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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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76 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>2 Zusammenfassung der wichtigsten RechnungslegungsgrundsätzeNachfolgend sind die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze aufgeführt; sofern nicht anders vermerkt,wurden sie auf alle hier dargestellten Berichtsperioden angewendet.2.1 GRUNDLAGE DER BERICHTERSTATTUNGDie konsolidierte <strong>Jahresrechnung</strong> von <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> wurde in Übereinstimmung mit den «InternationalFinancial <strong>Report</strong>ing Standards» (IFRS) erstellt. Sie basiert auf dem Anschaffungswertprinzip mitAusnahme der nachfolgend auf geführten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum FairValue bilanziert wurden: Derivate, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerteund Verbindlichkeiten, als jederzeit verkäuflich klas sifizierte finanzielle Vermögenswerte sowieInvestitionsliegenschaften.Die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert einige wichtige Schätzungen.Ferner werden vom Management bei der Anwendung der Rechnungs legungsgrundsätze Beurteilungenverlangt. Bereiche mit einem höheren Beurteilungsbedarf bzw. höherer Komplexität oder Bereiche,bei denen Annahmen und Schätzungen für die konsolidierte <strong>Jahresrechnung</strong> massgebend sind, sindin Anhang 3 aufgeführt.2.2 ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEIN DER BERICHTSPERIODE GELTENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONENIm Dezember 2010 veröffentlichte das International Accounting Standards Board «Latente Steuern:Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte», eine Änderung von IAS 12 «Ertragsteuern».Wird ein Vermögenswert anhand des Fair-Value-Modells nach IAS 40 «Als Finanzinvestitiongehaltene Immobilien» bewertet, kann sich die Beurteilung, ob die Wiedererlangung des Vermögenswertsdurch Nutzung oder durch Veräusserung erfolgen wird, als schwierig und subjektiv erweisen.Die Änderung sieht eine praktische Lösung des Problems vor: Es soll davon ausgegangen werden, dassder Buchwert in der Regel durch Veräusserung wiedererlangt wird. Die Änderung trat für die am odernach dem 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Diese Änderung hat zurzeit keineAuswirkungen auf die konsolidierte <strong>Jahresrechnung</strong> der Gruppe.Im Oktober 2010 wurden Änderungen von IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben» veröffentlicht. DieÄnderungen erleichtern es dem Leser von <strong>Jahresrechnung</strong>en, die Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten(z. B. Verbriefungen) sowie die möglichen Auswirkungen der beim Übertragenden verbleibendenRisiken zu verstehen. Ausserdem schreiben die Änderungen zusätzliche Angaben vor,wenn gegen Ende der Berichtsperiode eine unverhältnismässige Anzahl Übertragungen durch geführtwird. Die Änderungen traten für die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnenden Geschäftsjahre inKraft. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe ist von diesen Änderungen zurzeit nicht betroffen.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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