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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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Tarifpolitik<br />

auf eine Altersteilzeitvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde.<br />

Im Einzelnen wurde vereinbart:<br />

• Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. März<br />

2000 um 2,5 Prozent und ab dem 1.April 2001 um weitere 2,5 Prozent bei einer<br />

Gesamtlaufzeit bis zum 28. Februar 2002.<br />

• Alle Beschäftigten ab dem 57. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Altersteilzeit.<br />

• Während der gesamten Altersteilzeit sind 80 Prozent vom Nettoeinkommen<br />

der Vollzeitbeschäftigung garantiert.<br />

• Die Abschläge in der gesetzlichen Altersrente bei einem Ausscheiden vor dem<br />

65. Lebensjahr von 0,3 Prozent pro Monat für die Monate, die bis zur Erreichung<br />

dieser Altersgrenze fehlen, werden mit einer einmaligen Abfindung in<br />

Höhe von 450 Euro pro Monat ausgeglichen.<br />

• Bis zum 31. Mai 2001 hatten bis zu vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebes<br />

Anspruch auf Altersteilzeit, danach bis zu fünf Prozent.<br />

• Außerdem wurde die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Übernahme von<br />

Auszubildenden für die Dauer von mindestens sechs Monaten ab Mai 2001<br />

sowie von mindestens zwölf Monate ab Mai 2002 festgeschrieben.<br />

In der Tarifrunde des Jahres 2002 wurde am 15. April 2002 nach siebenstündiger<br />

Verhandlung folgendes Ergebnis erreicht: ab 1. April 2002 2,9 Prozent mehr Lohn<br />

und Gehalt sowie eine 27 Euro pro Ausbildungsjahr höhere Ausbildungsvergütung.<br />

Wirtschaftliche Schwierigkeiten in der gesamten Branche führten die Arbeitgeber<br />

ins Feld, weshalb sie in der Tarifrunde des Jahres 2003 zunächst nicht zu einer Einigung<br />

bereit waren. Erst nach einer zähen Schlichtungsverhandlung konnte folgendes<br />

Ergebnis erzielt werden:

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