nur über<br />
die geschlechtsspezifischen psychologischen Folgen möglich. Eine bestimmte Gruppe von<br />
<strong>Männer</strong>n scheint stark belastet, nämlich solche, die die Scheidung nicht vorhergesehen haben<br />
und diese auch nicht wollten.<br />
2.2 Verlust der Obsorge<br />
Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (KindRÄG 2001), das am 1. Juli 2001 in<br />
Kraft getreten ist, wurde die gemeinsame Obsorge beider Eltern auch nach der Scheidung<br />
ermöglicht. Bei der Scheidung der Eltern eines minderjährigen ehelichen Kindes bleibt<br />
nunmehr, soferne die Ehegatten bei einvernehmlicher Scheidung nicht anderes vereinbaren,<br />
6 Die Terminologie in diesem Kapitel folgt den jeweiligen Bezeichnungen („verba legalia“) in den<br />
bezughabenden ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen.<br />
7 Filipp, Sigrun-Heide: Kritische Lebensereignisse. München 1990<br />
8 Wilk, Liselotte: Scheidung und Trennung der Eltern im Kinderleben. In: Kränzl-Nagl, Renate /<br />
Riepl, Barbara / Wintersberger, Helmut (Hg.): Kindheit in Gesellschaft und Politik. Eine<br />
multidisziplinäre Analyse am Beispiel Österreichs. Europäisches Zentrum Wien. Frankfurt/Main,<br />
New York 1998, Seite 283<br />
9 ebenda<br />
10<br />
Eckardt, Jörg: Gebrauchte Junggesellen. Scheidungserleben und biographische Verläufe. Opladen<br />
1963, Seite 39<br />
11