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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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137 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>Die Entwicklung bei Schadenfällen im Rahmen von Nichtlebensversicherungsverträgen umfasst dasNichtlebengeschäft in Frankreich. Ein kleiner Teil des Nichtlebengeschäfts ist von kurzfristigerNatur in dem Sinne, dass die eingetretenen Schadenfälle fast immer innerhalb eines Jahres abgewickeltwerden. Offene Schadenfälle am Bilanzstichtag sind deshalb hinsichtlich ihres Ausmassesnicht relevant, und die endgültigen Schadenkosten unterliegen im Verlauf der Zeit keinen wesentlichenVeränderungen. Die Angaben zu diesem Geschäftszweig sind in obiger Tabelle nicht enthalten.Die Annahmevorschriften für Risiken stimmen mit dem «Code des Assurances» und dem französischenAufsichtsrecht überein. Zeichnungsrichtlinien und Tarife werden jährlich überprüft.Die Überwachung der eingegangenen Risiken hinsichtlich der entsprechenden Prämien und Schädenerfolgt monatlich. Bei Risiken, deren Schadensatz ein bestimmtes Mass übersteigt, wird für dieAnpassung der Tarife ein automatisches Schadenüberwachungssystem eingesetzt.RÜCKVERSICHERUNGDurch Rückversicherung wird das Versicherungsrisiko der Gruppe begrenzt. Dies entlastet dieGruppe jedoch nicht von ihren Verpflichtungen als Erstversicherer; und wenn ein Rückversicherereinen Schaden nicht bezahlt, haftet die Gruppe gegenüber dem Versicherungsnehmer weiterhin fürdie Zahlungen. Für nicht einbringliche Forderungen gegenüber Rückversicherern würde eine aufSchätzungen basierende Wertberichtigung ausgewiesen.Zusätzlich hält die Gruppe umfangreiche Sicherheiten im Rahmen von Rückversicherungsverträgenzur Sicherstellung von Forderungen (Depoteinlagen und Wertschriften). Von Rückversicherern rückforderbareBeträge werden auf Basis der geschätzten Leistungen aus den Erstversicherungsverträgenberechnet und in der Bilanz unter Guthaben aus Rückversicherung ausgewiesen.Das Management überprüft die Rückversicherungsprogramme regelmässig unter Berücksichtigungvon Vertrag, Typ, gedeckten Risiken und Selbstbehalt. Für die Genehmigung von Rückversicherungsprogrammenund deren Änderung werden ein Prozess, die Kompetenzen und die Limiten festgelegt.Damit die Einhaltung der Prinzipien der Gruppe gewährleistet ist, wurden Richtlinien zur Rückversicherungeingeführt.Im Rahmen ihrer Selbstbehaltspolitik beschränkt die Gruppe ihr Exposure für Todesfall- undErwerbsunfähigkeitsleistungen auf CHF 5 Millionen pro Leben. Bei anderen Produkten (z. B. zurAbsicherung von schweren Krankheiten oder Langzeitpflege) oder Exposures in internationalenMärkten kann der Selbstbehalt tiefer sein. Zur Deckung von Schadenhäufungen, die aus einem einzigenEreignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen entstanden sind, bestehen Rückversicherungsverträge,die das Katastrophenrisiko abdecken.Auf Gruppenebene ist das Rückversicherungsteam verantwortlich für die Umsetzung der Selbstbehaltspolitikmittels gruppeninterner Rückversicherung. Letztere wird wie ein Drittgeschäft behandelt.Bei Sach- und Haftpflichtversicherungen umfassen die Rückversiche rungsvereinbarungen überwiegendnichtproportionale Deckungen für einzelne Risiken und/oder Ereignisse, die an das spezifischeExposure angepasst sind. Dies umfasst Schadenexzedenten-, Stop-Loss- und Katastrophendeckungen.Zum Schutz vor spezifischen Risiken wird auch fakultative Rückversicherung eingekauft.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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