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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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Obwohl die ExpertInnen das Mitspracherecht der Kinder bei der Zuteilung der Obsorge<br />

begrüßen, sehen sie die Befragung der Kinder als etwas durchaus Problematisches, weil diese<br />

Loyalitätskonflikte der Kinder erzeugen oder verschärfen könnte. 263 „Kinder, die dann von<br />

einem Vater geködert, vor Gericht erscheinen und erklären, dass die Mutter das Letzte ist,<br />

ihnen kein Taschengeld gibt, den Haushalt verkommen lässt – ich weiß nicht, wie die mit 35<br />

dann mit ihrer Verräterrolle klar kommen.“ 264<br />

Auch bei der Umsetzung des Kindschaftsrechtes in der Praxis besteht nach Ansicht der<br />

ExpertInnen Handlungsbedarf, da mündige Minderjährige ihre im Kindschaftsrecht<br />

konstituierten Rechte kaum wahrnehmen könnten.<br />

Die ExpertInnen regen eine Zusatzausbildung <strong>für</strong> RechtspflegerInnen und die Einführung von<br />

VerfahrenspflegerInnen, die mündige Minderjährige in der Wahrnehmung ihrer im<br />

Kindschaftsrecht konstituierten Rechte unterstützen, an.<br />

4.2 Besuchsrecht<br />

Nach Ansicht der ExpertInnen hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung des OGH zum<br />

Besuchsrecht insofern verändert, als jüngeren Kindern und ihrem nicht obsorgeberechtigten<br />

Elternteil nun mehr Besuchszeit zugesprochen würde. Auf Grund der Gutachten der<br />

KinderpsychiaterInnen und PsychologInnen würde dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil<br />

und seinem Kleinkind nunmehr das Besuchsrecht jede Woche bis alle 14 Tage, einmal unter<br />

der Woche und zusätzlich jedes zweite Wochenende, „zugestanden“. 265 „Also, die Judikatur,<br />

soweit sie veröffentlicht ist, insbesondere in der Sammlung ehe- und familienrechtliche<br />

Entscheidungen, ist zum Teil überholt.“ 266 RichterInnen ermöglichten nunmehr beispielsweise<br />

Kindern bereits vor dem Volksschulalter die Übernachtung bei ihrem nicht<br />

obsorgeberechtigten Vater. Ausschlaggebend <strong>für</strong> die Besuchsfrequenz sei nunmehr das<br />

Ausmaß, in dem sich der Vater während der Ehe in die Kindererziehung eingebracht habe. 267<br />

Bei Besuchsrechtsstreitigkeiten würde den Vätern von den Müttern meist vorgeworfen, nicht<br />

zu den vereinbarten Zeiten zu erscheinen, und „mit den Kindern Sachen (zu) machen, die<br />

pädagogisch sehr zweifelhaft“ 268 seien. Väter hingegen klagten, die obsorgeberechtigten<br />

Mütter vereitelten das Besuchsrecht und setzten die Kinder als Druckmittel gegen den Vater<br />

ein. 269 Alle ExpertInnen versuchen, bei Streitigkeiten zwischen den Eltern zu vermitteln, eine<br />

einvernehmliche Regelung des Besuchsrechts herbeizuführen und befriedend einzuwirken, um<br />

<strong>für</strong> das Kind eine möglichst angenehme Situation zu schaffen. Dienlich sei hiebei insbesondere<br />

die Mediation.<br />

263<br />

Interviewtranskript, Gottfried Kühbauer, Seite 3; Helene Klaar, Seite 2<br />

264<br />

Interviewtranskript, Helene Klaar, a.a.O.<br />

265<br />

Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 3<br />

266<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />

267<br />

ebenda<br />

268<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />

269 ebenda<br />

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