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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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86 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>Leistungen, die aus der Anwendung der gesetzlichen Mindestausschüttungsquoten resultieren, denVersicherungsnehmern als Teil ihrer garantierten Leistungen zugeteilt. Diese Beträge werden immerals Verbindlichkeiten erfasst.Die Realisierung von Gewinnen oder Verlusten auf Vermögenswerten hat unmittelbare Auswirkungenauf die Bewertung von Verbindlichkeiten aus ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Folglichwerden Änderungen dieser Verbindlichkeiten nur dann direkt im Eigenkapital erfasst, wenn dieBewertungsdifferenzen auf den Vermögenswerten aus direkt im Eigenkapital erfassten Gewinnenoder Verlusten resultieren («Schattenbilanzierung»).Da die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern aus dem Versicherungsgeschäft vollumfänglichverbucht werden, wurden keine weiteren Verbindlichkeiten aus ermessensabhängigenÜberschussbeteiligungen gebildet.Für die Geschäftsbereiche der <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe gelten folgende gesetzlichen Mindestausschüttungsquoten:SCHWEIZKollektivgeschäft mit gesetzlicher Mindestausschüttungsquote: Mindestens 90% der Bruttoerträgeaus den Spar-, Risiko- und Kostenkomponenten abzüglich der entsprechenden Aufwendungen müssenden Versicherungsnehmern zugewiesen werden. Übriges Geschäft: keine gesetzliche Mindestausschüttungsquote.FRANKREICHIm Lebensversicherungsgeschäft werden mindestens 85% des Anlageergebnisses und 90% der übrigenErgebnisse den Versicherungsnehmern zugewiesen.DEUTSCHLANDMindestens 90% des Gesamtanlageergebnisses abzüglich 100% des garantierten Mindestzinses aufEinlagen der Versicherungsnehmer, mindestens 75% des Risikoergebnisses und mindestens 50% despositiven Kosten ergebnisses werden den Versicherungsnehmern zugewiesen.LUXEMBURG/LIECHTENSTEINKeine gesetzlichen Mindestausschüttungsquoten.NICHT ERMESSENSABHÄNGIGE ÜBERSCHUSSBETEILIGUNGENBestimmte Überschussbeteiligungssysteme erfüllen die Kriterien für ermessensabhängige Überschussbeteiligungennicht. Bei diesen Überschussbetei ligungen kann es sich um garantierte Elementehandeln. Einige Überschussanteile beruhen auf Benchmark-Zinssätzen, die den Ver sicherungsnehmerngutgeschrieben werden. Bei bestimmten Produkten richten sich die Überschussanteile nach derEntwicklung biometrischer Parameter wie Sterblichkeit und Morbidität. Diese Überschussanteilewerden in Abhängigkeit vom Risikoergebnis der beteiligten Verträge zugewiesen. Die Höhe und derZeitpunkt dieser Überschussanteile liegen nicht im Ermessen des Managements und werden aufBasis der relevanten vertraglichen Bestimmungen als Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmernabgegrenzt.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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