IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg
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3. Tarifpolitik<br />
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Tarifpolitik<br />
Der wirtschaftliche Aufschwung, der im Berichtszeitraum immer wieder in Aussicht<br />
gestellt wurde, um die Zahl der registrierten Arbeitslosen von über 4,5 Mio. zu senken,<br />
kam nicht zustande. Die wirtschaftlichen Kennziffern, Preissteigerungsrate<br />
und Produktivitätssteigerung, bewegten sich auf niedrigem Niveau.<br />
In diesem Spannungsfeld musste die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> <strong>Duisburg</strong> in mehreren Betrieben<br />
tarifpolitisch agieren, wenn diese mit dem Rücken zur Wand standen und über das<br />
tarifpolitische Ziel der Sicherung von Beschäftigung für den Abschluss von Sanierungstarifverträgen<br />
verhandelt wurde. Andererseits mussten wir in einigen Unternehmen<br />
mit großer Sorge Personalabbaustrategien durch das Management<br />
erleben, die zum Ziel hatten, Tarifstandards abzusenken. Beschäftigungs-Sicherungstarifverträge<br />
mit einer Absenkung der Arbeitszeit wurden zur Vermeidung von<br />
Kündigungen ebenfalls abgeschlossen.<br />
Gemeinsam mit betroffenen Betriebsräten haben wir versucht, Lösungen zu finden,<br />
die politisch tragfähig waren. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitsverhältnisse von<br />
21 Lok-Rangierführern bei der Eisenbahn und Häfen GmbH, die nach dem Auslaufen<br />
ihrer befristeten Beschäftigung nicht mehr übernommen werden sollten. Die Ergebnisse<br />
waren politisch schmerzhafte Kompromisse, jedoch konnte den Betroffenen<br />
der Arbeitsplatz erhalten werden.<br />
ThyssenKrupp Stahl missachtet Bundesarbeitsgerichtsurteil<br />
Die ThyssenKrupp Stahl AG bestritt, dass die Vergütung von Rufbereitschaft als Teil<br />
variabler Lohn- und Gehaltsbestandsteile Grundlage bei der Berechnung des<br />
regelmäßigen Arbeitsverdienstes im Sinne des § 20 des Manteltarifvertrages für