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wahrscheinlichkeit

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spielsweise vom Bevorstehen der Gefahr, welche die Gesellschaftbedrohte, wenn der angeklagte Verbrecher straflosbliebe. Manchmal ist diese Gefahr so groß, da5 das Gerichtsich gezwungen sieht, von den zur Sicherheit der Unschuldweise errichteten Formen abzugehen. Aber das, was dieFrage, um die es sich handelt, fast immer unlösbar macht,ist die Unmöglichkeit, die Wahrscheinlichkeit des Verbrechensgenau abzuschätzen, und die zur Verurteilung des Angeklagtennotwendige Wahrscheinlichkeit zu fixieren. JederRichter ist in dieser Hinsicht gezwungen, sich auf sein eigenesGefühl zu verlassen. Er bildet sich seine Meinung, indem erdie verschiedenen Zeugenaussagen und die Umstände, vondenen das Verbrechen begleitet ist, mit den Ergebnissenseines Nachdenkens und seiner Erfahrung vergleicht; und indieser Hinsicht verleiht eine lange Gewohnheit in Verhörenund Richten der Angeklagten eine große Gewandtheit, uminmitten der sich oft widersprechenden Indizien die Wahrheitherauszufinden.Die frühere Frage hängt auch noch von der Größe derfür das Verbrechen bestimmten Strafe ab; denn man fordertnaturgemäß zur Fällung des Todesurteils viel stärkere Beweiseals zur Verhängung von einigen Monaten Gefängnisstrafe.Das ist mit ein Grund, die Strafe dem Verbrechenproportional zu machen, da eine strenge Strafe, die über einleichtes Vergehen verhängt wird, unvermeidlich bewirkenmuß, daß viele Schuldige freigesprochen werden. Ein Gesetz,welches den Richtern anheim stellt, die Strafe im Fallemildernder Umstände zu verringern, entspricht daher sowohlden Prinzipien der Humanität gegen die Schuldigen als auchdem Interesse der Gesellschaft. Da das Produkt aus derWahrscheinlichkeit des Verbrechens mit der Größe desselbendas Maß der Gefahr ist, welche bei Freisprechung des Angeklagtendie Gesellschaft bedroht, so könnte man denken,da5 die Strafe von dieser Wahrscheinlichkeit abhängen muß.Indirekt geschieht das bei den Gerichten, wo man den Angeklagten,gegen den sich sehr starke, aber zu seiner Verurteilungungenügende Beweise erheben, einige Zeit gefangenhält: in der Absicht neue Aufklärung zu sammeln, setztman ihn nicht sogleich mitten unter seine Mitbürger zurück,die ihn nicht ohne lebhafte Besorgnis wieder sehen würden.Aber die Willkür dieser Maßregel und der Mißbrauch, der

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