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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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2 Familien- und eherechtliche Bestimmungen und Analyse der Literatur<br />

zur ökonomischen und sozialen Situation unterhaltspflichtiger <strong>Männer</strong> 6<br />

2.1 Potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene<br />

Prinzipiell ist Scheidung sowohl <strong>für</strong> Frauen als auch <strong>für</strong> <strong>Männer</strong> wie selbstverständlich auch<br />

<strong>für</strong> deren Kinder ein „kritisches Lebensereignis“ 7 und beeinträchtigt somit das psychosoziale<br />

Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit der Betroffenen.<br />

Betrachtet man die geschlechtsspezifische Reaktion auf Trennungen genauer, lässt sich<br />

insgesamt feststellen, dass <strong>Männer</strong>n die emotionale Bewältigung direkt nach der Scheidung<br />

schlechter zu gelingen scheint. Diese allgemeine Erkenntnis gilt insbesondere dann, wenn es<br />

sich um <strong>Männer</strong> handelt, deren Einkommen niedrig ist, wenn „kein ersichtlicher Konflikt in<br />

der Ambivalenzphase bestand, [und] sie die Trennung nicht gewünscht und eine Versöhnung<br />

angestrebt hatten“ 8 . <strong>Männer</strong> erleben die intensivste emotionale Belastung meist kurz nach der<br />

Trennung, „während Frauen am stärksten bereits vor der eigentlichen Trennung leiden und<br />

daher früher als <strong>Männer</strong> mit dem Trauer- und Verarbeitungsprozess beginnen“ 9 . Eckardt<br />

analysiert die psychologische Forschungsliteratur der 80er Jahre und kommt zu dem Schluss,<br />

dass <strong>Männer</strong> allgemein mit den psychischen Belastungen durch eine Scheidung schlechter<br />

zurecht kommen. Die Bestätigung hie<strong>für</strong> sieht er in der höheren Selbstmordrate nach<br />

Scheidungen bei deutschen <strong>Männer</strong>n. Frauen dürften hingegen stärker mit den materiellen<br />

Folgen nach der Scheidung belastet sein. 10<br />

Auf Grundlage der bestehenden Forschungsergebnisse ist eine differenzierte Aussage nur über<br />

die geschlechtsspezifischen psychologischen Folgen möglich. Eine bestimmte Gruppe von<br />

<strong>Männer</strong>n scheint stark belastet, nämlich solche, die die Scheidung nicht vorhergesehen haben<br />

und diese auch nicht wollten.<br />

2.2 Verlust der Obsorge<br />

Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (KindRÄG 2001), das am 1. Juli 2001 in<br />

Kraft getreten ist, wurde die gemeinsame Obsorge beider Eltern auch nach der Scheidung<br />

ermöglicht. Bei der Scheidung der Eltern eines minderjährigen ehelichen Kindes bleibt<br />

nunmehr, soferne die Ehegatten bei einvernehmlicher Scheidung nicht anderes vereinbaren,<br />

6 Die Terminologie in diesem Kapitel folgt den jeweiligen Bezeichnungen („verba legalia“) in den<br />

bezughabenden ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen.<br />

7 Filipp, Sigrun-Heide: Kritische Lebensereignisse. München 1990<br />

8 Wilk, Liselotte: Scheidung und Trennung der Eltern im Kinderleben. In: Kränzl-Nagl, Renate /<br />

Riepl, Barbara / Wintersberger, Helmut (Hg.): Kindheit in Gesellschaft und Politik. Eine<br />

multidisziplinäre Analyse am Beispiel Österreichs. Europäisches Zentrum Wien. Frankfurt/Main,<br />

New York 1998, Seite 283<br />

9 ebenda<br />

10<br />

Eckardt, Jörg: Gebrauchte Junggesellen. Scheidungserleben und biographische Verläufe. Opladen<br />

1963, Seite 39<br />

11

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