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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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97 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>2.21 RÜCKSTELLUNGEN UND EVENTUALVERPFLICHTUNGENRückstellungen beinhalten Verbindlichkeiten, bei denen Unsicherheiten bezüglich Höhe oder Zeitpunktder Zahlungen bestehen. Rückstellungen werden erfasst, wenn am Bilanzstichtag aufgrundeines Ereignisses der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, die wahrscheinlich denAbfluss von Ressourcen erfordert und deren Umfang zuverlässig sowie auf Basis der bestmöglichenSchätzungen festgelegt werden kann. Eventual verpflichtungen werden im Anhang ausgewiesen,wenn eine mögliche oder gegenwärtige Verpflichtung besteht, die den Abfluss von Ressourcen erfordernkann, wahrscheinlich aber nicht erfordern wird, oder wenn die Verpflichtung nicht ausreichend verlässlichgeschätzt werden kann.2.22 EIGENE AKTIENEigene Aktien werden in der konsolidierten Bilanz zum Anschaffungswert ausgewiesen und als Negativpostenmit dem Eigenkapital verrechnet. Differenzen zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufserlöseigener Aktien werden als Veränderung des Agios ausgewiesen.2.23 ERGEBNIS JE AKTIEDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich, indem das den Aktionären zustehende Ergebnisdurch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien geteiltwird, unter Ausschluss der durchschnittlichen Anzahl Aktien, die von der Gruppe erworben wurdenund als eigene Aktien gehalten werden.Für das verwässerte Ergebnis je Aktie werden der Gewinn und der gewichtete Durchschnitt der ausstehendenAktien angepasst, wobei alle verwässernden potenziellen Umwandlungen in Aktien ausWandelanleihen oder ausgegebenen Optionen berücksichtigt werden. Mögliche oder bedingte Ausgabenvon Aktien gelten nur dann als verwässernd, wenn die Aktienumwandlung das Ergebnis je Aktiereduzieren würde.2.24 VERRECHNUNGIn der Bilanz werden Verrechnungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeitenmit dem entsprechenden Ausweis des Nettobetrags nur dann vorgenommen, wenn ein durchsetzbaresRecht zur Verrechnung der erfassten Beträge vorliegt und zudem die Absicht besteht, für dieentsprechenden Positionen im gleichen Zeitpunkt einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführenoder mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts gleichzeitig die dazugehörende Schuldabzulösen.2.25 BEVORSTEHENDE ÄNDERUNGEN VON RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZENIm Dezember 2011 veröffentlichte das International Accounting Standards Board Änderungen vonIAS 32 «Finanzinstrumente: Darstellung» und IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben». Die Anpassungenverdeutlichen die Verrechnungsvorschriften bei Finanzinstrumenten mit dem Ziel, Investoren undanderen Lesern von <strong>Jahresrechnung</strong>en die Beurteilung der (potenziellen) Auswirkungen von Aufrechnungsvereinbarungenauf die Finanzlage eines Unternehmens zu erleichtern. Die Änderungen tretenfür die am oder nach dem 1. Januar 2014 bzw. 2013 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Die Auswirkungenvon Derivattransaktionen, welche in der Bilanz zum 31. Dezember 2012 nicht die Kriterienfür die Verrechnung erfüllten, beliefen sich auf rund CHF 800 Millionen. Die im Rahmen vonDerivattransaktionen erhaltenen Barsicherheiten betrugen zum 31. Dezember 2012 netto rundCHF 700 Millionen.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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