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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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Eine Schwierigkeit bei der Bemessung des Unterhalts stellten die unangemeldeten Einkünfte<br />

Unterhaltspflichtiger dar: „Es ist halt das Problem, dass wahnsinnig viele unangemeldet<br />

beschäftigt sind. Denen ist es oft egal, ob sie vom Arbeitsmarktservice 7.000,-- oder 8.000,--<br />

Schilling [ca. € 509,-- oder € 581,--, Anm. d. Verf.] bekommen, weil er das eh’ zusätzlich zu<br />

irgend etwas dazu hat. Und das zu beurteilen ist halt schwierig.“ 366 Der vermeintlich<br />

Arbeitslose, der seinen Lebensunterhalt als Schwarzarbeiter beschafft, zahlt daher den<br />

Unterhalt nur von dem Betrag, den er vom Arbeitsmarktservice erhält, solange er nicht auf<br />

einen höheren Betrag angespannt werde. Das würde verhindert, hätte der Unterhaltspflichtige,<br />

solange „nicht eine absolute Leistungsunfähigkeit des Vaters vorliegt“ 367 , immer einen fixen<br />

Mindestunterhalt zu bezahlen. Dies könnte natürlich, ebenso wie eine weitere Herabsetzung<br />

der Pfändungsgrenze, kritisiert werden. 368<br />

Vor der Entscheidung, ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger anzuspannen ist, stellt meist ein<br />

Sachverständiger mit Gutachten fest, wie lange jemand zur Arbeitssuche braucht, oder aber es<br />

wird auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Jackwerth 369 berichtet, dass Väter trotz eines<br />

Handicaps, weil sie überaus außerordentlich bemüht waren, Arbeit fanden. Es gäbe aber auch<br />

Väter, die jahrelang arbeitslos seien und sich nicht vermitteln lassen wollten. Manche<br />

Arbeitsuchenden seien sicher geschickter als andere, manche hätten bei der Arbeitssuche<br />

vielleicht besonderes Pech. Bei der Beurteilung der Situation könnte es in Ausnahmefällen zu<br />

Fehleinschätzungen kommen, wenn die Lage des Einzelfalls durch das Gutachten des<br />

Sachverständigen oder bei Rückgriff auf Erfahrungswerte zu wenig berücksichtigt werde. 370<br />

Die Rechtsprechung hätte sich <strong>für</strong> Unterhaltspflichtige in den letzten Jahren positiv entwickelt,<br />

da Arbeitslose nunmehr nur dann bis zu ihrem zuletzt verdienten Lohn angespannt würden,<br />

wenn ihre Absicht, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen, sehr offensichtlich und wiederholt<br />

erfolgt sei. 371 In allen anderen Fällen urteile die Justiz heute: „Er ist jetzt arbeitslos geworden,<br />

und unabhängig von dem, was vorher passiert ist. Wie lange braucht er, um wieder einen<br />

Arbeitsplatz zu bekommen?“ 372 Arbeitslosigkeit bewirke sohin heute auch dann die<br />

Reduzierung des Unterhalts, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatzverlust selbst<br />

verschuldet hat. Unterhaltspflichtige könnten dies ausnutzen und immer wieder arbeitslos<br />

werden, um weniger Unterhalt zu zahlen. Unterhaltspflichtige hätten hier solange einen relativ<br />

großen Spielraum, bis ihre Absicht, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen, deutlich werde und<br />

der Anspannungsgrundsatz angewandt werde. 373<br />

366 Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 2<br />

367 Interviewtranskript, Erich Engl, Seite 2<br />

368 ebenda<br />

369 Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 8f<br />

370 ebenda<br />

371 vgl. Kapitel 2.3.2<br />

372 Interviewtranskript, Reinhard Jackwerth, Seite 8<br />

373 ebenda<br />

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