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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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[€ 146,-- Anm. d. Verf.]. Der Unterhaltsvorschuss, den der Staat leistet, wird entkoppelt. Das<br />

würde zu einer wesentlichen Entlastung in den verschiedensten Bereichen führen. Die<br />

obsorgeberechtigten Mütter wüssten, diesen Betrag bekomme ich sicher, während es jetzt so<br />

ist, dass wenn der Vater arbeitslos ist, wird das ganze auf ATS 400,--[€ 30,--, Anm. d. Verf.]<br />

herunter gesetzt, denn das ist der Familienzuschuss. Ich könnte mir vorstellen, dass das sehr<br />

viel Entkrampfung zwischen den Elternteilen bringt.“ 416 Paschinger betont in diesem<br />

Zusammenhang, dass dies eine Idee sei, die entsprechend durchkalkuliert und geprüft werden<br />

müsse. Auch Engl 417 regt, allerdings in einem anderen Zusammenhang, einen Mindestunterhalt<br />

an. 418<br />

4.8 Finanzielle Folgen <strong>für</strong> den Unterhaltspflichtigen<br />

Alle ExpertInnen betonen, dass durch Scheidung und Trennung jeder Elternteil finanziell<br />

stärker belastet sei: „Die Mühe, die derjenige hat, der die Kinder hat, ist eigentlich ein irrsinnig<br />

großer Aufwand. Das kann man mit Geld gar nicht bezahlen. Für den Vater ist es natürlich<br />

schwer, je nachdem wie viele Kinder er hat, einen doch so hohen Betrag monatlich weg zu<br />

geben.“ 419 Besonders schwierig sei die finanzielle Situation derjenigen Unterhaltspflichtigen,<br />

„die eher wenig verdienen, weil da die Prozente mehr ins Gewicht fallen. Ein überwiegender<br />

Anteil sind Verdiener zwischen 14.000,-- [etwa € 1.020,--, Anm. d. Verf.] und 18.000,--<br />

Schilling [etwa € 1.310,--, Anm. d. Verf. ].“ 420 „Der Vater kann es sich nicht leisten, die<br />

Mutter als Vertreterin des Kindes würde es [den Unterhalt, Anm. d. Verf.] dringend<br />

brauchen.“ 421<br />

Die Finanzierung des getrennten Lebens und die Bezahlung des Unterhaltes führe nach<br />

Ansicht der ExpertInnen zu massiven finanziellen Einbußen im Leben des Mannes. 422 Die<br />

finanzielle Einschnürung des Geldunterhaltspflichtigen beginnt <strong>für</strong> Tews dann, wenn dieser <strong>für</strong><br />

mehr als ein Kind Unterhalt zu leisten habe. 423 Lehnbauer expliziert dies an einem Beispiel:<br />

„Es gibt wirklich schlimme Einzelfälle. Meiner Erfahrung nach lebt ein durchschnittlicher<br />

Verdiener mit 3 Kindern schon am Existenzminimum. Er hat z.B. 15.000,-- Schilling [etwa €<br />

1.090,--, Anm. d. Verf.] im Monat, sind das mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ca. 16.517,--<br />

Schilling [etwa € 1.200,--, Anm. d. Verf.] und jetzt zahlt er <strong>für</strong> die Kinder 7.000,-- Schilling<br />

[etwa € 510,--, Anm. d. Verf. ] im Monat oder mehr, dem bleiben oft nur 7.000,-- Schilling<br />

[etwa € 510,--, Anm. d. Verf. ] zum Leben. Ich verpflichte oft Väter, wo ich mir denke, ich<br />

wüsste nicht, wie ich so leben könnte. Nur mir selbst bleibt auch nichts anderes über, und<br />

andererseits muss man sich halt überlegen, wenn man Kinder in die Welt setzt.“ 424<br />

Jackwerth führt aus, dass der Unterhaltspflichtige zu einer Unterhaltshöhe verpflichtet werden<br />

könnte, die ihn zwinge, unter dem Existenzminimum zu leben. „Die Überlegung des OGH<br />

416<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 4<br />

417<br />

Interviewtranskript, Erich Engl, Seite 2<br />

418<br />

siehe Kapitel 7.5<br />

419<br />

Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 2<br />

420<br />

Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 2<br />

421<br />

Interviewtranskript, Erich Engl, Seite 2<br />

422<br />

Interviewtranskript, Josef Schweighofer, Seite 3<br />

423<br />

Interviewtranskript, Günter Tews, Seite 5<br />

424<br />

Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 3<br />

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