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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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3. Tarifpolitik<br />

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Tarifpolitik<br />

Der wirtschaftliche Aufschwung, der im Berichtszeitraum immer wieder in Aussicht<br />

gestellt wurde, um die Zahl der registrierten Arbeitslosen von über 4,5 Mio. zu senken,<br />

kam nicht zustande. Die wirtschaftlichen Kennziffern, Preissteigerungsrate<br />

und Produktivitätssteigerung, bewegten sich auf niedrigem Niveau.<br />

In diesem Spannungsfeld musste die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> <strong>Duisburg</strong> in mehreren Betrieben<br />

tarifpolitisch agieren, wenn diese mit dem Rücken zur Wand standen und über das<br />

tarifpolitische Ziel der Sicherung von Beschäftigung für den Abschluss von Sanierungstarifverträgen<br />

verhandelt wurde. Andererseits mussten wir in einigen Unternehmen<br />

mit großer Sorge Personalabbaustrategien durch das Management<br />

erleben, die zum Ziel hatten, Tarifstandards abzusenken. Beschäftigungs-Sicherungstarifverträge<br />

mit einer Absenkung der Arbeitszeit wurden zur Vermeidung von<br />

Kündigungen ebenfalls abgeschlossen.<br />

Gemeinsam mit betroffenen Betriebsräten haben wir versucht, Lösungen zu finden,<br />

die politisch tragfähig waren. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitsverhältnisse von<br />

21 Lok-Rangierführern bei der Eisenbahn und Häfen GmbH, die nach dem Auslaufen<br />

ihrer befristeten Beschäftigung nicht mehr übernommen werden sollten. Die Ergebnisse<br />

waren politisch schmerzhafte Kompromisse, jedoch konnte den Betroffenen<br />

der Arbeitsplatz erhalten werden.<br />

ThyssenKrupp Stahl missachtet Bundesarbeitsgerichtsurteil<br />

Die ThyssenKrupp Stahl AG bestritt, dass die Vergütung von Rufbereitschaft als Teil<br />

variabler Lohn- und Gehaltsbestandsteile Grundlage bei der Berechnung des<br />

regelmäßigen Arbeitsverdienstes im Sinne des § 20 des Manteltarifvertrages für

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