Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
mir, was ist da gerecht? Ich war meistens mit den Kindern in Kärnten auf einem Bauernhof<br />
auf Urlaub. Ich wollte meinen Kindern immer etwas bieten.“ 577<br />
Weiters kritisieren die interviewten Betroffenen, dass ihre Kosten <strong>für</strong> die nach der Scheidung<br />
erforderliche Schaffung eigenen Wohnraums in der Bemessung der Höhe des Unterhalts zu<br />
wenig berücksichtigt würden: „... ich bin damals bei meinen Eltern eingezogen, habe dann<br />
einen Dachboden ausgebaut, und da ist einfach viel Geld hinein geronnen. Ich habe einfach<br />
mehr gearbeitet, aber dass mir das dann 3 Jahre später derartig um die Ohren fliegt. Sie wollten<br />
mich dann auf 13.400,-- Schilling [circa € 975,--, Anm. d. Verf.] festsetzen <strong>für</strong> beide Kinder<br />
plus Nachzahlung von knapp 160.000,-- Schilling [circa € 11.630,-- , Anm. d. Verf.] <strong>für</strong> drei<br />
Jahre. Das hat mich wahnsinnig getroffen. Erstens habe ich das gar nicht, weil das steckt in der<br />
Wohnung, und wie soll ich mit dem leben?“ 578<br />
Die Interviews machen deutlich, dass nicht jedem Geschiedenen bekannt ist, dass auch das<br />
„außerordentliche Einkommen“, etwa die Abfertigung, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage<br />
einfließt. Diese Geschiedenen haben dann Unterhaltsnachzahlungen zu leisten, obwohl sie das<br />
„außerordentliche Einkommen“ bereits, etwa <strong>für</strong> die Schaffung eigenen Wohnraums,<br />
verbraucht haben.<br />
An der Prozentsatzmethode wird kritisiert, dass sie ab drei Kindern eine zu hohe finanzielle<br />
Belastung ergäbe. „Die Prozentmethode finde ich sowieso nicht korrekt, weil <strong>für</strong> einen<br />
geschiedenen Mann ab dem dritten Kind das Leben aufhört. Das darf nicht sein.“ 579 Ein<br />
anderer Interviewter empfindet es als sehr unfair, dass er seiner geschiedenen Ehefrau umso<br />
mehr Unterhalt bezahlen müsse, je mehr er arbeite. Um sich eine neue Existenz mit einer<br />
neuen Partnerin aufbauen zu können, gehe er daher zusätzlich einer Schwarzarbeit nach. 580<br />
Einer der Befragten beklagt zwar die hohe finanzielle Belastung, bringt aber keinen Antrag auf<br />
Herabsetzung des Unterhalts ein. In der Vergangenheit habe er manchen ‚Strauss vor Gericht’<br />
ausgetragen, nunmehr zahle er ohne Widerspruch den gerichtlich festgesetzten Unterhalt.<br />
Manchen <strong>Männer</strong>n scheinen, wenn das Gericht mehrere ihrer Anträge, etwa auf Änderung der<br />
Besuchszeit oder des Unterhalts im Urlaub etc. abgelehnt hat, zu resignieren, keine Anträge<br />
mehr einzubringen und unwidersprochen alles hinzunehmen.<br />
Als benachteiligt gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau sieht sich ein Vater, bei dem eines<br />
der beiden gemeinsamen Kinder lebt. Er zahlt ATS 4.000,-- [etwa € 290,--, Anm. d. Verf.] an<br />
Unterhalt <strong>für</strong> das Kind, das bei seiner geschiedenen Ehefrau wohnt, und freiwillig ein kleines<br />
Taschengeld. Für das bei ihm lebende Kind erhält er von seiner geschiedenen Ehefrau, die seit<br />
2 Jahren den Karenzurlaub in Anspruch nimmt, keinen Unterhalt; sein Antrag auf Unterhalt <strong>für</strong><br />
dieses Kind sei derzeit bei Gericht anhängig.<br />
Einige Väter geben an, weiterhin Unterhalt zu bezahlen, obwohl die Kinder bereits seit<br />
Monaten bei ihnen wohnen, ihre Pflicht Geldunterhalt zu leisten, sohin nicht (mehr) besteht.<br />
Alle interviewten <strong>Männer</strong>n sehen durchaus die Notwendigkeit des Geldunterhalts <strong>für</strong> die<br />
577 Interviewtranskript B1, Seite 7<br />
578 Interviewtranskript B2, Seite 4<br />
579 Interviewtranskript B2, Seite 3<br />
580 Interviewtranskript B4, Seite 5<br />
117