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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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98 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>Im Juni 2011 veröffentlichte das International Accounting Standards Board eine Änderung von IAS 19«Leistungen an Arbeitnehmer». Bedeutende Verbesserungen wurden vorgenommen, indem die Möglichkeit,Gewinne und Verluste abzugrenzen (Korridor-Methode), abgeschafft und die Darstellung vonVeränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen optimiertwurde. Dabei müssen Neubewertungen im «übrigen Gesamterfolg» ausgewiesen werden. Ausserdemwurden die Offenlegungsvorschriften für leistungs orientierte Pläne erweitert, womit über die Merkmaleund Risiken solcher Pläne bessere Angaben gemacht werden können. Die Änderung von IAS 19«Leistungen an Arbeitnehmer» tritt für die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahrein Kraft. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe erwartet, dass sich die neuen Vorschriften auf die ausgewiesenenBeträge im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen auswirken werden. Die geschätzten Auswirkungen(netto) der Anpassungen auf das Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen per1. Januar 2012 entsprechen einem Rückgang von rund CHF 180 Millionen.Im Juni 2011 wurden Änderungen von IAS 1 «Darstellung des Abschlusses» veröffentlicht. Die Neuerungenschreiben vor, dass Posten des «übrigen Gesamterfolgs», die erfolgswirksam umgegliedertwerden können, zu gruppieren sind. Die Änderungen bestätigen zudem die schon bestehenden Vorschriften,dass die Posten des «übrigen Gesamterfolgs» und der Erfolgsrechnung entweder in einerDarstellung oder in zwei fortlaufenden Darstellungen zusammengefasst werden müssen. Die Anpassungentreten für die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Die Darstellungvon Posten des «übrigen Gesamterfolgs» wird gemäss den neuen Anforderungen angepasst.Im Mai 2011 veröffentlichte das International Accounting Standards Board IFRS 13 «Bemessung desbeizulegenden Zeitwerts». Dieser Standard beinhaltet neue Richtlinien zur Bemessung des Fair Valuesowie Offenlegungsvorschriften für International Financial <strong>Report</strong>ing Standards. Die Anforderungenerweitern die Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung zwar nicht, bieten aber Unterstützung bei derFrage, wie diese Art von Bilanzierung in Fällen, wo die Verwendung bereits durch andere IFRS-Standardsvorgeschrieben oder erlaubt ist, angewendet wird. Die neuen Richtlinien treten für die am odernach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe erwartet keinerelevanten Auswirkungen dieser neuen Anforderungen auf ihre konsolidierte <strong>Jahresrechnung</strong>.Im Mai 2011 veröffentlichte das International Accounting Standards Board IFRS 10 «Konzernabschlüsse»,IFRS 11 «Gemeinschaftliche Vereinbarungen», IFRS 12 «Angaben zu Beteiligungen ananderen Unternehmen» sowie die überarbeiteten Standards IAS 27 «Separate Abschlüsse» undIAS 28 «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures». IFRS 10 «Konzernabschlüsse»baut auf bestehenden Grundsätzen auf und definiert das Prinzip der Beherrschung als entscheidendenFaktor bei der Frage, ob ein Unternehmen in der konsolidierten <strong>Jahresrechnung</strong> des Mutterunternehmensberücksichtigt werden sollte. Der Standard bietet zusätzliche Unterstützung, wenn sich dieBeherrschung schwierig bestimmen lässt. IFRS 11 «Gemeinschaftliche Vereinbarungen» liefert realistischereÜberlegungen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen und legt dabei den Schwerpunkt auf dieRechte und Pflichten der Vereinbarung und weniger auf ihre Rechtsform, wie es zurzeit der Fall ist.Der Standard behandelt Inkonsistenzen in der Berichterstattung über gemeinschaftliche Vereinbarungenund schreibt eine einzige Methode zur Erfassung von Beteiligungen an gemeinschaftlichgeführten Unternehmen vor. IFRS 12 «Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen» umfasstsämtliche Offenlegungsvorschriften für alle Arten von Anteilen an anderen Unternehmen, unteranderem an gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen, Zweckgesellschaftenund an anderen nicht bilanzierten Einheiten. IAS 27 wurde in «Separate Abschlüsse» umbenanntund regelt weiterhin die Rechnungslegungsvorschriften für Einzelabschlüsse. IAS 28 «Anteile anassoziierten Unternehmen und Joint Ventures» wurde an die Änderungen bei der Bilanzierung von<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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