Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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Obwohl die ExpertInnen das Mitspracherecht der Kinder bei der Zuteilung der Obsorge<br />
begrüßen, sehen sie die Befragung der Kinder als etwas durchaus Problematisches, weil diese<br />
Loyalitätskonflikte der Kinder erzeugen oder verschärfen könnte. 263 „Kinder, die dann von<br />
einem Vater geködert, vor Gericht erscheinen und erklären, dass die Mutter das Letzte ist,<br />
ihnen kein Taschengeld gibt, den Haushalt verkommen lässt – ich weiß nicht, wie die mit 35<br />
dann mit ihrer Verräterrolle klar kommen.“ 264<br />
Auch bei der Umsetzung des Kindschaftsrechtes in der Praxis besteht nach Ansicht der<br />
ExpertInnen Handlungsbedarf, da mündige Minderjährige ihre im Kindschaftsrecht<br />
konstituierten Rechte kaum wahrnehmen könnten.<br />
Die ExpertInnen regen eine Zusatzausbildung <strong>für</strong> RechtspflegerInnen und die Einführung von<br />
VerfahrenspflegerInnen, die mündige Minderjährige in der Wahrnehmung ihrer im<br />
Kindschaftsrecht konstituierten Rechte unterstützen, an.<br />
4.2 Besuchsrecht<br />
Nach Ansicht der ExpertInnen hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung des OGH zum<br />
Besuchsrecht insofern verändert, als jüngeren Kindern und ihrem nicht obsorgeberechtigten<br />
Elternteil nun mehr Besuchszeit zugesprochen würde. Auf Grund der Gutachten der<br />
KinderpsychiaterInnen und PsychologInnen würde dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil<br />
und seinem Kleinkind nunmehr das Besuchsrecht jede Woche bis alle 14 Tage, einmal unter<br />
der Woche und zusätzlich jedes zweite Wochenende, „zugestanden“. 265 „Also, die Judikatur,<br />
soweit sie veröffentlicht ist, insbesondere in der Sammlung ehe- und familienrechtliche<br />
Entscheidungen, ist zum Teil überholt.“ 266 RichterInnen ermöglichten nunmehr beispielsweise<br />
Kindern bereits vor dem Volksschulalter die Übernachtung bei ihrem nicht<br />
obsorgeberechtigten Vater. Ausschlaggebend <strong>für</strong> die Besuchsfrequenz sei nunmehr das<br />
Ausmaß, in dem sich der Vater während der Ehe in die Kindererziehung eingebracht habe. 267<br />
Bei Besuchsrechtsstreitigkeiten würde den Vätern von den Müttern meist vorgeworfen, nicht<br />
zu den vereinbarten Zeiten zu erscheinen, und „mit den Kindern Sachen (zu) machen, die<br />
pädagogisch sehr zweifelhaft“ 268 seien. Väter hingegen klagten, die obsorgeberechtigten<br />
Mütter vereitelten das Besuchsrecht und setzten die Kinder als Druckmittel gegen den Vater<br />
ein. 269 Alle ExpertInnen versuchen, bei Streitigkeiten zwischen den Eltern zu vermitteln, eine<br />
einvernehmliche Regelung des Besuchsrechts herbeizuführen und befriedend einzuwirken, um<br />
<strong>für</strong> das Kind eine möglichst angenehme Situation zu schaffen. Dienlich sei hiebei insbesondere<br />
die Mediation.<br />
263<br />
Interviewtranskript, Gottfried Kühbauer, Seite 3; Helene Klaar, Seite 2<br />
264<br />
Interviewtranskript, Helene Klaar, a.a.O.<br />
265<br />
Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 3<br />
266<br />
Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 4<br />
267<br />
ebenda<br />
268<br />
Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />
269 ebenda<br />
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