99 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>gemeinschaftlichen Vereinbarungen angepasst. Die neuen und überarbeiteten Standards treten fürdie am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Die Vermögenswerte undVerbindlichkeiten erhöhten sich zum 1. Januar 2012 aufgrund der Konsolidierung von zusätzlichenAnlagefonds insgesamt um rund CHF 1,3 Milliarden.Im Oktober 2010 veröffentlichte das International Accounting Standards Board Vorschriften zurBilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten. Diese Vorschriften gelten als Bestandteil von IFRS 9«Finanzinstrumente» und behandeln die Volatilität, die entsteht, wenn ein Emittent seine Verbindlichkeitenerfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Bei einer zum Fair Value bewerteten Verbindlichkeitist der Betrag der Veränderung des Fair Value, der auf Veränderungen des Kreditrisikos des Unternehmenszurückzuführen ist, im «übrigen Gesamterfolg» zu erfassen. IFRS 9 «Finanzinstrumente»tritt für die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe untersucht gegenwärtig die Auswirkungen dieser neuen Anforderungen.Im November 2009 veröffentlichte das International Accounting Standards Board IFRS 9 «Finanzinstrumente».Dieser Standard stellt den ersten Teil eines dreiteiligen Projekts zur Ablösung vonIAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» dar. IFRS 9 «Finanzinstrumente» behandeltdie Klassifizierung und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die Klassifizierung unddie Bewertung in diesem Standard stützen sich darauf, wie ein Unternehmen seine Finanzinstrumente(Geschäftsmodell) verwaltet, und auf die vertraglichen Cashflow-Eigenschaften finanzieller Vermögenswerte.Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FairValue bewertet. Der Standard tritt für die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnenden Geschäftsjahrein Kraft. Die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe untersucht gegenwärtig die Auswirkungen dieser Änderungenauf ihren Jahresabschluss.Folgende geänderten Standards und Interpretationen sind für die <strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong>-Gruppe nicht vonBedeutung:– Investmentgesellschaften (Änderungen von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27);– IFRIC 20 «Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagbau erschlossenen Mine»;– Änderungen von IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der International Financial <strong>Report</strong>ing Standards»;– Jährliche Verbesserungen, Zyklus 2009–2011.<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012
100 <strong>Konsolidierte</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Anwendungvon RechnungslegungsgrundsätzenBestimmte ausgewiesene Beträge für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beruhen auf Schätzungenund Annahmen. Schätzungen und Beurteilungen des Mana gements werden laufend überprüft undberuhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, zum Beispiel auf Erwartungen künftigerEreignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden.Die Sensitivitätsanalyse betreffend Versicherungs- und Marktrisiken wird in Anhang 5 erläutert.FAIR VALUE VON FINANZINSTRUMENTENDer Fair Value von Finanzinstrumenten wird aufgrund des kotierten Marktpreises bestimmt, soferndieser verfügbar ist, bzw. aufgrund des Barwerts geschätzt oder anhand anderer Bewertungsverfahrenfestgestellt. Solche Verfahren werden massgeblich von den verwendeten An nahmen beeinflusst, welcheDiskontsätze und Schätzungen künftiger Mittel flüsse einschliessen. Wenn Marktpreise nicht ohneweiteres verfügbar sind, kann der Fair Value entweder durch Schätzungen unabhängiger Expertenermittelt werden, oder es ist auf kotierte Marktpreise vergleichbarer Instrumente abzustellen. Dabeigilt zu berücksichtigen, dass ein so abgeleiteter Fair Value nicht durch Vergleiche mit ähnlichenMärkten erhärtet werden kann und dass in vielen Fällen der entsprechende Wert nicht in kurzer Fristrealisiert werden könnte.Der Fair Value für zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente wird anhand der Fair-Value-Hierarchiekategorisiert (Ebene 1, 2 oder 3); die Zuteilung ist in Anhang 33 erläutert.Zur Schätzung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Gruppe vor allem folgendeMethoden und Annahmen:– Der Fair Value von Schuldpapieren und Aktien wird falls möglich anhand kotierter Marktpreise ausaktiven Märkten ermittelt. Diese Inputfaktoren werden grundsätzlich der Ebene 1 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. In inaktiven Märkten wird der Fair Value unter anderem mit Hilfe vonAngaben zu neueren Transaktionen in identischen oder vergleichbaren Finanzinstrumenten, Preisstellungendurch Broker, Indizes und weiteren Informationen festgestellt. Märkte gelten als nichtlänger aktiv, wenn die verfügbaren Preise nicht aus in regelmässigen Abständen stattfindendenTransaktionen zwischen unverbundenen Dritten stammen. Zudem muss das Handelsvolumendeutlich ab genommen und die Differenz zwischen dem Geld- und dem Briefkurs ein bestimmtesNiveau überschritten haben.Inputfaktoren für zum Fair Value bewertete Schuldpapiere, die der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchiezugeordnet sind, werden hauptsächlich anhand von Barwerttechniken bestimmt, die auf Zinskurvenund geeigneten Spreads beruhen, oder mittels Diskontierungsmodellen über die Mittelflüsse,bei denen Einlagenzins- und Swapsätze als wichtigste Inputparameter dienen.Inputfaktoren für zum Fair Value bewertete Beteiligungsinstrumente, die der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet sind, werden anhand der Börsenpreise ermittelt, welche die Depotbankbei der Bestimmung des Fair Value von Fondsanteilen verwendet, unter Berücksichtigung derBörsenpreise der ihnen zugrunde liegenden Aktien und Schuldpapiere. Bestimmte Fair-Value-Bemessungen von der Ebene 2 zugeordneten Fondsanteilen werden anhand von kotierten Preisen/Rücknahmepreisen mit angemessener Illiquiditätsanpassung vorgenommen. Fair-Value-Bemessungenvon Aktien, die der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet sind, erfolgen anhand vonNetto inventarwertmethoden mit angemessener Illiquiditätsanpassung.– Der Fair Value von Derivaten wird anhand kotierter Marktpreise (Ebene 1) und/oder mit Hilfe vonBewertungs modellen (Ebene 2) festgestellt. Die kotierten Marktpreise stammen von renommiertenWirtschaftsdiensten wie Bloomberg. Der Fair Value von ausserbörslich gehandelten Derivaten wird<strong>Swiss</strong> <strong>Life</strong> – Geschäftsbericht 2012