Scheidungsfolgen für Männer - Vaterverbot
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4.5 Herabsetzung des Unterhalts versus Anspannungsgrundsatz<br />
Wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz in der Absicht, sich der Unterhaltspflicht zu<br />
entziehen, verloren hat, und danach nicht alles unternimmt, um einen neuen Arbeitsplatz zu<br />
finden, kann er auf jenes Einkommen angespannt werden, das er auf dem Arbeitsmarkt<br />
erzielen könnte. 357<br />
Die Herabsetzung des Unterhalts auf Grund geringeren Einkommens oder Arbeitslosigkeit<br />
erfolgt laut Lehnbauer 358 erst nach Verzögerung: „Wenn der Vater zum Beispiel € 290,-- 359<br />
zahlt, intern versetzt wird, und dadurch weniger zahlen müsste, kommt er zu mir, beantragt<br />
das. Nur ich kann ja nicht sofort entscheiden. Ich muss erst schauen, wie entwickelt sich sein<br />
Gehalt wirklich. Das kann bis zu drei bis vier Monate dauern. Der Vater muss im Prinzip das<br />
Volle weiter bezahlen, bis er herabgesetzt wird. Wenn er dann zur Mutter sagt, bitte gib mir<br />
das Geld zurück oder ich zahle da<strong>für</strong> weniger, kann sie sagen, dass sie es in gutem Glauben 360<br />
verbraucht hat. Und da sind die Väter sicherlich oft benachteiligt.“ 361 Hier stelle es sich <strong>für</strong><br />
Unterhaltspflichtige als Vorteil heraus, wenn sie den Unterhalt über das Jugendamt zahlen, das<br />
„Jugendamt verrechnet gegen“. 362<br />
Das grundsätzliche Problem bei der Unterhaltsbemessung sehen die ExpertInnen darin, dass<br />
viele Unterhaltsschuldner in die Arbeitslosigkeit flüchteten. 363 Bei der „Anspannung“ auf das<br />
auf dem Arbeitsmarkt erzielbare Einkommen, gelte es unter Berücksichtigung verschiedener<br />
Faktoren abzuwägen, wieviel der Unterhaltszahlende tatsächlich verdienen könnte. Lehnbauer<br />
sagt über ihren Berufsalltag: „Mir fällt auf, die Reaktion der Väter ist einfach die, dass sie<br />
nicht mehr arbeiten gehen. Ich habe wahnsinnig viele Fälle von Notstandsbeziehern, die bei<br />
mir sitzen und beteuern, ich bekomme ja keine Arbeit.“ Überdies kämen Unterhaltspflichtige<br />
in vielen Fällen nicht einmal gerichtlichen Ladungen nach. „Sie können sich nicht vorstellen,<br />
wie viele Ladungen ich habe und keiner kommt.“ 364 Nach Lehnbauer sei es oft erforderlich<br />
anzuspannen; das angespannte Einkommen läge immer unter dem Betrag, den „solche Leute<br />
tatsächlich verdienen könnten“ 365 .<br />
357<br />
siehe Kapitel 2.3.2<br />
358<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 6<br />
359<br />
ca. ATS 4.000,--<br />
360<br />
Der gute Glaube fällt nach der ständigen Judikatur des OGH zu § 326 ABGB in jenem Zeitpunkt<br />
weg, wenn der Obsorgeberechtigte Zweifel an der Höhe des vom Unterhaltspflichtigen zu<br />
bezahlenden Unterhaltes haben muss. Der gute Glaube des Obsorgeberechtigten ist sohin<br />
jedenfalls ab jenem Zeitpunkt nicht mehr gegeben, in dem der Obsorgeberechtigte davon Kenntnis<br />
erlangt, dass Zweifel an der Höhe des Unterhalts bestehen. Sohin ist zu viel bezahlter Unterhalt ab<br />
jenem Zeitpunkt, in dem dem Obsorgeberechtigten der Antrag auf Reduzierung des Unterhalts<br />
bekannt wird, das ist jedenfalls das Datum der Zustellung des Schreibens des Gerichtes, dass ein<br />
Antrag auf Reduzierung des Unterhaltes eingebracht worden ist, zurückzuzahlen (vgl. auch<br />
Dittrich/Tades, Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Wien 1995, Seite 108; MietSlg 32.251;<br />
u.a.).<br />
361<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 6<br />
362<br />
ebenda<br />
363<br />
Interviewtranskript, Erich Engl, Seite 2<br />
364<br />
Interviewtranskript, Christa Lehnbauer, Seite 2<br />
365 ebenda<br />
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