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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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etwa im außerstreitigen Verfahren 429 oder in Verwaltungsverfahren nach amtswegiger<br />

Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes – in der Sache selbst zu entscheiden haben,<br />

• die Manuduktionspflicht in streitigen Verfahren (§§ 432 und 435 ZPO) <strong>für</strong> unvertretene<br />

Parteien bedauerlicherweise noch immer zu kurz greift,<br />

• die rechtsunkundige, unvertretene Partei mit dem Geltungsbereich des außerstreitigen<br />

und streitigen Verfahren und deren verfahrensrechtlichen Unterschieden überfordert ist<br />

und<br />

• der Spezialisierungsgrad der RichterInnen, je nach geographischer Lage des Gerichtes,<br />

höchst unterschiedlich ist.<br />

Dass Scheidung einer der Faktoren sein kann, die zu Obdachlosigkeit von <strong>Männer</strong>n führen,<br />

wird von den ExpertInnen allgemein anerkannt. Allerdings betonen sie, dass es mehr als nur<br />

der Scheidung bedarf, damit ein Mann auf Dauer obdachlos wird. <strong>Männer</strong> sind jedoch nach der<br />

Scheidung vergleichsweise schneller von Obdachlosigkeit bedroht als Frauen, weil meist die<br />

<strong>Männer</strong> aus der ehelichen Wohnung ausziehen. 430<br />

Die Verpflichtung zu Kindesunterhalt alleine, führe keinesfalls zu Obdachlosigkeit. „Erstens<br />

dauert es eine Weile, bis wir anfangen den Unterhalt einzutreiben. Die Toleranz zum Zuwarten<br />

bis eine Zahlung erfolgt, ist in der Regel bei vielen Frauen eine große. Zweitens, wenn jemand<br />

arbeitet und ein regelmäßiges Einkommen hat, wird versucht, eine Regelung zu treffen. Erst<br />

wenn er dieser nicht nachkommt, wird eine Lohnpfändung gemacht. Wenn nur der Unterhalt<br />

gepfändet wird, und er sonst keine Schulden hat, ist das Existenzminimum ein relativ hohes.<br />

Und selbst dann ist noch eine Regelung zwischen dem Jugendamt und dem<br />

Zahlungspflichtigen möglich. All das hängt von einer gewissen Kooperationsbereitschaft und<br />

einer gewissen Zahlungsmoral ab. Warum es dann dennoch zu Obdachlosigkeit kommen kann,<br />

ist, wenn auch andere Pfändungen vorliegen. Wenn dann noch Arbeitslosigkeit dazu kommt,<br />

wird es haarig. Dass er mit einer Arbeitslosenunterstützung von 5.000,-- Schilling [etwa<br />

€ 363,--, Anm. d. Verf.] auf Dauer keine Wohnung erhalten kann, ist klar. Aber der Unterhalt<br />

ist kein Auslöser, sondern höchstens ein Teil, der dazu kommt.“ 431 Vielfach seien<br />

Alkoholismus und psychische Probleme unter den Ursachen, die bewirkten, dass ein Mann<br />

keine Verantwortung <strong>für</strong> sein Leben oder das der Kinder übernimmt. Er ließe sich hängen und<br />

kümmerte sich um nichts mehr. 432 Das soziale Netz <strong>für</strong> <strong>Männer</strong> wird von den ExpertInnen<br />

positiv beurteilt, die betroffenen <strong>Männer</strong> müssten jedoch aktiv werden, um dieses Netz in<br />

Anspruch nehmen zu können.<br />

Engl macht deutlich, welche Konsequenzen die Nichtbezahlung des Kindesunterhaltes nach<br />

sich ziehen kann, und in welche Spirale Unterhaltspflichtige geraten können: „Die Folgen sind,<br />

dass der, der die Kinder betreut, zum Bittsteller wird, und der, der zahlt, wird zum Schuldner.<br />

Er flüchtet aus der Arbeitswelt, um als U-Boot zu leben, hat beim Staat Schulden, die sich aus<br />

Unterhaltsvorschüssen ergeben, die er aber auch nach 20 Jahren noch zurückzahlen muss. Zu<br />

429<br />

Im außerstreitigen Verfahren gilt der dem Zivilprozessrecht innewohnende Grundsatz der strengen<br />

Bindung der RichterInnen an die Anträge nicht.<br />

430<br />

Interviewtranskript Stefan Ohmacht, Seite 2; siehe hiezu auch das Kapitel 5.9,<br />

„Vermögensaufteilung“<br />

431<br />

Interviewtranskript, Elisabeth Paschinger, Seite 3<br />

432<br />

Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 4<br />

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