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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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III. Organisationspolitik<br />

auf der Ebene der örtlichen Geschäftsführungen von <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> und ver.di zur Verabredung<br />

eines gemeinsamen Weges zur Einhaltung des Grundlagenvertrages und<br />

zur Verhinderung der Abwerbung von Mitgliedern der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> durch ver.di-Mitglieder,<br />

war ein Stop der Übertritte von <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitgliedern erst nach einem entsprechenden<br />

Beschluss des ver.di Vorstandes möglich.<br />

Dennoch wurden die elementaren Bestandteile der Vereinbarung des Grundlagenvertrages<br />

„Ein Betrieb, eine Gewerkschaft, keine Abwerbe-Aktivitäten“ weiterhin<br />

von betrieblichen ver.di-Funktionären nicht beachtet. Auch weitere Bemühungen<br />

auf der bezirklichen bzw. Vorstandsebene konnten diesen Zustand nicht abstellen,<br />

so dass der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Vorstand ein Schiedsverfahren beim Deutschen Gewerkschaftsbund<br />

gegen ver.di eingeleitet hat.<br />

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