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Ein hydrologisches Modell für tidebeeinflusste Flussgebiete

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3 Der <strong>Modell</strong>parameter Gewässerdichte<br />

Ist GewDakt kleiner als GewDmin, werden Nebengerinne 1. und ggf. Nebengerinne<br />

2. Ordnung eingeführt. Die mittlere Hanglänge lm berechnet sich zu<br />

36<br />

lG = ATfl GewDmin<br />

und<br />

(Gl. 3.1.2)<br />

lm = 0,5 ATfl / lG . (Gl. 3.1.3)<br />

mit<br />

lG: Längensumme aller Gerinne einer Teilfläche [m]<br />

GewDmin: Mindest-Gewässerdichte [m/km²]<br />

Nebengerinne 1. Ordnung (NG1) entwässern direkt in das Hauptgerinne,<br />

Nebengerinne 2. Ordnung (NG2) entwässern in Nebengerinne 1. Ordnung.<br />

Liegen mehrere Nebengerinne 1. Ordnung vor, münden sie äquidistant in<br />

das Hauptgerinne. Länge und Ordnung der Nebengerinne werden vom<br />

Nebengewässer-Regelsystem bestimmt und hängen von der Flächengröße,<br />

der Länge des Hauptgerinnes und der Flächenform ab. Da die eingeführten<br />

Nebengerinne nicht den natürlichen Verlauf des Gewässernetzes wiedergeben,<br />

werden sie als virtuelle Nebengerinne bezeichnet. Nebengerinne<br />

gleicher Ordnung besitzen jeweils identische Eigenschaften wie Fließlänge<br />

und -gefälle.<br />

Die Randbedingungen <strong>für</strong> das Regelsystem werden als <strong>Modell</strong>parameter<br />

eingelesen und können ggf. <strong>für</strong> einzelne <strong>Flussgebiete</strong> gesondert erhoben<br />

werden. Für das <strong>Ein</strong>zugsgebiet der Weser wurden bei Teilflächengrößen bis<br />

ca. 100 km² folgende Regelparameter abgeleitet und auf ganze Zahlenwerte<br />

gerundet:<br />

- Unterhalb einer Flächengröße von 25 km² und unterhalb einer Längensumme<br />

der Nebengerinne von 25 000 m liegen nur Haupt- und ggf. mehrere<br />

Nebengerinne 1. Ordnung vor.<br />

- <strong>Ein</strong>zelne Nebengerinne NG1 sind nicht länger als 4 200 m. Ist die<br />

Längensumme größer, werden mehrere Nebengerinne NG1 generiert.<br />

- Das Längenverhältnis aller Nebengerinne NG1 und NG2, die die Grenzlänge<br />

von 25 000 m überschreiten, beträgt 1 : 3. Die ersten 25 000 m<br />

jeder Teilfläche werden ausschließlich durch NG1 gebildet, das Verhältnis<br />

1 : 3 gilt <strong>für</strong> alle weiteren Nebengerinne.

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