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Konsolidierte Jahresrechnung - Swiss Life - Online Report

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133 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>5.5 ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES MANAGEMENTS VON VERSICHERUNGSRISIKENVersicherungsverträge sind Verträge, bei denen eine Partei (die Versicherungsgesellschaft) einer anderenPartei (dem Versicherungsnehmer) eine Entschädigung für den Fall zusagt, dass sie von einembestimmten zukünftigen Ereignis betroffen ist, dessen Eintreten nicht sicher ist. Die Versicherungsgesellschaftender Gruppe stimmen einem Versicherungsschutz für Antragsteller weder generell zu,noch lehnen sie ihn generell ab. Vielmehr stellen sie sicher, dass alle Versicherungsrisiken identifiziertund gründlich beurteilt werden und dass die Versicherungsprämien das übernommene Risiko korrektwiderspiegeln. Die Höhe des übernommenen Risikos muss der Strategie und der Risiko politikder Gruppe entsprechen und die Profitabilitätsvorgaben erfüllen.DAS WESEN DES VERSICHERUNGSRISIKOSBei der Entwicklung eines neuen oder der Überprüfung eines bestehenden Produkts muss daraufgeachtet werden, dass das Produkt weder ein systemisches Risiko noch Anreize für eine Negativselektion enthält. Das Produkt muss den Marktbedürfnissen entsprechen. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppebevorzugt generell eine transparente und einfache Produktgestaltung mit einer zuverlässigen Tarifierungsbasis,für die aus reichende statistische Daten verfügbar sind. Ein Versicherungsrisiko entstehtdann, wenn biometrische Parameter negativ von den Erwartungen abweichen. Die Unsicherheitbei der Schätzung künftiger Leistungszahlungen und Prämieneingänge für langfristige Versicherungsverträgeberuht beispielsweise auf der Unvor hersehbarkeit der Langzeitveränderungen vonSterblichkeits- und Invaliditätsrate. Zudem können zufällige Schwankungen zu Abweichungen vomerwarteten Ergebnis führen. Die Auswirkungen solcher Schwankungen hängen vom Diversifikationsgradeines Vertragsbestands bzw. vom Portefeuille-Umfang ab.Die Quantifizierung des Lebensversicherungsrisikos ba siert auf einer Sensitivitätsanalyse: DasVersicherungs risiko wird als Abweichung der Versicherungsrisikofaktoren von den entsprechendenbestmög lichen Schätzungen gemessen bzw. als Eintreffen dieser Risikofaktoren. Risiko faktoren inder Lebensversicherung sind u. a. Sterblichkeitsraten, Invaliditätsraten und Langlebigkeit.Das Wesen des Versicherungsrisikos lässt sich wie folgt zusammenfassen:STERBLICHKEIT UND LANGLEBIGKEITDie Risiken Sterblichkeit und Langlebigkeit beziehen sich auf die finanziellen Folgen, die entstehen,wenn versicherte Personen früher sterben oder länger leben als erwartet. Für einen Lebensversicherer,der beispielsweise lebenslängliche Renten zahlt, stellen Personen, die länger als erwartet leben, einfinanzielles Risiko dar. Ein Lebensversicherer hingegen, der Todesfallleistungen er bringt, trägt diefinanziellen Folgen eines Anstiegs der Sterblichkeitsrate.In der Schweiz ist das BVG-Segment des Kollektiv-Lebensversicherungsgeschäfts ein bedeutenderTeil des gesamten Lebensversicherungsgeschäfts der Gruppe. Es stellt ein Beispiel für eine Mindestrenditegarantiein Form des Rechts dar, die Versicherungssumme zu einem garantierten Umwandlungssatzin eine Altersrente umzuwandeln: Der garantierte Rentenumwandlungssatz im Rahmendes BVG-Obligatoriums ist für Pensionierungen im Jahr 2013 für Männer auf 6,85% (Rentenalter 65)und für Frauen auf 6,80% (Rentenalter 64) festgesetzt (im Vergleich zu 6,90% für Männer und 6,85%für Frauen im Jahr 2012). Aufgrund einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat,werden diese Sätze bis 2014 stufenweise auf 6,80% abgesenkt.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012

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