12.11.2012 Aufrufe

Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mir, was ist da gerecht? Ich war meistens mit den Kindern in Kärnten auf einem Bauernhof<br />

auf Urlaub. Ich wollte meinen Kindern immer etwas bieten.“ 577<br />

Weiters kritisieren die interviewten Betroffenen, dass ihre Kosten <strong>für</strong> die nach der Scheidung<br />

erforderliche Schaffung eigenen Wohnraums in der Bemessung der Höhe des Unterhalts zu<br />

wenig berücksichtigt würden: „... ich bin damals bei meinen Eltern eingezogen, habe dann<br />

einen Dachboden ausgebaut, und da ist einfach viel Geld hinein geronnen. Ich habe einfach<br />

mehr gearbeitet, aber dass mir das dann 3 Jahre später derartig um die Ohren fliegt. Sie wollten<br />

mich dann auf 13.400,-- Schilling [circa € 975,--, Anm. d. Verf.] festsetzen <strong>für</strong> beide Kinder<br />

plus Nachzahlung von knapp 160.000,-- Schilling [circa € 11.630,-- , Anm. d. Verf.] <strong>für</strong> drei<br />

Jahre. Das hat mich wahnsinnig getroffen. Erstens habe ich das gar nicht, weil das steckt in der<br />

Wohnung, und wie soll ich mit dem leben?“ 578<br />

Die Interviews machen deutlich, dass nicht jedem Geschiedenen bekannt ist, dass auch das<br />

„außerordentliche Einkommen“, etwa die Abfertigung, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage<br />

einfließt. Diese Geschiedenen haben dann Unterhaltsnachzahlungen zu leisten, obwohl sie das<br />

„außerordentliche Einkommen“ bereits, etwa <strong>für</strong> die Schaffung eigenen Wohnraums,<br />

verbraucht haben.<br />

An der Prozentsatzmethode wird kritisiert, dass sie ab drei Kindern eine zu hohe finanzielle<br />

Belastung ergäbe. „Die Prozentmethode finde ich sowieso nicht korrekt, weil <strong>für</strong> einen<br />

geschiedenen Mann ab dem dritten Kind das Leben aufhört. Das darf nicht sein.“ 579 Ein<br />

anderer Interviewter empfindet es als sehr unfair, dass er seiner geschiedenen Ehefrau umso<br />

mehr Unterhalt bezahlen müsse, je mehr er arbeite. Um sich eine neue Existenz mit einer<br />

neuen Partnerin aufbauen zu können, gehe er daher zusätzlich einer Schwarzarbeit nach. 580<br />

Einer der Befragten beklagt zwar die hohe finanzielle Belastung, bringt aber keinen Antrag auf<br />

Herabsetzung des Unterhalts ein. In der Vergangenheit habe er manchen ‚Strauss vor Gericht’<br />

ausgetragen, nunmehr zahle er ohne Widerspruch den gerichtlich festgesetzten Unterhalt.<br />

Manchen <strong>Männer</strong>n scheinen, wenn das Gericht mehrere ihrer Anträge, etwa auf Änderung der<br />

Besuchszeit oder des Unterhalts im Urlaub etc. abgelehnt hat, zu resignieren, keine Anträge<br />

mehr einzubringen und unwidersprochen alles hinzunehmen.<br />

Als benachteiligt gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau sieht sich ein Vater, bei dem eines<br />

der beiden gemeinsamen Kinder lebt. Er zahlt ATS 4.000,-- [etwa € 290,--, Anm. d. Verf.] an<br />

Unterhalt <strong>für</strong> das Kind, das bei seiner geschiedenen Ehefrau wohnt, und freiwillig ein kleines<br />

Taschengeld. Für das bei ihm lebende Kind erhält er von seiner geschiedenen Ehefrau, die seit<br />

2 Jahren den Karenzurlaub in Anspruch nimmt, keinen Unterhalt; sein Antrag auf Unterhalt <strong>für</strong><br />

dieses Kind sei derzeit bei Gericht anhängig.<br />

Einige Väter geben an, weiterhin Unterhalt zu bezahlen, obwohl die Kinder bereits seit<br />

Monaten bei ihnen wohnen, ihre Pflicht Geldunterhalt zu leisten, sohin nicht (mehr) besteht.<br />

Alle interviewten <strong>Männer</strong>n sehen durchaus die Notwendigkeit des Geldunterhalts <strong>für</strong> die<br />

577 Interviewtranskript B1, Seite 7<br />

578 Interviewtranskript B2, Seite 4<br />

579 Interviewtranskript B2, Seite 3<br />

580 Interviewtranskript B4, Seite 5<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!