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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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135 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>MORBIDITÄT UND INVALIDITÄTDas Risiko Invalidität bezieht sich auf die finanziellen Folgen, die entstehen, wenn bestimmte Personengruppenhäufiger invalid werden und/oder weniger schnell als erwartet genesen. Die bedeutendstenRisikofaktoren im Hinblick auf Morbidität sind Epidemien oder wesentliche Änderungen derLebensgewohn heiten, zum Beispiel der Ess-, Rauch- und Bewegungsgewohn heiten, oder wirtschaftlicheFaktoren.EINGEBETTETE OPTIONENHat ein Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vertrags künftig vollständigoder teilweise von der Prämienzahlung befreien zu lassen, den Vertrag insgesamt zu kündigen odereine garantierte Rentenoption auszuüben, hängt die Höhe der Versicherungsverpflichtung in gewissemUmfang auch vom Verhalten des Versicherungsnehmers ab. Unter der Annahme, dass ein bestimmterTeil der Versicherungsnehmer rational entscheiden wird, ist davon auszugehen, dass das Versicherungsrisikoinsgesamt durch dieses Verhalten erhöht wird. So werden Versicherungsnehmer, derenGesundheitszustand sich stark verschlechtert hat, wahrscheinlich weniger zur Kündigung von Verträgenmit Invaliditäts- oder Todesfallleistungen neigen als Versicherungsnehmer, die bei guterGesundheit sind. Dies führt tendenziell zu einem Anstieg der erwarteten Sterblichkeit der Versicherungsnehmer,je stärker das Vertragsportefeuille durch Rückkauf schrumpft (Negativselektion).ZEICHNUNGSSTRATEGIEBei der Zeichnung des Geschäfts geht es um die Auswahl und Klassifizierung versicherbarer Risiken.Die Zeichnungsstrategie versucht sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken hinsichtlich desRisiko typs und der Höhe der versicherten Leistungen gut diversifiziert sind. Bei der Zeichnung vonLebengeschäft geht es darum, dass die Prämien und allgemeinen Bedingungen der Versicherungspolicenmit den zu versichernden Risiken konform sind. Der erste Schritt im Zeichnungsprozessbesteht darin festzulegen, welche Einzelrisiken akzeptiert werden können. Der zweite Schritt ist dieZusammenfassung der akzeptierten Risiken in Gruppen mit ungefähr gleich hohem Risiko. BeideProzesse müssen objektiv und einheitlich durchgeführt werden. Die Gruppe legt Limiten für dieAnnahme von Versicherungsdeckungen fest, die sich aus neuem und erneuertem Geschäft ergeben.Im Rahmen des Zeichnungsverfahrens findet auch eine Gesundheitsprüfung statt, so dass die erhobenenPrämien den Gesundheitszustand und die familiäre Vorbelastung der Antragsteller widerspiegeln.Die Limiten betreffen die risikobehafteten Beträge, die maximal versicherten Schäden oder denBarwert der Prämien auf Vertrags- oder Versichertenebene. Je nach Typ des Geschäfts und der überschrittenenLimite muss der neue oder erneuerte Vertrag von einem spezi fischen Anlage- und Risikoausschussoder von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Verträge, welche die festgesetzten Limitenübersteigen, müssen vor der Genehmigung nach vorab definierten Verfahren auf ihre Profitabilitätüberprüft werden. Bestimmte Verträge, die spezifische Risiken im Zusammenhang mit Derivatenoder demografischen Risikofaktoren enthalten, für die keine verlässlichen Daten verfügbar sind,müssen unabhängig von der Höhe der angebotenen Deckung zur Genehmigung vorgelegt werden.Über Versicherungsdeckungen, welche die festgesetzten Limiten übersteigen, müssen regelmässigeinterne Berichte vorgelegt werden. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Zeichnungspraktikenden Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen.Für bestimmte Teile des Kollektivlebengeschäfts gilt im Hinblick auf Gesundheitsprüfungen, die vorder Zeichnung von Geschäft verlangt werden, das Recht des jeweiligen Landes. Für bestimmte Teiledes Einzellebengeschäfts bestehen Vereinbarungen im Hinblick auf Gesundheitsprüfungen vonAntragstellern vor der Zeichnung von Geschäft. Wird das Risiko hoch eingeschätzt, werden der Aus-<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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