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Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot

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� Der überwiegenden Mehrheit der betroffenen <strong>Männer</strong> mangelt es an dem<br />

erforderlichen Wissen über die ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen der<br />

österreichischen Rechtsordnung, die finanziellen Mittel <strong>für</strong> die Vertretung durch einen<br />

im Ehe- und Familienrecht versierten Rechtsanwalt sind oft nicht vorhanden. Die<br />

Erfahrung zeigt, dass die Manuduktionspflicht der Richter (§§ 432 und 435 ZPO) <strong>für</strong><br />

unvertretene Parteien zu kurz greift. Damit <strong>Männer</strong>, auch im Interesse des Wohles ihrer<br />

Kinder, die ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte wahrnehmen (und in<br />

Verfahren durchsetzen) können, sollte es in ehe- und familienrechtlichen Verfahren -<br />

abweichend von den Bestimmungen der §§ 404 und 405 ZPO - Richtern analog zu §§<br />

37 und 39 Abs. 2 AVG 1990 gestattet sein, amtswegig den maßgeblichen Sachverhalt<br />

zu ermitteln und auf dessen Grundlage zu entscheiden.<br />

� Mediation wird sowohl von ExpertInnen als auch von Betroffenen bei einer Scheidung<br />

begrüßt. Da Mediation vom Bundesminister <strong>für</strong> soziale Sicherheit und Generationen<br />

einkommensabhängig gefördert wird, ist sie überdies auch <strong>für</strong> geringe Einkommen<br />

leistbar. Durch die Erlassung des bereits seit langem beabsichtigten Mediationsgesetzes<br />

könnte die Inanspruchnahme der Mediation in ehe- und familienrechtlichen Streitfällen<br />

forciert werden.<br />

� Für <strong>Männer</strong> bestehen im Gegensatz zu Frauen nur eine sehr geringe Anzahl von<br />

Beratungsstellen. Da solche Beratungsstellen, einerseits wegen der Vermittlung von<br />

Kenntnissen über ehe- und familienrechtliche Bestimmungen und andererseits wegen<br />

der von ihnen geleisteten psychischen Unterstützung, <strong>Männer</strong>n helfen, ihre Rechte<br />

wahrzunehmen, und die mit Scheidung verbundenen psychischen Belastungen zu<br />

bewältigen, sollten solche Beratungsstellen <strong>für</strong> <strong>Männer</strong> vermehrt eingerichtet und von<br />

den Organen des Bundes und der Länder vermehrt gefördert werden.<br />

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